Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Costa Kundencenters. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (E-Mail) zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu (inklusive An- und Abreise). Diese pauschale Entschädigung trifft auch auf Fly&Cruise-Produkte (Kreuzfahrt mit im Preis inkludiertem Flug/Flügen) zu: My Cruise-, All Inclusive-, Super All Inclusive Tarif Last Minute-, Flash Tarif Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % 30 % Vom 59 Tag bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 20 % 35 % Vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30 % 40 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 40 % 50 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 % 75 % Vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 95 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % 95 % Weltreisen (inkl. Teilstrecken) Grand Cruises Bis zum 270. Tag vor Reisebeginn 20 % Vom 269. Tag bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 25 % Vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 70 % Vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 80 % Ab dem 14. Tag vor Reisebeginn, Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50 % Vom 29. Tag bis zum 5. Tag vor Reisebeginn 80 % 4 Tage oder weniger vor Reisebeginn, bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag des Reisebeginns und bei nachträglicher Stornierung 95 % Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim All Inclusive Tarif, Super All Inclusive Tarif sowie...
Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KiEZ vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang beim KIEZ. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
6.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Xxxx steht dem KiEZ eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem KiEZ zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Um- stände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des KiEZes unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der ersparten Kosten des KiEZes sowie abzüglich dessen, was das KiEZ durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 %
b) vom 89. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 %
c) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises.
6.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden.
6.4 Dem Reisenden ist es gestattet, dem KIEZ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Rücktritt durch den Kunden. 4.1) Ersatzteilnehmer. Der Kunde hat das Recht, vor Schulungsbeginn einen Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen zu benennen. Diese Umbuchung ist für den Kunden kostenfrei.
Rücktritt durch den Kunden. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Diese Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er aus sonstigen Gründen, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, die Reise nicht an, so steht der FBS Studienreisen eine angemessene Entschädigung zu. Bei einem Rücktritt wird eine Verwaltungsgebühr von Jeder Teilnehmer ist persönlich dafür verantwortlich, dass er im Besitz der notwendigen Reisedokumente, Reisepapiere und insbesondere Visa ist, die ihn zur Einreise in alle Länder der gebuchten Reise berechtigen. FBS-Studienreisen haftet nicht für Schäden, die einem Reiseteilnehmer dadurch entstehen, dass ihm die Einreise in ein Reiseland wegen fehlender persönlicher Papiere oder sonstiger in seiner Person liegender Umstände verweigert wird, insbesondere besteht insoweit kein Anspruch auf Rückzahlung des entrichteten Reisepreises mit Ausnahme tatsächlich ersparter Aufwendungen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Die Mindestentschädigung wird unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen durch die nachfolgend genannten Vom-Hundertsätze des Gesamtreisepreises pauschaliert vereinbart, sofern der Reisende nicht einen niedrigeren Schaden nachweist: bis zum 24. August 2022 10 % bis zum 01. September 2022 25 %, bis zum 08. September 2022 40 %, bis zum 16. September 2022 50 % bis zum 22. September 2022 60 % ab dem 23. September 2022 80 %, des Reisepreises In Ausnahmefällen können bei besonderen Reisen die Stornopauschalen auch höher oder niedriger liegen. Dies wird dann bei der Ausschreibung oder auf dem Anmeldeformular ausgewiesen.
Rücktritt durch den Kunden. Bricht ein Kunde die Dienstleistung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige ihm hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.
Rücktritt durch den Kunden. 7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei reisewelt innerhalb der Öffnungszeiten des Reisebüros. Der Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich.
Rücktritt durch den Kunden. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Im Interesse des Kunden und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich einzureichen. Bei Stornierung der Veranstaltung noch Auftragserteilung sind - bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Auftragswerts zu zahlen. - bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 75% des Auftragswerts zu zahlen - bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 90% des Auftragswerts zu zahlen Der Kunde hat die Möglichkeit, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Rücktritt durch den Kunden. Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber DC von seinem Vertrag zurücktreten. Xxxxx der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann DC Ersatz für die von DC getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für DC’s Aufwendungen verlangen, sofern der Rücktritt nicht von DC zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände aufgetreten sind, die Durchführung des Ferienhausaufenthaltes erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von DC unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht vermeiden lassen, wenn DC alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hätte. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Dabei hat DC den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn berücksichtigt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes DC kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von DC in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen bei Rücktritt des Kunden:
6.1. Bis zum 35. Tag vor der Anreise EUR 65,00
6.2. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 90 % des Preises.
6.3. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises
6.4. Umbuchung: Sofern eine Buchung auf einen späteren Zeitraum als den ursprünglich gebuchten umgebucht wird, wird sich die Berechnung der Stornogebühr nach dem ursprünglichen Anreisedatum richten.
Rücktritt durch den Kunden. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, dies in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich zu tun. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei Norwegian oder in Ihrem Reisebüro eingeht. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann Norwegian angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Norwegian berücksichtigt bei der Berechnung des Ersatzes gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen. Norwegian darf den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es bleibt Ihnen unbenommen, Norwegian nachzuweisen, dass Norwegian kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von Norwegian geforderte Pauschale.
6.1.1 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: bis zum 42. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 41. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 7. Tag vor Reiseantritt: 95 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
6.1.2 Für Suiten, Concierge und The Haven by Norwegian®-Suites (Kategorien beginnend mit “S”, “C“ und “H”) gelten gesonderte Rücktrittsgebühren pro Person: bis zum 120. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 119. bis 106. Tag vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 105. bis 91. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 90. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder; ab 14. Tag vor Reiseantritt bis Tag der Abreise: 95 % des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Xxxxxxxxxxx.
6.1.3 Storniert bei einer gebuchten Doppelbelegung der Kabine eine Person bis zum 42. Tag vor Reiseantritt, wird für die stornierte Person die unter 6.1.1 ausgewiesene Stornopauschale fällig. Die verbleibende Person wir...
Rücktritt durch den Kunden. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Bis 6 Wochen vor Reisebeginn ist eine Umbuchung auf eine Reise im gleichen Jahr möglich, wenn der Reisetermin nach dem ursprünglichen Reisebeginn liegt und auf der Reise noch ausreichend Plätze in der gewünschten Kategorie frei sind. Stornokosten entstehen im Falle des Zustandekommens einer Buchung nicht. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Xxxxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann der VA eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen, wobei dieser Anspruch nach seiner Xxxx konkret oder pauschal berechnet werden kann. Pauschaliert kann folgende Entschädigung in Prozent des Reisepreises orientiert am Zeitpunkt der Stornierung verlangt werden: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 20% bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50% vom 14. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn: 75% vom 2. Tag bis zum Reisebeginn/bei Nichtantritt: 90%. Der VA behält sich vor, im Einzelfall unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen eine höhere Entschädigung entsprechend der tatsächlich entstandenen, konkret bezifferten und nachzuweisenden Kosten vom Kunden zu verlangen Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren –, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in bezifferter Höhe entstanden ist.