Leistungen und Pflichten. 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
Leistungen und Pflichten. 1.1. Der Geschäftspartner hat die zu erbringenden Leistungen fortlaufend auf Verbesserungsmöglichkeiten zu überprüfen, neue Erkenntnisse zu berücksichtigen und den ADAC regelmäßig auf entsprechende Möglichkeiten und/oder Notwendigkeiten hinzuweisen.
Leistungen und Pflichten. 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbe- schreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Rei- senden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Der Veranstalter hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über we- sentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen). 5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemachten Angaben des Veranstalters nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben des Reisenden, soweit nicht aus- drücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außerdem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reisebestätigung – siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur Verfügung zu stellen. 5.4. Der Veranstalter hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförderung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen verlangen. 5.5. Der Veranstalter hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln (Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten etc.) und über nach Vertrags- schluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.). 5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7. geregelt.
Leistungen und Pflichten. 5.1. Xxxxxxxxx TRAVEL behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Xxxxxxxxx TRAVEL darf eine konkrete Änderung der Prospekt‐ und Preis- angaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert.
Leistungen und Pflichten. 1.1. Der Geschäftspartner hat bei der Durchführung seiner vertraglich übernommenen Leistungen stets die jeweili- gen einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Vorga- ben zu beachten. Dies gilt insbesondere für die im Zeit- punkt der Leistungsausführung geltenden allgemeinen Regeln der Technik (einschließlich aller technischen Vorschriften und Normen wie z.B. DIN-Normen, EN- Normen, ISO-Normen, VDI/VDE/VDS-Richtlinien ein- schließlich veröffentlichter Entwürfe, soweit sie den all- gemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und der Herstellerrichtlinien) und die öffentlich-rechtli- chen Gesetze und Vorgaben (bspw. Vorschriften zur Si- cherheit, Umwelt-, Brand- und Explosionsschutzvor- schriften). Selbiges gilt für die berufsgenossenschaftli- chen Unfallverhütungsvorschriften.
Leistungen und Pflichten. 1.1. Der Geschäftspartner hat bei der Durchführung seiner vertraglich übernommenen Leistungen stets die jeweili- gen einschlägigen gesetzlichen und fachlichen Vorga- ben zu beachten. Dies gilt insbesondere für die im Zeit- punkt der Leistungsausführung geltenden allgemeinen Regeln der Technik und jeweiligen einschlägigen öffent- lich-rechtlichen Vorgaben.
Leistungen und Pflichten. 2.1 Leistungen von AutCom Software GmbH
Leistungen und Pflichten. 6. Unerhebliche und erhebliche Leis- tungsänderungen
Leistungen und Pflichten. 6. Unerhebliche und erhebliche Leistungsänderungen
Leistungen und Pflichten. 5.1. Der Veranstalter behält sich Änderungen vom Prospekt/Kata- log vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reise- anmeldung hierüber informiert.