Common use of Versicherungsleistungen im Erlebensfall Clause in Contracts

Versicherungsleistungen im Erlebensfall. Wir zahlen ab dem im Versicherungsschein aus- gewiesenen spätesten Rentenbeginn oder, wenn Sie einen tatsächlichen Rentenbeginn in der Flexibilitätsphase gewählt haben, ab diesem Zeitpunkt monatlich eine Leibrente an den Be- zugsberechtigten. Dieser tatsächliche Renten- beginn muss auf einen Monatsersten fallen und uns mindestens einen Monat vor dem gewählten Termin mitgeteilt werden. Wir bezahlen entwe- der die Garantierente oder die Champion-Rente je nachdem, welche Rente den höheren Wert hat. Die Champion-Rente wird aufgrund des Fonds- guthabens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gülti- gen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die Höhe der Champion-Rente ist ab Rentenbeginn le- benslang garantiert. Die Höhe der Renten bleibt entweder konstant oder – falls Sie eine Rentensteigerung vereinbart haben – steigt jährlich um den vereinbarten Steigerungssatz. Haben Sie eine Rentengaran- tiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindes- tens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Beträgt die Höhe der Rente weniger als der ge- setzlich vorgeschriebene Abfindungsbetrag ge- mäß § 3 Betriebsrentengesetz, so sind wir be- rechtigt, an den Bezugsberechtigten das Fonds- guthaben auszuzahlen. Damit erlischt die Versi- cherung.

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Versicherungsleistungen im Erlebensfall. Wir zahlen ab dem im Versicherungsschein aus- gewiesenen spätesten Rentenbeginn oder, wenn Sie einen tatsächlichen Rentenbeginn in der Flexibilitätsphase gewählt haben, ab diesem Zeitpunkt monatlich eine Leibrente an den Be- zugsberechtigten. Dieser tatsächliche Renten- beginn muss auf einen Monatsersten fallen und uns mindestens einen Monat vor dem gewählten Termin mitgeteilt werden. Wir bezahlen entwe- der entweder die Garantierente oder die Champion-Rente je nachdem, welche Rente den höheren Wert hat. Die Champion-Rente wird aufgrund des Fonds- guthabens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gülti- gen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die Höhe der Champion-Rente ist ab Rentenbeginn le- benslang garantiert. Die Höhe der Renten bleibt entweder konstant oder – falls Sie eine Rentensteigerung vereinbart haben – steigt jährlich um den vereinbarten Steigerungssatz. Haben Sie eine Rentengaran- tiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindes- tens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Beträgt die Höhe Innerhalb der Rente weniger als Rentengarantiezeit können Sie anstelle der ge- setzlich vorgeschriebene Abfindungsbetrag ge- mäß § 3 Betriebsrentengesetz, so sind wir be- rechtigt, an den Bezugsberechtigten das Fonds- guthaben auszuzahlen. Damit erlischt die Versi- cherungRentenzahlung einmalig eine Kapi- talzahlung verlangen.

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Versicherungsleistungen im Erlebensfall. Wir zahlen ab dem im Versicherungsschein aus- gewiesenen spätesten Rentenbeginn oder, wenn Sie einen tatsächlichen Rentenbeginn in der Flexibilitätsphase gewählt haben, ab diesem Zeitpunkt monatlich eine Leibrente an den Be- zugsberechtigten. Dieser tatsächliche Renten- beginn muss auf einen Monatsersten fallen und uns mindestens einen Monat vor dem gewählten Termin mitgeteilt werden. Wir bezahlen entwe- der entweder die Garantierente oder die Champion-Rente je nachdem, welche Rente den höheren Wert hat. Die Champion-Rente wird aufgrund des Fonds- guthabens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gülti- gen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die Höhe der Champion-Rente ist ab Rentenbeginn le- benslang garantiert. Die Höhe der Renten bleibt entweder konstant oder – falls Sie eine Rentensteigerung vereinbart haben – steigt jährlich um den vereinbarten Steigerungssatz. Haben Sie eine Rentengaran- tiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindes- tens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeitfür die einzelnen Jahre der Flexibilitätsphase jeweils vereinbarten Ren- tengarantiezeiten. Beträgt die Höhe Innerhalb der Rente weniger als Rentengaran- tiezeit können Sie anstelle der ge- setzlich vorgeschriebene Abfindungsbetrag ge- mäß § 3 Betriebsrentengesetz, so sind wir be- rechtigt, an den Bezugsberechtigten das Fonds- guthaben auszuzahlen. Damit erlischt die Versi- cherungRentenzahlung einmalig eine Kapitalzahlung verlangen.

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Versicherungsleistungen im Erlebensfall. Wir zahlen ab dem im Versicherungsschein aus- gewiesenen spätesten Rentenbeginn oder, wenn Sie einen tatsächlichen Rentenbeginn in der Flexibilitätsphase gewählt haben, ab diesem Zeitpunkt monatlich eine Leibrente an den Be- zugsberechtigten. Dieser tatsächliche Renten- beginn muss auf einen Monatsersten fallen und uns mindestens einen Monat vor dem gewählten Termin mitgeteilt werden. Wir bezahlen entwe- der entweder die Garantierente oder die Champion-Rente je nachdem, welche Rente den höheren Wert hat. Die Champion-Rente wird aufgrund des Fonds- guthabens Fondsguthabens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Rentenbe- ginns und der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gülti- gen gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die Höhe der Champion-Rente ist ab Rentenbeginn le- benslang lebenslang garantiert. Die Höhe der Renten bleibt entweder konstant oder – falls Sie eine Rentensteigerung vereinbart haben – steigt jährlich um den vereinbarten Steigerungssatz. Haben Sie eine Rentengaran- tiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindes- tens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeitfür die einzelnen Jahre der Flexibilitätsphase jeweils vereinbarten Ren- tengarantiezeiten, jedoch nur an die Bezugsbe- rechtigten. Beträgt die Höhe der Rente weniger als der ge- setzlich vorgeschriebene Abfindungsbetrag ge- mäß § 3 Betriebsrentengesetz300 Euro pro Jahr, so sind zahlen wir be- rechtigt, an den Bezugsberechtigten die Be- zugsberechtigten das Fonds- guthaben auszuzahlenFondsguthaben aus. Damit Da- mit erlischt die Versi- cherungVersicherung.

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Versicherungsleistungen im Erlebensfall. Wir zahlen ab dem im Versicherungsschein aus- gewiesenen spätesten Rentenbeginn oder, wenn Sie einen tatsächlichen Rentenbeginn in der Flexibilitätsphase gewählt haben, ab diesem Zeitpunkt monatlich eine Leibrente an den Be- zugsberechtigten. Dieser tatsächliche Renten- beginn muss auf einen Monatsersten fallen und uns mindestens einen Monat vor dem gewählten Termin mitgeteilt werden. Wir bezahlen entwe- der die Garantierente oder die Champion-Rente je nachdem, welche Rente den höheren Wert hat. Die Champion-Rente wird aufgrund des Fonds- guthabens zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und der zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gülti- gen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die Höhe der Champion-Rente ist ab Rentenbeginn le- benslang garantiert. Die Höhe der Renten bleibt entweder konstant oder – falls Sie eine Rentensteigerung vereinbart haben – steigt jährlich um den vereinbarten SteigerungssatzStei- gerungssatz. Haben Sie eine Rentengaran- tiezeit Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindes- tens mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, jedoch nur an die Bezugsberechtigten. Beträgt die Höhe der Rente weniger als der ge- setzlich vorgeschriebene Abfindungsbetrag ge- mäß § 3 Betriebsrentengesetz300 Euro pro Jahr, so sind zahlen wir be- rechtigt, an den die Bezugsberechtigten das Fonds- guthaben auszuzahlenFondsgutha- ben aus. Damit erlischt die Versi- cherungVersicherung.

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