Common use of Verständigungsverfahren Clause in Contracts

Verständigungsverfahren. 1. Ist eine Person der Auffassung, daß Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaatlichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats unterbreiten, in dem sie ansässig ist. Der Fall muß innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme unterbreitet werden, die zu einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt.

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Verständigungsverfahren. 1. Ist eine Person der Auffassung, daß Maßnahmen dass Massnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaatlichen inner- staatlichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen zuständi- gen Behörde des Vertragsstaats unterbreiten, in dem sie ansässig ist. Der Fall muß muss innerhalb von drei zwei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme Massnahme unterbreitet werden, die zu einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt.

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Verständigungsverfahren. 1. Ist eine Person der Auffassung, daß Maßnahmen dass Massnahmen eines Vertragsstaats Vertragsstaates oder beider bei- der Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem die- sem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaatlichen innerstaat- lichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats Vertragsstaates unterbreiten, in dem sie ansässig ist oder dessen Xxxxxx- angehöriger sie ist. Der Fall muß innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme unterbreitet werden, die zu einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt.

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Verständigungsverfahren. 1. Ist eine Person der Auffassung, daß Maßnahmen dass Massnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet ungeachtet der nach dem innerstaatlichen innerstaat- lichen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats einer der beiden Vertragsstaaten unterbreiten, in dem sie ansässig ist. Der Fall muß muss innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme Massnahme unterbreitet werden, die zu einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt.

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Verständigungsverfahren. 1. Ist eine Person der Auffassung, daß Maßnahmen dass Massnahmen eines Vertragsstaats Vertragsstaates oder beider bei- der Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem die- sem Abkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet der nach dem innerstaatlichen innerstaatli- chen Recht dieser Staaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats Vertragsstaates unterbreiten, in dem sie ansässig ist oder dessen Xxxxxx- angehöriger sie ist. Der Fall muß innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme unterbreitet werden, die zu einer dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung führt.

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Verständigungsverfahren. 1. Ist eine Person der Auffassung, daß Maßnahmen dass die Massnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten Vertrags- staaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die diesem Abkommen dem unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen nicht entspricht, so kann sie unbeschadet ungeachtet der nach dem im innerstaatlichen Recht dieser Staaten Vertragsstaaten vorgesehenen Rechtsmittel ihren Rechtsbehelfe den Fall der zuständigen Behörde des Vertragsstaats unterbreiten, in dem sie ansässig isteines der beiden Vertragsstaaten vorlegen. Der Fall muß muss innerhalb von drei Jahren nach der ersten Mitteilung der Maßnahme unterbreitet Massnahme vorgelegt werden, die zu einer dem Abkommen unter das Übereinkommen fallenden Steuerab- kommen nicht entsprechenden Besteuerung führt.

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