Verkürzte Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel). Besteht für die versicherte Person bis zum Versicherungsbeginn des vereinbarten Tarifs eine Zahnzusatzversicherung bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit vergleichbaren Leistungen, so wird die nachgewiesene ununterbrochene Versicherungsdauer beim anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen (Vorversicherungszeit) auf die Zahnstaffel des bei uns vereinbarten Tarifes angerechnet. Dabei wird die versicherte Person so gestellt, als habe sie die Vorversicherungszeit bezüglich der Zahnstaffel des vereinbarten Tarifes bereits durchlaufen. Eventuelle Leistungen, die bei dem anderen privaten Krankenver- sicherungsunternehmen in der Vorversicherungszeit in Anspruch genommen wurden, bleiben unberücksichtigt.
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Samples: www.da-direkt.de, rest.zahnzusatzversicherung-experten.com, ws.huvecdn.com