Versand, Gefahrenübergang Musterklauseln

Versand, Gefahrenübergang. 8.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung EXW INCOTERMS 2020® vereinbart. 8.2 Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch LIEFERANT. 8.3 Versandbereit gemeldete Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, vom Besteller unverzüglich zu übernehmen. Verletzt der Besteller diese Pflicht, ist LIEFERANT nach seiner Xxxx berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers an den Besteller zu versenden oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Partners bei sich oder bei Dritten zu lagern. 8.4 Die Gefahr geht gemäß EXW INCOTERMS 2020® auf den Kunden über. Schaltet LIEFERANT einen Bearbeiter ein und liefert dieser Bearbeiter direkt an den Kunden, gilt EXW INCOTERMS 2020® am Geschäftssitz des Bearbeiters. 8.5 Vorstehende Regelungen zum Gefahrübergang gelten auch dann, wenn der LIEFERANT ausnahmsweise noch andere Leistungen, z. B. die Versand- kosten oder die Anfuhr, übernommen hat. 8.6 Sofern die Ware nicht gemäß EXW INCOTERMS 2020® geliefert wird, geht die Gefahr, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Übergabe der Ware an die erste Transportperson über.
Versand, Gefahrenübergang. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Verfrachtungs- und Zustellmöglichkeiten mit uns ausdrücklich abzustimmen. Der Eigentumsübergang erfolgt gleichzeitig mit dem gemäß INCOTERMS 2010 vorgesehenen Gefahrenübergang erst bei ordnungsgemäßer Übernahme an dem in der Bestellung angeführten Bestimmungsort. Dies gilt auch für den Fall, dass eine frachtfreie Lieferung nicht gesondert vereinbart wurde. Die Versandanzeige (Lieferscheine, Liefermeldungen, Packzettel, Colli Listen) ist unverzüglich bei Abgang jeder einzelnen Sendung an uns zu übermitteln. Der Sendung selbst sind der Frachtbrief, ein Packzettel und der Lieferschein unter Angabe unserer Bestellnummer und der Artikelnummer beizufügen. Die Kosten der Transportversicherung werden von uns nur dann getragen, wenn es ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei grenzüberschreitenden Sendungen sind den Frachtpapieren mindestens zwei Rechnungen als Zollpapiere sowie Ursprungszeugnisse beizufügen. Alle Sendungen, die auf Grund der Nichteinhaltung unserer Versand-, Verzollungs- bzw. Dokumentationsvorschriften nicht übernommen werden können, lagern so lange auf Kosten und Gefahr des Verkäufers, bis durch nachweisliche Übermittlung ordnungsgemäßer Papiere die reibungslose Abwicklung des Geschäftsganges ermöglicht ist. Sämtliche aus der Nichtbeachtung unserer Versand-, Verzollungs- und Dokumentationsvorschriften resultierenden Risiken, Schäden und Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers bzw. verschiebt sich dementsprechend die Fälligkeit der Rechnungsbezahlung auf den Zeitpunkt ab der ordnungsgemäßen und fehlerfreien Lieferung.
Versand, Gefahrenübergang. (1) Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung an dessen Adresse. (2) Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Xxxx an den Transportführer auf den Besteller über, dies gilt auch für Selbstabholung, Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf Verlangen des Bestellers und für dessen Rechnung abgeschlossen.
Versand, Gefahrenübergang. Versandweg und Versandart unterliegen unserer Xxxx, falls der Käufer keine entsprechen- de Weisung erteilt hat. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Käufer über, sobald die Sendung unser Werk verlassen hat. Sind Bestimmungen der Incoterms Vertragsbestandteil geworden, gelten diese vorrangig. Unwesentliche Mängel berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Xxxx zu verweigern.
Versand, Gefahrenübergang. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ab, der die Kosten trägt.
Versand, Gefahrenübergang. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit dem Absenden der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir über die Lieferung hinaus Montageleistungen zu erbringen haben. Die Lieferung erfolgt ab Lager, ausschließlich Fracht, Verpackung und sonstiger Spesen. • Durch Annahmeverweigerung entstandene Kosten wie Lagergeld, Frachtkosten etc. gehen zu Lasten des Empfängers. • Transportweg und Transportart werden von uns bestimmt, wenn mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist. Durch besondere Vertragswünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
Versand, Gefahrenübergang. Versandweg und Versandart unterliegen unserer Xxxx, falls der Käufer keine entsprechende Weisung erteilt hat. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Käufer über, sobald die Sendung unser Werk verlassen hat. Sind Bestimmungen der Incoterms Vertragsbestandteil geworden, gelten diese vorrangig. Unwesentliche Mängel berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Xxxx zu verweigern. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0
Versand, Gefahrenübergang. 1. Der Besteller hat versandbereit gemeldete Ware unverzüglich zu übernehmen; anderenfalls ist der Verkäufer berechtigt, sie nach eigener Xxxx auf Kosten des Bestellers zu versenden oder – notfalls auch im Freien – zu lagern. Eine Woche nach Beginn der Lagerung gilt die Ware als geliefert und kann berechnet werden. Der Verkäufer haftet in diesem Fall nicht für eine Beschädigung der Waren. 2. Die Gefahr für zufälligen Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht im Falle der Abholung durch den Besteller mit Mitteilung der Bereitstellung über. Im Übrigen geht die Gefahr in dem Zeitpunkt über, in dem die Ware vom Verkäufer dem Frachtführer übergeben wird. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Xxxx der Transportmittel und des Transportweges nach Ermessen des Verkäufers. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. 3. Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung restentleert und frachtfrei dem Verkäufer zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung gehen zu Lasten des Bestellers, wenn der Verlust oder die Beschädigung von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden. 4. Einwegverpackungen werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen; im Geltungsbereich der Verpackungsverordnung nennt der Verkäufer dem Besteller einen Dritten, der die Verpackungen entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.
Versand, Gefahrenübergang. 4.1 Bei Versand durch uns oder durch von uns beauftragte Dritte geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie Versandkosten oder Anfuhr übernommen haben. Sollten dennoch Ansprüche wegen Transportschäden oder Verlusten gegen uns erhoben werden, so kann der Abnehmer diese nur geltend machen, falls er den Schaden auf den Frachtdokumenten vermerkt oder bei Verlusten eine Protokollaufnahme unverzüglich veranlasst und innerhalb einer Woche angezeigt hat. 4.2 Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Wir sind berechtigt Einlagerungskosten pauschal je angefangenem Monat mit 1 % vom Auftragswert in Rechnung zu stellen. Die Vergütung vermindert sich entsprechend, wenn der Kunde nachweist, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eventuelle Erfüllungstermine oder -fristen bleiben hiervon unberührt. Tritt die Unmöglichkeit der Leistung während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. 4.3 Liegen keine besonderen Weisungen des Kunden vor, erfolgt die Xxxx des Transportweges und -mittels durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung.
Versand, Gefahrenübergang. 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „EXW“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. 2. Packmaterial wird nach billigem Ermessen ausgewählt und zum Selbstkostenpreis berechnet. Behältermieten und Waggonmieten gehen zu Lasten des Empfängers. 3. Soweit XXXXX nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport und/oder zum Verkauf verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport und die angemessenen Kosten der Verwertung oder – soweit dies möglich und von KOBER für zweckmäßig erachtet wird die angemessenen Kosten, die zusätzlich für die erneute Verwendung der Verpackung anfallen. Der Besteller verpflichtet sich und bestätigt mit Erteilung seines Auftrages XXXXX gegenüber, nicht zurückgesandte Verpackungen, der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Verwertung zuzuführen.