Common use of Versicherung des Gutes Clause in Contracts

Versicherung des Gutes. 17.1. Verlangen nach Güterversicherung Zur Versicherung des Gutes ist der Auftragnehmer nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag dazu unter Angabe des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt. Die bloße Wertangabe ist nicht als Auftrag zur Versicherung zu verstehen. 17.2. Besondere Regelungen bei Güterversicherung Durch die Entgegennahme des Versicherungsscheines (Police) übernimmt der Auftragnehmer nicht die Pflichten, die dem Auftraggeber als Versicherungsnehmer obliegen, jedoch hat der Auftragnehmer alle üblichen Maßnahmen zur Erhaltung des Versicherungsanspruches zu treffen. 17.3. Vereinbarung üblicher Versicherungsbedingungen Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen versichert der Auftragnehmer zu den an seinem Firmensitz üblichen Versicherungsbedingungen auf Kosten des Auftraggebers.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen