Sexuelle Belästigung Musterklauseln

Sexuelle Belästigung. 137. (1) Eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes liegt auch vor, wenn eine Person
Sexuelle Belästigung. Unter sexueller Belästigung ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Ge- schlechtszugehörigkeit zu verstehen, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darun- ter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art.
Sexuelle Belästigung. Der Arbeitgeber missbilligt jede Art von sexueller Belästigung. Die Mitarbeitenden, die sich sexuell belästigt fühlen, sind aufgefordert, dies der belästigenden Person unmissverständlich mitzuteilen. Sexuelle Belästigungen werden als gravierender Verstoss gegen die Verhaltensvorschriften und als Persönlichkeitsverletzung geahn- det.
Sexuelle Belästigung. 1 Am Arbeitsplatz wird kein belästigendes Verhalten sexueller Natur und keine Beeinträchtigung der Würde von Frauen und Männern geduldet. (Art. 4 GlG)
Sexuelle Belästigung. Bei DTCH ist sexuelle Belästigung verboten. Alle AN haben einen Anspruch und ein Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Grenzen. Das Gleichstellungsgesetz versteht unter sexueller Belästigung jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich während der Arbeit oder bei Veranstaltungen ereignen. Sie kann von AN ausgehen oder von Externen. Sexuelle Belästigung ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern hat weitreichende negative Auswirkungen sowohl auf die betroffenen AN als auch auf DTCH.
Sexuelle Belästigung. 31.1 Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten, jede Geste oder jede Äußerung, die laut Artikel L.245-2 des Arbeitsgesetzbuches über den Xxxxxx von sexueller Belästigung verboten sind.
Sexuelle Belästigung. Darunter fallen beispielsweise • unerwünschter Körperkontakt, • anzügliche Bemerkungen, Kommentare oder Witze zur Person, • Zeigen sexistischer und pornografischer Darstellungen (z.B. Pin‑ up Kalender), • Aufforderung zu sexuellen Handlungen, • Andeutungen, dass sexuelles Entgegenkommen berufliche Vorteile bringen könnte. Was als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist durch das subjektive Empfinden der Betroffenen bestimmt.
Sexuelle Belästigung. 1 Die sexuelle Belästigung ist ein diskriminierendes Verhalten aufgrund des Geschlechts.
Sexuelle Belästigung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jede sexuelle Handlung oder Anspielung, die von der oder dem Betroffenen erkennbar abgelehnt wird. Die Ablehnung kann ausdrücklich er- folgen; sie kann aber auch durch Gesten oder sonstiges abwehrendes oder ausweichendes Verhalten ausgedrückt werden. Beispiele für sexuelle Handlungen sind: • anzügliche Bemerkungen und Kommentare; • Zeigen pornographischer und sexueller Darstellungen; • körperliche Berührungen; • Aufforderungen zu sexuellen Handlungen; • strafbare sexuelle Verhaltensweisen und sexuelle Handlungen. Der Arbeitsplatz ist neben dem Gelände der Hochschule jeder Ort, an dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienstlichen Tätigkeiten nachgehen. Dazu gehören auch Dienstreisen, Semi- nare, Veranstaltungen und Sitzungen.
Sexuelle Belästigung. Sexuelle Belästigung wird von der Pfister-Gruppe nicht toleriert. Belästigende Personen haben mit einer internen Untersuchung und gegebenenfalls mit Sanktionen zu rechnen. Betroffene Personen erhalten Beratung und Unterstützung. Sie haben das Recht, Beschwerde bei der HR-Abteilung einzureichen. Diese wird eine interne Untersuchung einleiten und den Mitarbeiter über die Ergebnisse informieren. Aus einer eingereichten Beschwerde dürfen ihnen keine Nachteile erwachsen.