Verspätungsbestätigung. Die EVU haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu be- stätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit des Fahraus- weises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisen- den zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines Anschlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es dieses zu bescheinigen.
Verspätungsbestätigung. Die Eisenbahnunternehmen haben auf Anfrage des Fahrgastes auf dem Fahrausweis im jeweiligen Fall zu bestätigen, dass der Verkehrsdienst verspätet war, zum Verpassen eines Anschlusses geführt hat oder ausgefallen ist. Soweit dies aufgrund der Art oder Beschaffenheit des Fahrausweises nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann diese Bestätigung auch durch eine separate Verspätungsbescheinigung oder auf einem Vordruck erfolgen, der den Reisenden zur Geltendmachung seiner Ansprüche berechtigt. Kann das Zugbegleitpersonal zwar eine entstandene Verspätung, nicht jedoch das Verpassen eines An- schlusses aus eigener Kenntnis heraus bestätigen, hat es diese zu bescheinigen.
Verspätungsbestätigung. Verspätungen werden auf einem besonderen Vordruck bescheinigt, dem Fahrgastrechte-For- mular S. Enthält das Formular eine Bestätigung mit Zangenabdruck, ist der Kunde unmittelbar zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt; Einzelheiten hierzu sind unter Nr. 17.7. gere- gelt.
Verspätungsbestätigung. Anlage B Anlage A