VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND. 15.1 Die Ansprüche des Kunden bei Reisemängeln nach § 651 i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte.
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VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND. 15.1 Die Ansprüche des Kunden Gastes bei Reisemängeln nach § 651 i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte.
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VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND. 15.1 Die Ansprüche des Kunden bei Reisemängeln nach § 651 i BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem TageTag, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte.
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VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT, GERICHTSSTAND. 15.1 Die Ansprüche des Kunden bei Reisemängeln nach den § 651 c bis § 651 f BGB (für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge nach § 651 i BGB BGB) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die gebuchte Reise dem Vertrag nach enden sollte.
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