Verstöße vor Beginn des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Verstöße vor Beginn des Versicherungsschutzes. (Ziffer 2.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen), die erstmalig während der Laufzeit dieses Vertrags als Versicherungsfall geltend gemacht und vom Versicherungsnehmer unverzüglich angezeigt werden, gelten unabhängig von einer Rückwärtsversicherung nach Ziffer O.5.3.2 als mitversichert, wenn - dieser Vertrag unmittelbar im Anschluss an einen vorherigen Versicherungsvertrag der gleichen Art (Vorversicherung mit Definition des Versicherungsfalls entsprechend der Ziffer 5.1) begonnen hat, - der zugrunde liegende Verstoß während der Laufzeit einer Vorversicherung erfolgt ist. Dies gilt auch für Verstöße, die während eines weiteren oder mehrerer Versicherungsverträge der gleichen Art unmittelbar in zeitlicher Abfolge bis zum Beginn der Vorversicherung bestanden haben, - der jeweilige Vorversicherer allein wegen des Ablaufs der versicherungsvertraglichen Nachmeldefrist, keinen Versicherungsschutz mehr gewährt. Die Ersatzleistung für diese Fälle ist auf die Höhe und den Umfang der zum Zeitpunkt des Verstoßes bestehenden Vorversicherung begrenzt, wobei ein über den Rahmen dieses Vertrags hinausgehender Versicherungsschutz, sowohl hinsichtlich der Höhe als auch des Umfangs, ausgeschlossen ist. Ziffer O.5.4.2 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den jeweiligen Versicherungsvertrag der Vorversicherung offen zu legen. Kommt es zu einer Leistung aus diesem Versicherungsvertrag, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, etwaige Ansprüche aus dem anderweitigen Versicherungsvertrag an den Versicherer abzutreten.
Verstöße vor Beginn des Versicherungsschutzes. (2.1 des Allgemeinen Teils zur Police (AT)), die erstmalig während der Laufzeit dieses Vertrags als Versicherungsfall geltend ge- macht und vom Versicherungsnehmer unverzüglich angezeigt werden, gelten unabhängig von einer Rückwärtsversicherung nach 2.2 als mitversichert, wenn

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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