Common use of Vermarktungsrechte Clause in Contracts

Vermarktungsrechte. 5.1 Grundsatz Vorbehaltlich rechtlicher Einschränkungen sportbezo- gener Werbung und im Rahmen der FIS WERBE- RICHTLINIEN und der Werbungseinschränkungen durch den Host Broadcaster ist der ORGANISATOR dazu berechtigt, sämtliche Vermarktungsrechte im Zusammenhang mit der VERANSTALTUNG an Sponsoren und Lieferanten seiner Xxxx zu vergeben.

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