Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in Ziff. 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben.
11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne von Ziff. 10.4 nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.
Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben.
11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.
Verletzung der Unterhaltspflicht. 12.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in Ziff. 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder geringer als der Ent- schädigungsbetrag entstanden ist.
12.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mie- ter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten auf- zugeben.
Verletzung der Unterhaltspflicht. 13.1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in Ziff. 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
13.2. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben.
13.3. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne von Xxxx. 12.4 nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.
Verletzung der Unterhaltspflicht. 12.1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in Ziff. 8 vorgese- henen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Miet- preises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
12.2. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen er- forderlichen Instandsetzungsarbeiten sind vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben.
Verletzung der Unterhaltspflicht. Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsmäßigem Zustand zurückgegeben, so sind wir berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters instandzusetzen. Außerdem behalten wir uns Schadenersatz vor.
Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in Ziff. 8 vorgesehenen Unter- haltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten.
11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängel und Beschädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegen- heit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der In- standsetzungsarbeiten aufzugeben.
11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne von Ziff. 10.4 nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.
12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hier- von unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen.
12.3 Der Mieter hat insbesondere geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und unbefugter Inbetriebnahme des Mietgegenstandes zu treffen.
12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lückenlose Schadensaufnahme zur bestmög- lichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen.
12.5 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das von ihm gemietete Gerät für den von ihm vorgesehenen Zweck und Einsatz ge- eignet ist. Weiterhin trägt er Sorge für • den freien Zugang zu Grundstücken und Räumen für An- und Abtransport sowie Servicearbeiten am Gerät • die Beschaffung und Organisation aller behördlichen Genehmigungen und Absperrungsarbeiten vor Ort • den gefahrlosen Einsatz vor Ort bzgl. Einsatz- und Gewichtsbeschränkung...
Verletzung der Unterhaltspflicht. Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist K-M-V Krane GmbH berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters instand zu setzen. K-M-V Krane GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatz- anspruches vor.
Verletzung der Unterhaltspflicht. Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist PA Munich berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters Instand zu setzen. PA Munich be- hält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens- ersatzanspruches vor.
Verletzung der Unterhaltspflicht. Wird das Gerät in einem nicht ordnungs- oder vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist MCV Veit GbR berechtigt, das Gerät sofort auf Kosten des Mieters Instand zu setzen. MCV Veit GbR behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches vor.