Common use of Versicherungsvermittler Clause in Contracts

Versicherungsvermittler. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Versicherungsangelegenheiten durch einen Vermittler betreut werden, teilen wir diesem jene allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten mit, die zur Beratung und Betreuung notwendig sind. Wenn Sie nach Vertragsabschluss nicht mehr durch den ursprünglichen Vermittler betreut werden wollen, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ein solches Widerspruchsrecht besteht auch, falls der Vermittlerwechsel aus anderen Gründen erfolgen muss, z. B. Ausscheiden des Vermittlers. Hierüber informieren wir Sie gesondert. Wir können Ihnen in diesen Fällen beispielsweise eine Betreuung durch einen anderen Vermittler anbieten. Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, uns die Fragen im Rahmen des Versicherungsantrags vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Rahmen der Risikoprüfung kann es zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung, sowie zur Ergänzung oder Verifizierung der Angaben der Antragsteller oder Versicherten notwendig sein, Informationen mit einem Vorversicherer auszutauschen. Auch bei der Übertragung von Ansprüchen auf Altersvorsorge bei Anbieter- oder Arbeitgeberwechsel oder der Übertragung von Altersrückstellungen in der Krankenversicherung auf den neuen Versicherer kann ein Datenaustausch zwischen dem Vorversicherer und seinem nachfolgenden Versicherer notwendig sein. Außerdem müssen in bestimmten Fällen, z. B. Mehrfachversicherungen, gesetzlichem Forderungsübergang und bei Teilungsabkommen, personenbezogene Daten unter den Versicherern ausgetauscht werden. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Bei Prüfung eines Antrags oder Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem (HIS), das derzeit die informa HIS GmbH betreibt. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. Die Aufnahme in dieses Hinweis- und Informationssystem und dessen Nutzung erfolgt nur zu Zwecken, die mit dem System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht alle Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe nehmen am Hinweis- und Informationssystem teil.

Appears in 6 contracts

Samples: drohnen-camp.de, www.aktivas.de, degenia.de

Versicherungsvermittler. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Versicherungsangelegenheiten durch einen Vermittler betreut werden, teilen wir diesem jene allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten mit, die zur Beratung und Betreuung notwendig sind. Wenn Sie nach Vertragsabschluss nicht mehr durch den ursprünglichen Vermittler betreut werden wollen, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ein solches Widerspruchsrecht besteht auch, falls der Vermittlerwechsel aus anderen Gründen erfolgen muss, z. B. Ausscheiden des Vermittlers. Hierüber informieren wir Sie gesondert. Wir können Ihnen in diesen Fällen beispielsweise eine Betreuung durch einen anderen Vermittler anbieten. Als Antragsteller sind Sie verpflichtet, uns die Fragen im Rahmen des Versicherungsantrags vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Rahmen der Risikoprüfung kann es zur Überprüfung von Schadenfreiheitsrabatten, insbesondere der Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung, sowie zur Ergänzung oder Verifizierung der Angaben der Antragsteller oder Versicherten notwendig sein, Informationen mit einem Vorversicherer auszutauschen. Auch bei der Übertragung von Ansprüchen auf Altersvorsorge bei Anbieter- oder Arbeitgeberwechsel oder der Übertragung von Altersrückstellungen in der Krankenversicherung auf den neuen Versicherer kann ein Datenaustausch zwischen dem Vorversicherer und seinem nachfolgenden Versicherer notwendig sein. Außerdem müssen in bestimmten Fällen, z. B. Mehrfachversicherungen, gesetzlichem Forderungsübergang und bei Teilungsabkommen, personenbezogene Teilungsabkommen personenbezogenen Daten unter den Versicherern ausgetauscht werden. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Der Datenaustausch wird dokumentiert. Unternehmen der Kraftfahrt-Versicherung nutzen als Gemeinschaftseinrichtung eine sogenannte Schadenklassendatei, die derzeit bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, betrieben wird. Sie soll verhindern, dass Versicherte, die ihren Vorversicherer verschweigen, weil sie nach Schäden in die Schadenfreiheitsklasse M, 0 oder S einzustufen waren, tarifsystemwidrig in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden. Wird ein Vertrag beendet, der nach seinen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) in die Schadenfreiheitsklassen M, 0 oder S eingestuft ist oder einzustufen wäre, übermitteln die Unternehmen der Gemeinschaftseinrichtung Daten: Name und Anschrift des Versicherungsnehmers, Versicherungsschein- Nummer, amtliches Kennzeichen des bisher versicherten Fahrzeugs, das Beendigungsdatum des Versicherungsvertrags, die Schadenfreiheitsklasse des beendeten Vertrags sowie die Anzahl der Schäden im Meldejahr. Die Daten werden nur im Antragsfall abgefragt, wenn ein Versicherter keine Übernahme seiner Schadenfreiheitsklasse bzw. seines Schadenverlaufs aus dem Vertrag eines Vorversicherers beantragt. Wir benachrichtigen Sie über die Art der gemeldeten Daten, den Zweck der Meldung, den Datenempfänger und den möglichen Abruf der Daten. Bei Prüfung eines Antrags oder Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem (HIS), das derzeit die informa HIS Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP) betreibt. Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx. Die Aufnahme in dieses Hinweis- und Informationssystem und dessen Nutzung erfolgt nur zu Zwecken, die mit dem System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nicht alle Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe nehmen am Hinweis- und Informationssystem teil.

Appears in 1 contract

Samples: trainer-haftpflicht-versicherung.de