Versorgung der Wäsche. Bei Bedarf wird einmal wöchentlich bis zu 4 Stunden Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen Waschen und Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Versorgung der Wäsche. Bei Bedarf wird einmal Einmal wöchentlich bis zu 4 Stunden (mindestens 2 Stunden) werden Kleidung und Wäsche Wä- sche der versicherten Person leistungsberechtigten Personen gewaschen und gepflegt. Hierzu Dazu zählen Waschen und − Waschen, sofern eine Waschmaschine im Haus der versicherten Per- son vorhanden ist, − Trocknen, − Bügeln, − Ausbessern, − Sortieren und Einräumen sowie die − Schuhpflege.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versorgung der Wäsche. U-240-2020-04 25/28 Bei Bedarf wird einmal wöchentlich bis zu 4 Stunden Kleidung und Wäsche der versicherten Person gewaschen und gepflegt. Hierzu zählen Waschen und Trocknen, Bügeln, Ausbessern, Sortieren und Einräumen sowie die Schuhpflege.
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Samples: Unfallversicherung