Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt Musterklauseln

Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt. 3.1 Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis (Versicherungswert) entsprechen. Kosten für darin nicht enthaltene Leistungen (z. B. Zusatzprogramme) sind mitversichert, wenn sie bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurden. Der Versicherer haftet bis zur Höhe der Versicherungs- summe abzüglich Selbstbehalt; sollten die nachweislich entstande- nen zusätzlichen Rückreisekosten den Versicherungswert überstei- gen, so ersetzt der Versicherer auch den über den Versicherungs- wert hinausgehenden Betrag abzüglich Selbstbehalt.