Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des AG wegen Mängeln gelieferter Waren oder Mängeln von Werkleistungen beträgt zwei Jahre. In Abweichung zu Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist bei Bauwerken und Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, fünf Jahre ab Abnahme. 16
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Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des AG wegen Mängeln gelieferter Waren oder Mängeln von Werkleistungen beträgt zwei Jahre. In Abweichung zu Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist bei Bauwerken und Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, fünf Jahre ab Abnahme. 16upon expiry of this period without requirement of an express termination.
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