Versorgungssicherheit Musterklauseln

Versorgungssicherheit. Bei Versorgungseinrichtungen, die in ihrer Funktion von elektrischer Energie abhängig sind, ist ein Notstromaggregat zwingend erforderlich. Sofern der Stall über eine elektrisch betriebene Lüftungsanlage verfügt, muß auch eine Alarmanlage vorhanden sein, die dem Tierhalter den Ausfall der Lüftung meldet. Alarmanlage und Notstromaggregat sind wöchentlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Tierhalter hat in den nach dem Geflügelfleischhygienerecht beizubringenden Unterlagen zusätzlich auch die Nutzfläche des Stalles festzuhalten und gegenüber der zuständigen Behörde darzulegen. Bei begründetem Verdacht auf Unzuverlässigkeit sind auf schriftliche Anforderung weitere Unterlagen, wie z. B. Nachweise über die Anzahl der gelieferten Küken oder Schlachtabrechnungen vorzulegen. Die Einhaltung der Vorgaben dieser Vereinbarung wird stichprobenartig durch die zuständigen Veterinäramter überprüft. Das Ergebnis der Stichproben wird über die Bezirksregierungen jeweils bis zum 01.11. des Jahres, erstmals am 01.11.2000 vorgelegt und in der Arbeitsgruppe beraten. Anlage 1 und ggf. Anlage 2 vorzulegen. Für die Überprüfbarkeit der technischen Einrichtung des Stalles (Versorgungseinrichtungen) sind auf Verlangen zusätzliche Unterlagen zur Lüftungstechnik und Angaben zu den Futter- und Tränkeinrichtungen beizubringen. Sofern am Ausstallungstag die unter 3 a) festgelegte Besatzdichte überschritten wird, führt die Behörde eine Einzelfallprüfung durch. Ordnungs- oder tierschutzrechtliche Maßnahmen werden insbesondere dann angeordnet, wenn die Planung des Tierhalters erkennen läßt, daß ein Überschreiten der Besatzdichte vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Dieses ist insbesondere dann anzunehmen, wenn bei aufeinander folgenden Durchgängen wiederholt eine Überschreitung der Besatzdichte festgestellt wird. Als nicht vorsätzlich oder fahrlässig gelten z. B. ◼ ein ohne Zutun des Tierhalters verschobener Schlachttermin, ◼ Verluste, die deutlich unter denen der vorausgegangenen Durchgänge liegen, ◼ Gewichtsentwicklungen, die deutlich über den Zunahmen der vorangegangenen Durchgänge liegen oder ◼ Auslieferungen höherer Kükenzahlen als vom Tierhalter bestellt (hier ist die Ursache in der Brüterei zu erfragen). Der Tierhalter verpflichtet sich, sich der Eigenkontrolle der Geflügelwirtschaft anzuschließen. Im Rahmen der Eigenkontrolle wird durch Beauftragte der Geflügelwirtschaft die Einhaltung der Anforderungen der Vereinbarung überwacht und evtl. Zuwiderhandlungen d...
Versorgungssicherheit. Im Vergleich zu ihren finanzmarktgetriebenen Konkur- renten scheinen öffentliche MaaS-Plattformen prin- zipiell besser in der Lage zu sein, das Grundbedürfnis der Menschen nach einer nachhaltigen und inklusiven Mobilitätsinfrastruktur auf lange Sicht zu erfüllen: Ei- nerseits betrachten öffentliche Verkehrsunternehmen ihre MaaS-Plattform in der Regel als Weiterentwick- lung des ÖPNV und nicht als ein separates profitables Geschäftsmodell, das bis zu 30 Prozent Umsatzbe- teiligung abwerfen kann. Andererseits müssen die kommunalen Versorger keine Shareholder auszahlen, sondern können im Gegenteil auch unrentable Mobili- tätsinfrastrukturen subventionieren, um gleichwertige Lebensverhältnisse für alle Menschen herzustellen. Diese relative Autonomie vom Profitdruck der Pri- vatwirtschaft ermöglicht es kommunalen Verkehrs- unternehmen, die Verteilung von Sharing-Diensten im Stadtgebiet zu steuern, sodass sie den ÖPNV um ein inklusives Mobilitätsnetz ergänzen. Öffentliche MaaS- Plattformen können dabei eine Schlüsselrolle als ge- meinwohlorientierte Integratoren einnehmen, die den ÖPNV zur flächendeckenden, komfortablen Pkw-Alter- native für breite Gesellschaftsschichten aufwerten. Personalisierte, niedrigschwellige Zugänge zum ÖPNV Öffentliche MaaS-Plattformen können in der Zukunft die zentrale Schnittstelle zwischen Fahrgästen und öffent- lichen Verkehrsbetrieben sein und damit das neue Ge- sicht eines attraktiven, digitalen «ÖPNV 2.0» prägen,151 der sich an die verschiedenen Bedürfnisse seiner Fahr- gäste anpasst und sie auf ihren alltäglichen Wegen un- terstützt. Damit es öffentlichen MaaS-Plattformen auf diese Weise gelingt, die Zugänge zum ÖPNV zu erleich- tern, müssen sie sich zu digitalen Mobilitäts-Assistenten weiterentwickeln und systematisch das Feedback der Nutzer*innen einbeziehen. Ein wichtiger Ansatzpunkt stellt dabei der Algorith- mus zum Vorschlagen von Verkehrsrouten dar: Etab- lierte Routing-Verfahren optimieren ihre Angebote ins- besondere anhand des Faktors Zeit. Verkehrsmittel werden so zusammengestellt, dass die Reisezeit insge- samt minimiert wird. Hier könnte ein personalisierbarer Algorithmus zum Einsatz kommen, der die Präferenzen der Nutzer*innen im Rahmen eines «Active Learning»- Ansatzes152 abfragt und sie adäquat ins Routing mit- einbezieht. Auf diese Weise können Xxxxxx*innen spielerisch ihre Vorlieben formulieren und ihren ÖPNV- Assistenten auf die eigenen Bedürfnisse trainieren: Bei- spielsweise kann der Algorithmus lernen, dass...
Versorgungssicherheit. 12.1 Es ist sicherzustellen, dass Vorsorge für eine ausreichende Versorgung der Tiere mit Frischluft, Licht, Futter und Wasser für den Fall einer Betriebsstörung getroffen ist (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 TierSchNutztV).
Versorgungssicherheit. Momentan-Einspeisewirkleistung
Versorgungssicherheit 

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.