Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) XXX Xxxxxxx informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragun- gen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zustän- dige Konsulat oder TUI Cruises.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) XXX Xxxxxxx weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schrift- liche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerter- weise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern u...
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 13.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von Xxxxx sowie von Xxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
13.2 Costa wird österreichische Staatsbürger über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Angehörigen anderer Staaten gibt das jeweils zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventuell Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis etc.) vorliegen.
13.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Kunden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Costa nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die Costa in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
13.4 Der Kunde hat Xxxxx alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reisedokumenten (z. B. Reisepass und Personalausweis) übereinstimmen. Bei Buchung ab 6 Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
13.5 Costa haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa oder sonstiger Reisedokumente durch die jeweils zuständige Stelle (z. B. diplomatische Vertretung), wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Xxxxx hat hierbei eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
13.6 Costa ist im Fall des vom Kunden schuldhaft zu vertretenden Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheitsoder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gem. vorstehender Xxxxxx 13.4 berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern un...
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 13.1 Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Hä- fen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von der Riverside Collection GmbH & Co. KG und von ihr beauftragten Dritten zu befolgen.
13.2 Die Riverside Collection GmbH & Co. KG wird den Reisenden nach Maßgabe des § 651d Abs. 1 i.V.m. Art. 250 § 3 Nr. 6 EGBGB über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss so- wie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
13.3 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit- führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, even- tuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Etwaige hierfür anfallende Kosten sind allein vom Reisenden zu tragen. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Xxx- xxxx von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder und sonstige Auslagen oder auch zusätzlich anfallende Reisekosten, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuld- hafte Falsch- oder Nichtinformation seitens der Riverside Collection GmbH & Co. KG bedingt sind. Der Reisende ist verpflichtet, Geldbeträge, die die Riverside Collection GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
13.4 Der Reisende hat der Riverside Collection GmbH & Co. KG alle für die jeweilige Reise erforderlichen persönlichen Daten (Manifestdaten) bis spätestens sechs Wochen vor Reise- beginn zur Verfügung zu stellen und zu gewährleisten, dass die angegebenen Manifestdaten mit den Daten in den Reise- dokumenten (z. B. Reisepass oder Personalausweis) überein- stimmen. Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn sind die Manifestdaten unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Vorvertragliche Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in den Werbemitteln richten sich an die Staatsangehörigen des Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen- vorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Ausschließlich bei Pauschalreisen gilt dies nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 13.1 Die Information über solche Bestimmungen durch das bp bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Staatsbürger des EU-Xxxxxx, in dem die Reise zur Buchung angeboten wird ohne Be- rücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.
13.2 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Ände- rung dieser Bestimmungen besteht. Das bp wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, die Teil- nehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Ihnen wird jedoch nahege- legt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
13.3 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig in- formieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allge- meine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für ge- sundheitliche Aufklärung.
13.4 Ergeben sich wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die eine Teilnahme an der Reise verhin- dern oder beeinträchtigen, so sind Sie deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Vor- aussetzung ist, dass das bp seinerseits zur Leistungser- bringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten vom bp nicht zu vertreten sind. Gegen- seitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 10.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Ände- rungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Veranstalter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Reisenden zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die je- weilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
10.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungs- gemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 9.1. Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderen Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft bitten wir um Mitteilung.
9.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Wir werden uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Wir legen Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
9.3. Sie sollten sich als Teilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis, usw.) gegeben sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devi- senvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, aus- genommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 11.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ih- res Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese Informati- onen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
11.2. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Der Reiseteilnehmer wird auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen hingewiesen. Er ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die durch Nichtbeachten dieser Vorschriften entstehen, gegen zu seinen Lasten. Die Informationen seitens des RV zu Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseland beziehen sich ausschließlich auf deutsche Staatsbürger und sind lediglich Hinweise. Der Reisende hat persönlich beim Auswärtigen Amt, den jeweiligen Botschaften, beim Gesundheitsamt oder Hygieneinstitut kundig zu machen.