Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Musterklauseln

Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 12.1 Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von Xxxxx sowie von Xxxxx beauftragten Dritten zu befolgen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 13.1 Der Reisende hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Hä- fen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von der Riverside Collection GmbH & Co. KG und von ihr beauftragten Dritten zu befolgen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Vorvertragliche Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in den Werbemitteln richten sich an die Staatsangehörigen des Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisen- vorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Ausschließlich bei Pauschalreisen gilt dies nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 9.1. Die Information über solche Bestimmungen durch uns bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gehen wir davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes haben, bei anderen Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft bitten wir um Mitteilung.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 10.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nicht- befolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausge- stellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. (1) Der Reiseveranstalter wird den Kunden über allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeili- che Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staaten- losigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mit- zuteilen.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Genaue Hinweise zu den Ein- und Ausreisebestimmungen und den Impfempfehlungen der von Rotalis bereisten Lunder finden Sie unter xxx.xxxxxxx.xxx/Xxxxxxxx_xxx_Xxxxxxxxxxxxxxxx.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. 12.1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Zielgebiet Antalya, Türkei: Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger mit folgenden Dokumenten möglich: (vorläufiger) Reisepass, (gültiger vorläufiger) Personalausweis, Kinderreisepass. Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz. Zielgebiet Mallorca, Spanien: Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger mit folgenden Dokumenten möglich: (vorläufiger) Reisepass, (gültiger vorläufiger) Personalausweis, Kinderreisepass. Zielgebiet Kroatien: Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger mit folgenden Dokumenten möglich: gültiger (vorläufiger) Reisepass, gültiger (vorläufiger) Personalausweis, gültiger Kinderreisepass. Ein Visum ist bei den drei Zielgebieten bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht nötig. Für detaillierte, sowie aktuelle Informationen bitten wir Sie, sich selbstständig beim Auswärtigen Amt zu informieren. Für alle anderen Nationalitäten bitten wir Sie, sich selbstständig über die Bestimmungen bei dem jeweiligen Informationsträger zu informieren.
Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Der Reiseteilnehmer wird auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen hingewiesen. Er ist für die Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die durch Nichtbeachten dieser Vorschriften entstehen, gegen zu seinen Lasten. Die Informationen seitens des RV zu Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseland beziehen sich ausschließlich auf deutsche Staatsbürger und sind lediglich Hinweise. Der Reisende hat persönlich beim Auswärtigen Amt, den jeweiligen Botschaften, beim Gesundheitsamt oder Hygieneinstitut kundig zu machen.