Verpflegungszuschuss. Ist der Arbeitnehmer ausschließlich aus beruflichen Gründen mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend, so erhält er einen Verpflegungszuschuss in Höhe von 4,09 € je Arbeitstag in Betrieben in den alten Bundesländern und in Höhe von 2,56 € je Arbeitstag in Betrieben in den neuen Bundesländern.
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Samples: www.bundesanzeiger.de, Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)
Verpflegungszuschuss. Ist der Arbeitnehmer Angestellte ausschließlich aus beruflichen Gründen mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend, so erhält er einen Verpflegungszuschuss in Höhe von 4,09 € je Arbeitstag in Betrieben in den alten Bundesländern und in Höhe von 2,56 € je Arbeitstag in Betrieben in den neuen Bundesländern. Die Nrn. 3.1 und 3.2 gelten im Gebiet des Landes Berlin nicht für die Poliere.
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Samples: www.boeckler.de
Verpflegungszuschuss. Ist der Arbeitnehmer ausschließlich aus beruflichen Gründen mehr als 10 Stunden von seiner Wohnung abwesend, so erhält er einen Verpflegungszuschuss in Höhe von 4,09 € Euro je Arbeitstag in Betrieben in den alten Bundesländern und in Höhe von 2,56 € Euro je Arbeitstag in Betrieben in den neuen Bundesländern.
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Samples: www.bundesanzeiger.de