VERMESSUNG / ZUKAUF. 3.1 Jede Nutzung der vertragsgegenständlichen SAP Software, die über die vertraglichen Vereinbarungen hinausgeht, ist SAP im Voraus schriftlich anzuzeigen. Sie bedarf eines gesonderten Vertrages mit SAP über den zusätzlichen Nutzungsumfang (Zukauf). Der Zukauf erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Zukaufs jeweils gültigen PKL.
VERMESSUNG / ZUKAUF. Der Endnutzer muss darin einwilligen, dass SAP berechtigt ist, die Nutzung der Software und anderen SAP- Materialien direkt zu überprüfen (mindestens einmal jährlich und in Übereinstimmung mit den in den SAP AGB beschriebenen SAP- Standardverfahren, wozu Prüfungen vor Ort und/oder Remote Prüfungen aus der Ferne gehören können). Soweit die Zustimmung des Endnutzers erforderlich ist, stellt der Partner sicher, dass diese Zustimmung vom Endnutzer erteilt wurde.