Common use of Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige Clause in Contracts

Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige. (5) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungs- schein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als: – Nutzer von Carsharingfahrzeugen und – Eigentümer, – Halter, – Erwerber/Veräußerer, – Leasingnehmer, – Mieter, – Fahrer von Kraft- und Elektrokraftfahrzeugen sowie Anhängern zu Lande. Die Kraft- und Elektrokraftfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder: – bei Abschluss des Vertrags oder während der Vertrags- dauer auf Ihren Gewerbebetrieb zugelassen sein oder – auf diesen Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Die zu versichernden Fahrzeuge müssen Sie im Versicherungs- schein nennen. Versicherungsschutz besteht für alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge sowie Anhänger.

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Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige. (5) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungs- schein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als: – Nutzer von Carsharingfahrzeugen und – Eigentümer, – Halter, – Erwerber/Veräußerer, – Leasingnehmer, – Mieter/Xxxxxx, – Fahrer von Kraft- und Elektrokraftfahrzeugen Kraftfahrzeugen sowie Anhängern zu Lande. Die Kraft- und Elektrokraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder: – bei Abschluss des Vertrags oder während der Vertrags- dauer auf Ihren Gewerbebetrieb zugelassen sein oder – auf diesen Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Die zu versichernden Fahrzeuge müssen Sie im Versicherungs- schein nennen. Versicherungsschutz besteht für alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge sowie Anhänger.

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Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige. (5) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungs- schein Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige selbstständi- ge Tätigkeit, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als: – Nutzer von Carsharingfahrzeugen und – Eigentümer, – Halter, – Erwerber/Veräußerer, – Leasingnehmer, – Mieter/Xxxxxx, – Fahrer von Kraft- und Elektrokraftfahrzeugen Kraftfahrzeugen sowie Anhängern zu Lande. Die Kraft- und Elektrokraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder: – bei Abschluss des Vertrags oder während der Vertrags- dauer auf Ihren Gewerbebetrieb zugelassen sein oder – auf diesen Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Die zu versichernden Fahrzeuge müssen Sie im Versicherungs- schein nennen. Versicherungsschutz besteht für alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge sowie Anhänger.

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Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige. (5) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungs- schein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als: – Nutzer von Carsharingfahrzeugen und – Eigentümer, – Halter, – Erwerber/Veräußerer, – Leasingnehmer, – Mieter/Xxxxxx, – Fahrer von Kraft- und Elektrokraftfahrzeugen Kraftfahrzeugen sowie Anhängern zu Lande. Die Kraft- und Elektrokraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder: – bei Abschluss des Vertrags oder während der Vertrags- dauer auf Ihren Gewerbebetrieb zugelassen sein oder – auf diesen Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein. Die zu versichernden Fahrzeuge müssen Sie im Versicherungs- schein Versiche- rungsschein nennen. Versicherungsschutz besteht für alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge sowie Anhänger.

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