Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen Musterklauseln

Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen. Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber verjähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See. Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung erhalten Sie per Mailabruf unter xxxxxxxxxxxx.xxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx / Betreff: Unfallhaftung.
Verjährung bei einzelnen Reiseleistungen. Etwaige Schadensersatzansprüche uns gegenüber ver- jähren im Falle der Buchung einzelner Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäfl §§ 195, 199 BGB. Im Übrigen verjähren Ansprüche uns gegenüber in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh- rungsbeginn.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Europa bzw. von Unternehmen, die ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in Europa nachgehen, und/oder von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in Unternehmen mit eingetragenem Sitz in Europa halten und die einen hohen Dividendenertrag erwirtschaften oder erwarten lassen. Die Unternehmen werden unabhängig von ihrer Marktkapitalisierung (Micro-, Small-, Mid-, Large-Caps), ihrer Branche oder ihrem geografischen Standort innerhalb Europas ausgewählt. Die liquiden Mittel, die der Fonds in Form von Sicht- und Termineinlagen hält, dürfen in Kombination mit Schuldinstrumenten, die Zinserträge generieren, 15 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI Europe Index (EUR), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, und er kann in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageprozess: Aktive Aktien - Langfristige Qualität