Verhalten im Leistungsfall. Wir wollen einen Leistungsfall auch in Ihrem Sinne möglichst schnell abwickeln. Dazu ist es erforderlich, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen unverzüglich nach der Beendi- gung der Heilbehandlung durch Vorlage von Kostenbelegen geltend gemacht wird. a) Wir sind nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die von uns geforderten Nachweise erbracht worden sind; diese werden unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, diese zu archivieren. b) Bitte beachten Sie: Falls wir mit Ihnen keine abweichende Vereinbarung treffen, senden Sie bitte im Leistungsfall die Nachweise direkt an das für Sie zuständige Servicecenter. Bei Kostenbelegen sollten Sie Originalunterlagen einrei- chen, die den jeweiligen landestypischen Rechtsvorschrif- ten für die Rechnungserstellung entsprechen müssen (bitte beachten Sie dazu auch die unter Nr. 7.4 aufgeführten Erfordernisse). Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern und Ihre Kosten möglichst schnell erstatten zu können, akzeptieren wir jedoch auch die telekommunikative Übermittlung von Kostenbelegen per E-Mail oder Telefax, soweit die Übertragungsqualität eine Bearbeitung zulässt. Bei berechtigtem Interesse kann der Versicherer die Origi- nalbelege anfordern. Sofern sich ein anderer Krankenversi- cherer bzw. eine andere Institution an den Kosten beteiligt hat, genügen Zweitschriften der Kostenbelege mit dessen/ deren Original-Erstattungsvermerk.Wir können mit befrei- ender Wirkung auch an den Überbringer oder Übersender ordnungsgemäßer Original-Nachweise leisten c) Ansprüche auf Versicherungsleistungen können grund- sätzlich weder abgetreten noch verpfändet werden (zur Ausnahme bei Leistungserbringern siehe Nr. 7.6 a).
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Verhalten im Leistungsfall. Wir wollen einen Leistungsfall auch in Ihrem Sinne möglichst schnell abwickeln. Dazu ist es erforderlich, dass der Anspruch auf Versicherungsleistungen Versicherungs- leistungen unverzüglich nach der Beendi- gung Beendigung der Heilbehandlung durch Vorlage von Kostenbelegen Kostenbe- legen geltend gemacht wird.
a) Wir sind nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die von uns geforderten Nachweise erbracht worden sind; diese werden unser Eigentum. Wir behalten uns das Recht vor, diese zu archivieren.
b) Bitte beachten Sie: Falls wir mit Ihnen keine abweichende Vereinbarung treffen, senden Sie bitte im Leistungsfall die Nachweise direkt an das für Sie zuständige Servicecenter. Bei Kostenbelegen sollten Sie Originalunterlagen einrei- chenOriginalunter- lagen einreichen, die den jeweiligen landestypischen Rechtsvorschrif- ten lan- destypischen Rechtsvorschriften für die Rechnungserstellung entsprechen müssen (bitte beachten Sie dazu auch die unter Nr. 7.4 aufgeführten Erfordernisse). Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern und Ihre Kosten möglichst schnell erstatten zu können, akzeptieren akzep- tieren wir jedoch auch die telekommunikative Übermittlung von Kostenbelegen per E-Mail oder Telefax, soweit die Übertragungsqualität eine Bearbeitung zulässt. Bei berechtigtem Interesse kann der Versicherer die Origi- nalbelege Originalbe- lege anfordern. Sofern sich ein anderer Krankenversi- cherer Kran- kenversicherer bzw. eine andere Institution an den Kosten beteiligt hat, genügen Zweitschriften Zweit- schriften der Kostenbelege mit dessen/ deren Original-Erstattungsvermerk.Wir können mit befrei- ender befreiender Wirkung auch an den Überbringer oder Übersender ordnungsgemäßer Original-Original- Nachweise leisten
c) Ansprüche auf Versicherungsleistungen können grund- sätzlich grundsätzlich weder abgetreten noch verpfändet werden (zur Ausnahme bei Leistungserbringern siehe Nr. 7.6 a).
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