Haftung, Haftungsbeschränkung. 9.1 Die vertragliche Haftung von Costa für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Xxxxx nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche, die der Kunde in Zusammenhang mit Schäden am Reisegepäck im Rahmen einer etwaigen Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise nach dem Montrealer Übereinkommen geltend machen kann, bleiben von der Beschränkung unberührt.
Haftung, Haftungsbeschränkung. 9.1 Die vertragliche Haftung von XXXX Xxxxxxx für Xxxxxxx, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von XXXX Xxxxxxx nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Möglicherweise darüber hinaus- gehende Ansprüche, die der Xxxx in Zusammenhang mit Schäden am Reisegepäck im Rahmen einer etwaigen Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise nach dem Montrealer Übereinkommen geltend machen kann, bleiben von der Beschränkung unberührt.
Haftung, Haftungsbeschränkung. 9.1 Die vertragliche Haftung der Riverside Collection GmbH & Co. KG für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haf- tung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so- weit der Schaden des Reisenden von der Riverside Collection GmbH & Co. KG nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Mögli- cherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internatio- nalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzli- chen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. Der Reisende hat sich bei der Geltendmachung etwaiger An- sprüche gegen die Riverside Collection GmbH & Co. KG den Betrag anrechnen zu lassen, den er aufgrund desselben Ereig- nisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften erhal- ten hat.
Haftung, Haftungsbeschränkung. 9.1 Die vertragliche Haftung von AIDA Cruises für Xxxxxxx, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Gastes von AIDA Cruises nicht schuldhaft herbeigeführt wurde. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche, die der Xxxx in Zusammenhang mit Schäden am Reisegepäck im Rahmen einer etwaigen Flugbeförderung als Teil der Pauschalreise nach dem Montrealer Übereinkommen geltend machen kann, bleiben von der Beschränkung unberührt.
Haftung, Haftungsbeschränkung. 11.2.1. Die Parteien haften einander nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, sofern sich aus Nachstehendem nichts anderes ergibt.
Haftung, Haftungsbeschränkung. (1) Der Lieferant haftet grundsätzlich nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung des Lieferanten und die seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist daher ausge- schlossen, sofern es sich nicht um
Haftung, Haftungsbeschränkung. Charlys Hundezentrum haftet nicht für Schäden, die auf (einfache) fahrlässige Pflichtverletzung oder auf (einfache) fahrlässige Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen hiervon sind Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der jeweilige Hundehalter haftet für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch seinen zu betreuenden Hund verursacht werden. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 200,00 EUR beschränkt. Charlys Hundezentrum übernimmt keine Haftung für den Fall, dass sich ein Hund eigenständig, während des Bring- bzw. Abholvorgangs befreit oder bei der Betreuung entwischt. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dies bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Tiere bzw. aus auf Auseinandersetzungen zwischen den Hunden und etwaige Verletzungsfolgen. Für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Körbchen, Spielzeug, Leinen usw.) wird keine Haftung übernommen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund in den Räumlichkeiten von Charlys Hundezentrum ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Die Aufnahme läufiger Hündinnen ist ausgeschlossen. Dem Hundehalter ist bekannt, dass Hündinnen, die während des Aufenthaltes läufig werden könnten, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen, (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit usw.) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hund muss unverzüglich abgeholt werden. Im Fall des berechtigten Abbruchs der Betreuung gelten die Stornierungsbedingungen 4.4., d.h. der Hundehalter hat den vollen Preis bei Abholung des Hundes zu leisten.
Haftung, Haftungsbeschränkung. Zusätzlich zu den Haftungsbeschränkungen in den Multimedia-AGB (x. Xxxxxx 17. in Abschnitt A.) gilt für die Haftung der nvb GmbH für die Erbringung der Leistungen Folgendes:
Haftung, Haftungsbeschränkung. 1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen - gleich aus welchem Rechtsgrund mit Ausnahme Leistungsverzug (vgl. Abschnitt IV.) – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
Haftung, Haftungsbeschränkung. 13. 1. Allgemeine Haftungseinschränkung: Die Haftung von innova- phone bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist diese unbeschränkt. Ist in- novaphone mit der Leistung in Verzug, ist die Leistung unmög- lich geworden oder ist eine wesentliche Pflicht verletzt worden, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermö- gensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfül- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages über- haupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Ver- tragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Produkthaftung ist nicht ausge- schlossen.