Versicherbare Erstattungsprozentsätze. Die vereinbarten Erstattungsprozentsätze dürfen zusammen mit dem für die versicherte Person geltenden Beihilfebemessungssatz 100 % nicht übersteigen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013)