LIEFERUNG, LIEFERGEGENSTAND, EINRÄUMUNG DES NUTZUNGSRECHTS, IP RECHTE ENDE DER NUTZUNGSBERECHTIGUNG Musterklauseln

LIEFERUNG, LIEFERGEGENSTAND, EINRÄUMUNG DES NUTZUNGSRECHTS, IP RECHTE ENDE DER NUTZUNGSBERECHTIGUNG. Dem Endnutzer darf lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches und unbefristetes (außer bei subskriptionsbasierten Nutzungsrechten oder zeitlich befristeten Nutzungsrechten) Recht zur Nutzung der Software, Dokumentation und anderer SAP-Materialien an spezifizierten Lokationen im Vertragsgebiet (gemäß Definition im Sell On Premise Schedule) zur Abwicklung der internen Geschäftsvorfälle (einschließlich Kunden- Backups und passiver Desaster-Recovery) des Endnutzers und dessen Verbundener Unternehmen (gemäß Definition in den SAP AGB) und zur Durchführung von internen Schulungen und Tests für den internen Geschäftsbetrieb erteilt werden, wie in den SAP AGB ausführlich dargelegt. Der Endnutzer ist nicht berechtigt: (i) die SAP-Materialien zu nutzen, um Services (z. B. Outsourcing von Geschäftsprozessen, Business Process Outsourcing oder Schulungen) für Dritte, mit Ausnahme Verbundener Unternehmen (gemäß Definition in den SAP AGB) zu erbringen; (ii) die SAP-Materialien zu vermieten, zu verleihen, weiterzuverkaufen, weiterzulizenzieren oder anderweitig zu verteilen, mit Ausnahme Verbundener Unternehmen (gemäß Definition in den SAP AGB); (iii) Schlüsselcode(s) zu verteilen oder zu veröffentlichen; (iv) die Software auf eine andere Weise zu nutzen oder sonstige Handlungen damit auszuführen als ausdrücklich gemäß den Regelungen des vorliegenden Artikel 8 Abs. 2 a) zulässig; (v) andere Softwarekomponenten zu verwenden als jene, die ausdrücklich in der durch den Partner aufgegebenen und durch SAP für den jeweiligen Endnutzer vereinbarten Order Form festgelegt sind, selbst wenn es dem Endnutzer technisch möglich ist oder (vi) Software an Dritte zu übertragen, außer soweit dies in den SAP AGB gestattet wird.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.