Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Musterklauseln

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die RHG erhielt im Wirtschaftsjahr 2017 Abschlagszahlungen in Höhe von 8.866 T€ vom Landkreis Ha- velland. Diese Zahlungen liegen 622.000 T€ über dem Ist des Vorjahres. Neben der geplanten Umwid- mung von Rettungsassistentenstellen zu Notfallsanitäterstellen im gesamten Rettungsdienstbereich, der Zuführung weiterer Einsatzmittel und Medizintechnik, der geplanten Steigerung der Entgelttabelle, der Erhöhung der Anzahl der Notfallsanitäter einschließlich der Weiterbildung sowie den zu erwartenden Kla- geverfahren resultiert die deutliche Erhöhung auch aus den personellen und sächlichen Maßnahmen in Umsetzung des Organisationsgutachtens 2017 im Rettungswachenbereich Falkensee ab Oktober 2017 sowie der außerplanmäßigen Grundinstandhaltung der Rettungswache in Rhinow. Dazu wurden die Ab- schlagszahlungen des Landkreises ab Oktober 2017 um 49 T€ pro Monat erhöht. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft ergeben sich neben den Umsätzen mit dem Landkreis auch aus den sonstigen Umsatzerlösen gemäß Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und belaufen sich auf 48 T€. Davon sind 42 T€ Erlöse aus dem Fuhrparkmanagementvertrag mit der Havelland Kliniken GmbH für die Unternehmensgruppe. Die Abrechnung gegenüber dem Landkreis Havelland ergab für 2017 eine Dif- ferenz zwischen bereits gezahlten Abschlägen, sonstigen Erträgen und Aufwand. Aufgrund der Erweite- rung von Vorhaltezeiten im Rettungswachenbereich Falkensee, außerplanmäßiger Ausbau/Instandhal- tungsmaßnahmen in Falkensee und Rhinow, überdurchschnittlicher Rückstellungen für offene Arbeitsge- richtsverfahren, Guthabenstunden und Urlaubsüberhängen ergibt sich eine Unterdeckung von 00.000 €. Für 2017 wurden Zuweisungen, Zuschüsse und Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 179 T€ ver- bucht. Darin enthalten sind - Erstattungen für Praktika von Bundeswehrangehörigen und Ausbildungserstattungen der IHK, - Erträge aus Schadensersatzleistungen bei Unfällen, - Rückrechnung von Kfz-Versicherungsbeiträgen und Betriebskosten der Rettungswachen, - Auflösung von Rückstellungen für Gerichtskosten und Zielvereinbarungen, - Fördermittel zum Projekt QS-Notfall vom Herzinfarktregister Berlin, - Spitzabrechnung der Konzernumlage aus dem Wirtschaftsjahr 2016 und - Verrechnung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung personengebundener Dienstfahrzeuge. Die Personalaufwandsquote beträgt 73,3 % und ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die Personalbe- darfsrechnung für das Geschäftsjahr 2017 orientierte sich am gültigen Personalentwicklu...
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Das Verkehrsflugzeug Boeing 777-300ER mit der Registrierungsnummer A6-ENC und der Seriennummer 41083 sowie den beiden GE90-115B Turbinen mit den Seriennummern 907211 und 907212 stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Gesellschaft dar. Das Anlageobjekt ist zum Bilanzstichtag mit 54,77 Millionen Euro (Vorjahr 74,1 Millionen Euro) beziehungsweise 58,42 Millionen US-Dollar (Vorjahr 83,98 Millionen US-Dollar) bewertet. Das stichtagsbezogen Bankguthaben stieg auf nunmehr rund 9,06 Millionen Euro (rund 9,67 Millionen US-Dollar). Das langfristige Darlehen der SMBC (Sumitomo Mitsui Banking Corporation) von ursprünglich 90 Millionen US-Dollar wurde im Jahr 2022 planmäßig getilgt und valutierte zum 31. Dezember 2022 mit rund 16,99 Millionen Euro (Vorjahr 24,65 Millionen Euro) beziehungsweise rund 18,12 Millionen US-Dollar (Vorjahr 27,9 Millionen US-Dollar).
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a. Ergebnisbeeinflussende Faktoren (ungeprüft)
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die OBER-HAVEL-LAND Kliniken Vorbereitungsgesellschaft mbH erzielte im Jahr 2017 keine Umsatz- erlöse. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 3 T€ entstanden für Steuerberatung, Jahresab- schlusskosten und sonstige Verwaltungsgebühren. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 3 T€ ab. Die Liquidität der OBER-HAVEL-LAND Kliniken Vorbereitungsgesellschaft mbH war im Wirtschaftsjahr 2017 umfassend gesichert. Im April und im Mai 2017 wurden jeweils 5 T€ je Gesellschafter durch die Zuführung von Liquidität in die Gesellschaft in Form einer Eigenkapitalrücklage eingebracht. Die liqui- den finanziellen Mittel zum 31. Dezember 2017 betrugen 22 T€ (Vorjahr: 15 T€).
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  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Übertragung von Krankheiten Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen (1) Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers resultieren, (2) Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.

  • Umzug / Übertragung des Vertrags 10.1. Der Kunde ist verpflichtet, der EWS jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Strom- zählernummer sowie Marktlokations-ID in Textform mitzuteilen. 10.2. Die EWS wird den Kunden – sofern kein Fall nach Ziffer 10.3 vorliegt – an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage dieses Vertrages weiterbeliefern. Die Belieferung zum Zeitpunkt des Einzugs setzt voraus, dass der Kunde der EWS das Umzugsdatum rechtzeitig mitgeteilt hat. 10.3. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums, wenn der Kunde aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers in das Gebiet eines anderen Netzbetreibers zieht. Der Lieferant unterbreitet dem Kunden für die neue Verbrauchsstelle auf Wunsch gerne ein neues Angebot. 10.4. Unterbleibt die Mitteilung des Kunden nach Ziffer 10.1 aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, und wird der EWS die Tatsache des Umzugs auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner bisherigen Entnahmestelle, für die die EWS gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen Kunden eine Vergütung zu fordern berechtigt ist, nach den Preisen des Vertrages zu vergüten. Die Pflicht der EWS zur unverzüglichen Abmeldung der bisherigen Entnahmestelle und Ansprüche der EWS auf entgangenen Gewinn wegen einer nicht oder verspätet erfolgten Belieferung an der neuen Ent- nahmestelle bleiben unberührt. 10.5. Die EWS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem Kunden rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der EWS in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes, bleiben von dieser Ziffer 10.5 unberührt.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Umzug ins Ausland. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Beitragsanpassung Nach § 8 b Teil I AVB/KK 2013 werden mindestens jährlich die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen verglichen und die Beiträge, soweit erforderlich, angepasst. Der in den AVB genannte tarifliche Vomhundertsatz beträgt 5,0. Die Tarife MP0U bis MP3U gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB/KK 2013): Teil I Musterbedingungen 2009 Teil II Tarifbedingungen 2013

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.