Vergütungssystem des Vorstands Musterklauseln

Vergütungssystem des Vorstands. Verantwortlich für die Festlegung des Vergütungssystems der Vorstände ist der Aufsichtsrat der DZ PRIVAT- BANK S.A.. Die Vorstandsvergütung ist individualvertraglich geregelt. Die Vergütung des Vorstands der DZ PRIVATBANK S.A. unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch externe Vergütungsberater im Rahmen eines externen Marktvergleichs. Sie beinhaltet neben einem Festentgelt eine variable Vergütung (Bonus) sowie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Bonus der Vorstände der DZ PRIVATBANK beträgt je nach Zielerreichung zwischen 0 und maximal 150 Prozent des Zielbonus. Zur Ermittlung der Bonushöhe werden quantitative und qualitative Ziele aus der Unter- nehmensstrategie in Form von Konzern-, Unternehmens-, Dezernats- und Individualzielen abgeleitet. Sämtliche Ziele des Vorstands haben einen vergangenheitsbezogenen mehrjährigen Bemessungszeitraum, der drei Jahre be- trägt. Die variable Vergütung von Vorständen wird in Teilen zurückbehalten und mit einer Sperrfrist versehen. Von der variablen Vergütung werden 20 Prozent des erreichten Bonus unmittelbar im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses und Festsetzung durch den Aufsichtsrat ausgezahlt, weitere 20 Prozent werden mit einer Sperr- frist von einem Kalenderjahr versehen und sind abhängig von einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens- wertes der DZ PRIVATBANK S.A. 60 Prozent des vom Aufsichtsrat für das abgeschlossene Geschäftsjahr fest- gesetzten Bonus werden über einen Zeitraum von fünf Kalenderjahren gestreckt, der zurückbehaltene Bonus wird hierfür in fünf gleiche Teile unterteilt. Die Auszahlungen erfolgen unter Berücksichtigung von Zurückhalte- und Verfügungssperrfristen. Die Höhe der zurückbehaltenen variablen Vergütung hängt während der Zurückbehal- tung und während der Sperrfristen zu 100 Prozent von der nachhaltigen Wertentwicklung der Bank ab. Die DZ PRIVATBANK ermittelt die Nachhaltigkeit anhand der Änderung des Unternehmenswertes zwischen dem 15. April und dem jeweiligen Bewertungsstichtag (14. April). Die DZ PRIVATBANK hat keine am Markt handelbaren Aktien. Negative Erfolgsbeiträge werden bei der Bonusfestsetzung sowie bei der Festsetzung der anteiligen zurückbehal- tenen Boni und am Ende der Verfügungssperrfristen berücksichtigt. Dies kann zu einem Abschmelzen bezie- hungsweise zu einem vollständigen Verlust der variablen Vergütung führen. Während der Zurückhalte- und Ver- fügungssperrfristen gilt die variable Vergütung als nicht erdient. Bis zum Ablauf von zwei Ja...
Vergütungssystem des Vorstands. Die nachstehende Tabelle fasst wesentliche Vergütungselemente und Vertragsbestimmungen des Vorstandsvergütungssystems 2021 zusammen, die im Folgenden detaillierter beschrieben werden, und stellt diese dem vorherigen Vergütungssystem gegenüber. Wesentliche Änderungen gegenüber dem vorherigen Vergütungssystem sind durch Unterstreichung hervorgehoben. <.. image(Ein Bild, das Tisch enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..>
Vergütungssystem des Vorstands. Der Aufsichtsrat legt für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder jedes Jahr an die jeweilige Situation angepasste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien fest, damit die für das jewei- lige Geschäftsjahr maßgeblichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien exakt zu der Situation der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung passen. Aus diesem Grund werden die einzelnen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien in dem Vergütungssystem des Vor- stands der Gesellschaft nicht dargestellt.