Common use of Verletztenrücktransport Clause in Contracts

Verletztenrücktransport. Verunfallt auf einer Reise die versicherte Person, organisieren wir einen aus medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport zum Wohnsitz der versicherten Person – oder – sofern wegen der Art der Erkrankung oder Verletzung erforderlich – an einen anderen Ort innerhalb Österreichs. Wenn medizinisch notwendig, wird der Verunfallte mit einem Ambulanzjet geflogen. Art und Zeit des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den behandelnden Arzt oder Vertrauensarzt festgestellt. Kostenübernahme: 100% Geltungsbereich: Weltweit

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Samples: durchblicker.at, durchblicker.at

Verletztenrücktransport. Verunfallt auf einer Reise die versicherte Person, organisieren wir einen aus medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport zum ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) der versicherten Person oder - sofern wegen der Art der Erkrankung oder Verletzung erforderlich - an einen anderen Ort innerhalb Österreichs. Wenn medizinisch notwendig, wird der Verunfallte mit einem Ambulanzjet geflogen. Art und Zeit des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den behandelnden Arzt oder Vertrauensarzt festgestellt. Sie ist vor allem dann gegeben, wenn eine lebensbedrohende Unfallverletzung vorliegt oder die medizinische Versorgung vor Ort als unzureichend eingeschätzt wird. Kostenübernahme: 100% Pro versichertes Ereignis bis maximal 250.000 Euro Geltungsbereich: Weltweit

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Samples: ergo-versicherung.at

Verletztenrücktransport. Verunfallt auf einer Reise die versicherte Person, organisieren wir einen aus medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich verordneten Rücktransport zum ständigen Wohnsitz (Lebensmittelpunkt) der versicherten Person oder - sofern wegen der Art der Erkrankung oder Verletzung erforderlich - an einen anderen Ort innerhalb Österreichs. Wenn medizinisch notwendig, wird der Verunfallte mit einem Ambulanzjet geflogen. Art und Zeit des Rücktransportes müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Die medizinische Notwendigkeit wird durch den behandelnden Arzt oder Vertrauensarzt festgestellt. Sie ist vor allem dann gegeben, wenn eine lebensbedrohende Unfallverletzung vorliegt oder die medizinische Versorgung vor Ort als unzureichend eingeschätzt wird. Kostenübernahme: 100% Pro versichertes Ereignis bis maximal 125.000 Euro Geltungsbereich: Weltweit

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Samples: ergo-versicherung.at