Verhaltensbedingte Kündigung (und außerordentliche Kündigung) Musterklauseln

Verhaltensbedingte Kündigung (und außerordentliche Kündigung). Bei der verhaltensbedingten (und außerordentlichen) Kündigung liegt der Kündigungsgrund in einem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers. Die Kündigung wird in 2 Stufen überprüft. Das Verhalten des Arbeitnehmers muss zunächst an sich (d.h. losgelöst von den Besonderheiten des Falls), geeignet sein einen verhaltensbedingten bzw. wichtigen Grund für die Beendigung darzustellen (1. Stufe). Dann muss eine umfassende Interessenabwägung bezogen auf den Einzelfall ergeben, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsverhältnisses überwiegt (2. Stufe). Als an sich geeigneter Grund kommt jedes vertragswidrige Verhalten in Betracht, z.B. Diebstahl, unerlaubtes privates Telefonieren, sexuelle Belästigung, häufiges Zu-Spät-Kommen, schlechte Arbeitsleistungen, Zerstörung von Arbeitgebereigentum, Beleidigung des Arbeitgebers, Arbeitsverweigerung, Wettbewerbshandlungen. Außerdienstliches Verhalten ist grundsätzlich irrelevant und kann daher nur ausnahmsweise eine Kündigung rechtfertigen, wenn es erhebliche Störungen des Arbeitsverhältnisses bewirkt. Beispiel: Dem Leiter einer Bankfiliale kann nicht wegen zahlreicher Spielbankbesuche in seiner Freizeit fristlos gekündigt werden, wenn diese Besuche ohne konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis geblieben sind; Bei einer Bürokauffrau ist die Veröffentlichung von „softpornographischen“ Bildern in einer Zeitschrift (Praline) kein Grund für eine fristlose Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung sind auf Seiten des Arbeitnehmers die Gesamtsituation zu berücksichtigen, dazu gehört z.B. Alter, (beanstandungsfreie) Betriebszugehörigkeit, Vorgeschichte und Umstände des Verhaltens (z.B. Alkoholkonsum auf Betriebsfeier), Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Zahl der Unterhaltsberechtigten. Bei der außerordentlichen Kündigung muss die Kündigung ab Kenntnis vom Kündigungsgrund innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden (§ 626 Abs. 2 BGB). Andernfalls wird unwiderleglich vermutet, dass kein wichtiger Grund vorgelegen hat. Kenntnis vom Kündigungsgrund hat der Kündigungsberechtigte, wenn er von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt. Hierfür ist eine sichere und umfassende Kenntnis erforderlich. Diese liegt (erst) dann vor, wenn der Kündigungsberechtigte alles in Erfahrung gebracht hat, was als notwendige Grundlage für die Entscheidung über die Kündigung anzusehen ist. Hierbei muss der Arbeitgeber nicht in hektischer ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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