Common use of Vergütungspolitik Clause in Contracts

Vergütungspolitik. Die Warburg Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesell- schaften. Sie hat Grundsätze gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch für ihr Vergütungssystem definiert, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesen förderlich sind. Für die Zutei- lung der Vergütung und sonstiger Zuwendungen sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu- ständig. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter www.warburg- xxxxxx-xx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx/ veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmetho- den für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeitergruppen. Auf Verlangen werden die Infor- mationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

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Vergütungspolitik. Die Warburg Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesell- schaften. Sie hat Grundsätze gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch für ihr Vergütungssystem definiert, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesen diesem förderlich sind. Für die Zutei- lung der Vergütung und sonstiger Zuwendungen sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu- ständig. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter www.warburg- xxxxxx-xx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx/ veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmetho- den für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeitergruppen. Auf Verlangen werden die Infor- mationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

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Vergütungspolitik. Die Warburg Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesell- schaftenKapitalverwaltungsgesellschaf- ten. Sie hat Grundsätze gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch für ihr Vergütungssystem definiert, die mit einem soliden soli- den und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesen förderlich sind. Für die Zutei- lung Zuteilung der Vergütung Vergü- tung und sonstiger Zuwendungen sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu- ständigzuständig. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter www.warburg- xxxxxx-xx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx/ www.warburg-invest- xx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx/ veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmetho- den Berechnungsmethoden für Vergütungen Vergü- tungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeitergruppen. Auf Verlangen werden die Infor- mationen Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

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