Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gewährt oder b) der Fehler / Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich fällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt Termin schuldhaft nicht gewährt gewährt, oder
b) der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzenerstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z. B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.
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Samples: Werkvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werkverträge
Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt Termin schuldhaft nicht gewährt oder
b) gewährt, oder der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzenerstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z. B. Ersatz-teile können nicht mehr beschafft werden) fällt.
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Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gewährt oder
b) der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich fällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt Termin schuldhaft nicht gewährt gewährt, oder
b) der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzenerstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z. B. Ersatz-teile können nicht mehr beschafft werden) fällt.
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Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben werden oder das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt Termin schuldhaft nicht gewährt oder
b) gewährt, oder der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzenerstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit Undurchführ- barkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z. B. Ersatzteile können nicht mehr bestellt werden) fällt.
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Samples: General Terms and Conditions
Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer Werden wir mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt instandgesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
b) der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber Auftragnehmer verpflichtet, die unsere entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich unseren Verantwortungs- und Risikobereich fällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann der Fehler nicht behoben oder das Objekt nicht instand nichtinstand gesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt Termin schuldhaft nicht gewährt gewährt, oder
b) der Fehler / Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzenerstatten, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich den Verantwortungs- und Risikobereich des Auftragnehmers (z. B. Ersatzteile können nicht mehr beschafft werden) fällt.
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Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
werden weil a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum um vereinbarten Zeitpunkt nicht gewährt oder
b) der Fehler / oder b)der Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden werden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich wirtschaftlichen sinnvoll beseitigt beseitig werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich fällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gewährt oder
b) der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ,ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich fällt.
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Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt werden, weil
a) weil der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gewährt oder
b) oder der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich fällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versuchte Instandsetzung. Wird der Auftragnehmer mit der Instandsetzung eines bestehenden Objektes beauftragt (Reparaturauftrag) und kann das Objekt nicht instand gesetzt instandgesetzt werden, weil
a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht gewährt oder
b) der Fehler / Fehler/Mangel trotz Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht gefunden oder nach Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die entstandenen Aufwendungen des Auftragnehmers zu ersetzen, sofern nicht die Undurchführbarkeit der Reparatur in dessen Verantwortungsbereich den Verantwortungs- oder Risikobereich des Auftragnehmers fällt.
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