Verpflichtungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Volksbank alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, • die überlassenen Geräte gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben, • die Installation der Geräte zum vereinbarten Termin zu ermöglichen, • einen Ortswechsel der Geräte der Volksbank unverzüglich mitzuteilen, • eine Änderung der Postanschrift und/oder Anwahl-Nummer des Vertragspartners/Teilnehmers der Volksbank unverzüglich mitzuteilen, • Störungen, Mängel und Schäden der Geräte der Volksbank Hotline unverzüglich anzuzeigen, • die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter der Volksbank unverzüglich mitzuteilen, • bei Pfändungsversuchen Dritter, die das Eigentum von der Volksbank an den zur Verfügung gestellten Geräte betreffen, den Dritten und die mit der Durchführung der Pfändung beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen, • bei Installation durch die Volksbank die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlussdosen nach den Volksbank Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich der Volksbank mitzuteilen, • bei Installation durch den Vertragspartner/Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite Installation der Volksbank unverzüglich mitzuteilen, • einen Kassenabschluss in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und zum Monatsende durchzuführen, • Änderungen seiner Bankverbindung für Gutschriften und den Lastschrifteinzug unverzüglich schriftlich der Volksbank mitzuteilen, • den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich nach bekannt werden der Volksbank mitzuteilen. Einwendungen können nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang der die Einwendung begründenden Tatsachen geltend gemacht werden, • bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überlassene Geräte umgehend auf eigene Kosten und eigenes Risiko an die Volksbank zurückzuschicken oder gegen Berechnung durch die Volksbank abbauen und abholen zu lassen, • sicherzustellen, dass nur die Volksbank oder von der Volksbank beauftragte Dritte das Terminal zu anderen als zu Bezahlzwecken nutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen), • obige Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der Vertragspartner von der Volksbank und der Teilnehmer nicht identisch sind, • dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum Vertragspartner wird.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kartenzahlungsverkehr
Verpflichtungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Volksbank HavelCash alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, • die überlassenen Geräte gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben, • die Installation der Geräte zum Einrichtungen z um vereinbarten Termin zu ermöglichen, • einen Ortswechsel der Geräte der Volksbank HavelCash unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, • eine Änderung der Postanschrift und/oder Anwahl-Nummer Anwahlnummer des Vertragspartners/Teilnehmers der Volksbank HavelCash unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, • Störungen, Mängel und Schäden der Geräte Einrichtungen der Volksbank HavelCash oder der technischen Netzbetreiber Hotline unverzüglich anzuzeigen, • die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter der Volksbank HavelCash unverzüglich mitzuteilen, • bei Pfändungsversuchen Dritter, die de das Eigentum von der Volksbank HavelCash an den zur Verfügung gestellten Geräte Einrichtungen betreffen, den Dritten und die mit der Durchführung der Pfändung beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen, • bei Installation durch die Volksbank HavelCash die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlussdosen nach den Volksbank HavelCash Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich der Volksbank HavelCash mitzuteilen, • bei Installation durch den Vertragspartner/Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite Installation der Volksbank HavelCash unverzüglich mitzuteilen, • einen Kassenabschluss in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und zum Monatsende durchzuführen, • Änderungen seiner Bankverbindung für Gutschriften und den Lastschrifteinzug Lastschrifteinz ug unverzüglich schriftlich der Volksbank HavelCash mitzuteilen, • den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich nach bekannt Bekannt werden der Volksbank HavelCash mitzuteilen. Einwendungen können nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme der die Einwendung begründenden Tatsachen geltend gemacht werden, • bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überlassene Geräte umgehend auf eigene Kosten und eigenes Risiko an die Volksbank HavelCash zurückzuschicken oder gegen Berechnung durch die Volksbank HavelCash abbauen und abholen zu lassen, • sicherzustellen, dass nur die Volksbank HavelCash oder von der Volksbank HavelCash beauftragte Dritte das Terminal zu anderen als zu Bezahlzwecken nutzen benutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen), • obige Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der Vertragspartner von der Volksbank HavelCash und der Teilnehmer nicht identisch sind, • dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum Vertragspartner wird.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verpflichtungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Volksbank First Data alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, • die überlassenen Geräte gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben, • die Installation der Geräte Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen, • einen Ortswechsel der Geräte der Volksbank First Data unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, • eine Änderung der Postanschrift und/oder Anwahl-Nummer Anwahlnummer des Vertragspartners/Teilnehmers der Volksbank First Data unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, • Störungen, Mängel und Schäden der Geräte Einrichtungen der Volksbank First Data Hotline unverzüglich anzuzeigen, • die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter der Volksbank First Data unverzüglich mitzuteilen, • bei Pfändungsversuchen Dritter, die das Eigentum von der Volksbank First Data an den zur Verfügung gestellten Geräte Einrichtungen betreffen, den Dritten und die mit der Durchführung der Pfändung beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen, • bei Installation durch die Volksbank First Data die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlussdosen nach den Volksbank First Data Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich der Volksbank First Data mitzuteilen, • bei Installation durch den Vertragspartner/Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite Installation der Volksbank First Data unverzüglich mitzuteilen, • einen Kassenabschluss in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und zum Monatsende durchzuführen, • Änderungen seiner Bankverbindung für Gutschriften und den Lastschrifteinzug unverzüglich schriftlich der Volksbank First Data mitzuteilen, • den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich nach bekannt Bekannt werden der Volksbank First Data mitzuteilen. Einwendungen können nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme der die Einwendung begründenden Tatsachen geltend gemacht werden, • bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überlassene Geräte umgehend auf eigene Kosten und eigenes Risiko an die Volksbank First Data zurückzuschicken oder gegen Berechnung durch die Volksbank First Data abbauen und abholen zu lassen, • sicherzustellen, dass nur die Volksbank First Data oder von der Volksbank First Data beauftragte Dritte das Terminal zu anderen als zu Bezahlzwecken nutzen benutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen), • obige Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der Vertragspartner von der Volksbank First Data und der Teilnehmer nicht identisch sind, • dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum Vertragspartner wird.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions
Verpflichtungen des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Volksbank Edekabank alle Informationen zu geben, welche zur Realisierung der gewählten Lösung für bargeldloses Zahlen bei ihm oder beim Teilnehmer erforderlich sind. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, • die überlassenen Geräte gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben, • die Installation der Geräte Einrichtungen zum vereinbarten Termin zu ermöglichen, • einen Ortswechsel der Geräte der Volksbank Edekabank unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, • eine Änderung der Postanschrift und/oder Anwahl-Nummer Anwahlnummer des Vertragspartners/Teilnehmers • der Volksbank Edekabank unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, • Störungen, Mängel und Schäden der Geräte Einrichtungen der Volksbank Edekabank Hotline unverzüglich anzuzeigen, • die Geltendmachung von behaupteten Rechten Dritter der Volksbank Edekabank unverzüglich mitzuteilen, • bei Pfändungsversuchen Dritter, die das Eigentum von der Volksbank Edekabank an den zur Verfügung gestellten Geräte Einrichtungen betreffen, den Dritten und die mit der Durchführung der Pfändung beauftragte Stelle auf die tatsächliche Eigentumslage hinzuweisen, • bei Installation durch die Volksbank Edekabank die erforderlichen Leitungsanschlüsse und Anschlussdosen nach den Volksbank Edekabank Spezifikationen am gewünschten Terminalstandort bereitzustellen und die Verfügbarkeit unverzüglich der Volksbank Edekabank mitzuteilen, • bei Installation durch den Vertragspartner/Teilnehmer oder durch Dritte die betriebsbereite Installation der Volksbank Edekabank unverzüglich mitzuteilen, • einen Kassenabschluss in der Regel täglich, jedoch mindestens einmal pro Woche und zum Monatsende durchzuführen, • Änderungen seiner Bankverbindung für Gutschriften und den Lastschrifteinzug unverzüglich schriftlich der Volksbank Edekabank mitzuteilen, • den Eingang der über die Terminals abgewickelten Umsätze zu überprüfen und Einwendungen unverzüglich nach bekannt Bekannt werden der Volksbank Edekabank mitzuteilen. Einwendungen können nur ausschließlich innerhalb von drei Monaten nach Zugang der ersten Möglichkeit der Kenntnisnahme der die Einwendung begründenden Tatsachen geltend gemacht werden, • bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überlassene Geräte umgehend auf eigene Kosten und eigenes Risiko an die Volksbank Edekabank zurückzuschicken oder gegen Berechnung durch die Volksbank Edekabank abbauen und abholen zu lassen, • sicherzustellen, dass nur die Volksbank Edekabank oder von der Volksbank beauftragte Edekabank ermächtigte Dritte das Terminal zu anderen als zu Bezahlzwecken nutzen benutzen (z.B. Konfigurationen oder Reparaturen am Terminal sowie den Zubehörteilen vornehmen), • obige Verpflichtungen dem Teilnehmer aufzuerlegen, wenn der Vertragspartner von der Volksbank Edekabank und der Teilnehmer nicht identisch sind, • dem Teilnehmer alle vertragsrelevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, wenn der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt auch zum Vertragspartner wird.
Appears in 1 contract