Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 6.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden € 260.000,– (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,–). 6.2 Für den Umfang der Leistung der ARAG bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versiche- rungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle 6.2.1 durch dieselbe Umwelteinwirkung; 6.2.2 durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherungsvertrag
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 6.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden € 260.0003.000.000,– (bei Personenschäden innerhalb der Versicherungssumme für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,–)Personen- und/oder Sachschäden.
6.2 Für den Umfang der Leistung der ARAG bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versiche- rungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle
6.2.1 durch dieselbe Umwelteinwirkung;
6.2.2 durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein VersicherungsfallVer- sicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle als eingetreten gilt.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherung
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 6.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden € 260.000,– (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,–).3.000.000,–.
6.2 Für den Umfang der Leistung der ARAG bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versiche- rungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle
6.2.1 durch dieselbe Umwelteinwirkung;
6.2.2 durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden UmwelteinwirkungenUm- welteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang Zusam- menhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle als eingetreten gilt.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherung
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 6.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden € 2.000.000,– davon begrenzt bei ● Gewässerschäden aus Anlagen gemäß Ziffer 1.1 Satz 2 auf € 260.000,– (● und bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als auf € 50.000,–).50.000,–.
6.2 Für den Umfang der Leistung der ARAG bildet bilden die angegebene Versicherungssumme angegebe- nen Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versiche- rungsfallVersicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle
6.2.1 durch dieselbe Umwelteinwirkung;
6.2.2 durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle als eingetreten gilt.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherung
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 6.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden € 260.000,– (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,–).3.000.000,–.
6.2 Für den Umfang der Leistung der ARAG bildet bilden die angegebene Versicherungssumme angegebe- nen Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versiche- rungsfallVer- sicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle
6.2.1 durch dieselbe Umwelteinwirkung;
6.2.2 durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten einge- treten gilt.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherung
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 6.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden € 260.000,– (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,–).3.000.000,–.
6.2 Für den Umfang der Leistung der ARAG bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versiche- rungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle
6.2.1 durch dieselbe Umwelteinwirkung;
6.2.2 durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein VersicherungsfallVer- sicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle als eingetreten gilt.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherung
Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 6.1 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden € 260.000,– (bei Personenschäden für die einzelne Person jedoch nicht mehr als € 50.000,–).3.000.000,–.
6.2 Für den Umfang der Leistung der ARAG bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versiche- rungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende VersicherungsfälleVer- sicherungsfälle
6.2.1 durch dieselbe Umwelteinwirkung;
6.2.2 durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher, Zusammenhang Zu- sammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen tat- sächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt Zeit- punkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten eingetre- ten gilt.
Appears in 1 contract
Samples: Sportversicherung