Common use of Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel Clause in Contracts

Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 8.1 Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko vereinbarten Versicherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet für die Umwelthaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. 8.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle – durch dieselbe Umwelteinwirkung –durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen. 8.3 Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so hat der Versicherer die Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handelt.

Appears in 1 contract

Samples: Betriebshaftpflichtversicherung

Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 8.1 7.1 Es besteht Versicherungsschutz gilt die unter „versicherte Leistungen“ aufgeführte Versicherungssumme. Die Ersatzleistung für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles (Ziff. 5) beträgt im Rahmen der vorgenannten Versicherungssumme 300.000 Euro. Die Versicherungssumme steht für alle Umweltrisiken eines Versicherungs- nehmers/Antragstellers nur einmal je Schadenereignis zur Verfügung. Dies gilt auch dann, wenn die Umwelt-Basis-Deckung gem. Pos. 2.7 in der Grunddeckung und die An- lagen-, Einleitung- und Regressrisiken in einem separaten Vertrag dokumentiert wurden. Bei einem einheitlichen Schadenereignis, das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko vereinbarten Versicherungssummegleichzeitig zu Ansprüchen aus verschie- denen Deckungen des Umwelt-Modells führt (z.B. Explosion mit Austritt von umweltge- fährlichen Stoffen aus mehreren Behältern), steht die Versicherungssumme nur einmal für dieses Schadenereignis zur Verfügung. Diese Die in der Vertragsübersicht genannte Versicherungssumme bildet für auch die Umwelthaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung Höchst- ersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. 8.2 7.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme oben genannte Versicherungs- summe die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle - durch dieselbe Umwelteinwirkung - durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher zeitlicher, Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt Zeit- punkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen. 8.3 Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so hat der Versicherer die Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handelt.

Appears in 1 contract

Samples: Rahmenvertrag

Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 8.1 Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko vereinbarten Versicherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet für die Umwelthaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres. 8.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem VersicherungsfallVersiche- rungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle – durch dieselbe Umwelteinwirkung durch mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungen, wenn zwischen gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen. 8.3 Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so hat der Versicherer die Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis Scha- denereignis entstehende Prozesse handelt.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Contract

Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 8.1 Es 11.1 Versicherungsschutz besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko vereinbarten VersicherungssummeVersicherungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), höchstens jedoch in Höhe von 3.000.000 EUR je Versicherungsfall. Diese Versicherungssumme bildet für die Umwelthaftpflichtversicherung Umweltschadensversicherung die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle Versiche- rungsfälle eines Versicherungsjahres. 8.2 11.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem VersicherungsfallVersi- cherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Sämtliche Kosten gemäß Teil F I Ziffer 5. werden auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle – durch dieselbe Umwelteinwirkung –durch Einwirkung auf die Umwelt, – mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder beruhende Einwirkungen auf die Umwelt, – mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungenberuhende Einwirkungen auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, oder – die Lieferung von Erzeugnissen mit gleichen Mängeln gelten unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen. 8.3 Übersteigen 11.3 Falls die Haftpflichtansprüche die Versicherungssummevon dem Versicherer verlangte Erledigung eines Anspruchs durch Anerkenntnis, so Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer die Prozesskosten nur im Verhältnis für den von der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Kosten gemäß Teil F I Ziffer 5. und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handeltZinsen nicht aufzukommen.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Contract

Versicherungssummen/Maximierung/Serienschadenklausel. 8.1 /Selbstbehalt 12.1 Es besteht Versicherungsschutz gilt die im Rahmen der Versicherungsschein für das allgemeine Betriebshaftpflichtrisiko vereinbarten die betriebliche Haftpflichtversicherung ausgewiesene Versicherungssumme. Diese Versicherungssumme bildet für die Umwelthaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung Die Leistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines VersicherungsjahresVersicherungsjahres sind auf das einfache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. 8.2 12.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers bildet die angegebene Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige entschädigungs- oder ersatzpflichtige Personen erstreckt. Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche, insbesondere Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, werden als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. 12.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle – durch durch a) dieselbe Umwelteinwirkung –durch Einwirkung auf die Umwelt, b) mehrere unmittelbar auf derselben Ursache oder beruhende Einwirkungen auf die Umwelt, c) mehrere unmittelbar auf den gleichen Ursachen beruhenden Umwelteinwirkungenberuhende Einwirkungen auf die Umwelt, wenn zwischen den gleichen Ursachen ein innerer, insbesondere sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, gelten unabhängig oder d) die Lieferung von ihrem tatsächlichen Eintritt als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle als eingetreten gilt. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen. 8.3 Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, so hat der Versicherer die Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handelt.Erzeugnissen mit gleichen Mängeln

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsvertrag