Common use of Vermittlungsprovision Clause in Contracts

Vermittlungsprovision. Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser besteht aus: • Haupt- oder Untermietzins, • anteiligen Betriebskosten und laufenden öffentliche Abgaben, • einem Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z. B. Lift), • einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtli- chen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (angemessener Mietzins, Richtwertmietzins). Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM Befristung bis zu 3 Jahren 3 BMM 1 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag unter Berücksichti- gung der gesamten Ver- tragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Ergänzung auf Höchstbe- trag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdau- er, höchstens jedoch 1/2 BMM Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 2 BMM 1 BMM Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 2 BMM 1/2 BMM Befristung kürzer als 2 Jahre 1 BMM 1/2 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag unter Berücksichti- gung der gesamten Ver- tragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM * Nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist. Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 3 BMM Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM Befristung kürzer als 2 Jahre 3 BMM 1 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).

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Samples: www.rvc-immobilien.com, cache.willhaben.at

Vermittlungsprovision. Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser besteht aus: • Haupt- oder Untermietzins, • anteiligen anteilige Betriebskosten und laufenden laufende öffentliche Abgaben, • einem Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z. z.B. Lift), • einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtli- chen mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (angemessener Mietzins, Richtwertmietzins). Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. Vermittlung von Mietverträgen (Haupt-und Untermiete) über Wohnungen und Einfamilienhäuser Vermieter Höchstprovision (zzgl. 20% USt.) Mieter Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM Bruttomonatsmieten 2 BMM Bruttomonatsmieten Befristung bis zu 3 Jahren 3 BMM Bruttomonatsmieten 1 BMM Bruttomonatsmiete Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag unter Berücksichti- gung der gesamten Ver- tragsdauerVertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Ergänzung auf Höchstbe- trag unter Berücksichtigung der ½ gesamten Vertragsdau- erVertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM ½ Bruttomonatsmiete Bruttomonatsmiete Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter* Vermieter Höchstprovision (zzgl. 20% USt.) Mieter Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 2 BMM Bruttomonatsmieten 1 BMM Bruttomonatsmiete Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 2 BMM 1/2 BMM Bruttomonatsmieten ½ Bruttomonatsmiete Befristung kürzer als 2 Jahre 1 BMM 1/2 BMM Bruttomonatsmiete ½ Bruttomonatsmiete Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag Höchstbetrag unter Berücksichti- gung der gesamten Ver- tragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Berücksichtigung Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der unbefristetes Mietverhältnis der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM * ½ gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ Bruttomonatsmiete Bruttomonatsmiete Vermittlung von Geschäftsräumen aller Art (Haupt- und Untermieten) Vermieter Höchstprovision (zzgl. 20% USt.) Mieter Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmieten 3 Bruttomonatsmieten Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmieten 2 Bruttomonatsmieten Befristung kürzer als 2 Jahre 3 Bruttomonatsmieten 1 Bruttomonatsmiete Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Verlängerung oder Umwandlung in ein Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der unbefristetes Mietverhältnis gesamten Vertragsdauer Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 Bruttomonatsmieten) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO). *Nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist. Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 3 BMM Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM Befristung kürzer als 2 Jahre 3 BMM 1 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).

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Samples: birnleitner-immobilien.at

Vermittlungsprovision. Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser besteht aus: • Haupt- oder Untermietzins, • anteiligen Betriebskosten und laufenden öffentliche Abgaben, • einem Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z. B. Lift), • einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtli- chen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (angemessener Mietzins, Richtwertmietzins). Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 % kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM Befristung bis zu 3 Jahren 3 BMM 1 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag Höchstbetrag unter Berücksichti- gung Berücksichtigung der gesamten Ver- tragsdauerVertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Ergänzung auf Höchstbe- trag Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdau- erVertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 2 BMM 1 BMM Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 2 BMM 1/2 BMM Befristung kürzer als 2 Jahre 1 BMM 1/2 BMM Ergänzung auf Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag Höchstbetrag unter Berücksichti- gung Berücksichtigung der gesamten Ver- tragsdauerVertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM BMM * Nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist. Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 3 BMM Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM Befristung kürzer als 2 Jahre 3 BMM 1 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).

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Samples: cache.willhaben.at

Vermittlungsprovision. Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser besteht aus: • Haupt- oder Untermietzins, • anteiligen Betriebskosten und laufenden öffentliche Abgaben, • einem Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z. B. Lift), • einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters. Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig mit einzurechnenmiteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtli- chen mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (angemessener Angemessener Mietzins, Richtwertmietzins). Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM Befristung bis zu 3 Jahren 3 BMM 1 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag unter Berücksichti- gung der gesamten Ver- tragsdauer, höchstens jedoch 1/2 BMM Ergänzung auf Höchstbe- trag Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdau- erVertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 ½ BMM Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch ½ BMM Vermittlung von Wohnungen durch einen mit der Verwaltung des Objekts betrauten Hausverwalter* *Nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist. Höchstprovision (zzgl. 20 % USt.) Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 2 BMM 1 BMM Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 2 BMM 1/2 ½ BMM Befristung kürzer als 2 Jahre 1 BMM 1/2 ½ BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbe- trag Höchstbetrag unter Berücksichti- gung Berücksichtigung der gesamten Ver- tragsdauerVertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 ½ BMM Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 ½ BMM * Nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist. Unbefristet oder Befristung länger als 3 Jahre 3 BMM 3 BMM Befristung auf mind. 2 jedoch nicht mehr als 3 Jahre 3 BMM 2 BMM Befristung kürzer als 2 Jahre 3 BMM 1 BMM Vereinbarung einer Ergänzungsprovision bei Ver- längerung Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer Die Überwälzung der Vermieterprovision (max. 3 BMM3BMM) auf den Geschäftsraummieter kann vereinbart werden (§ 12 IMVO).

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Samples: justimmo-websites.s3.eu-central-1.amazonaws.com