Common use of Vertagung von Versammlungen Clause in Contracts

Vertagung von Versammlungen. Ist eine Versammlung innerhalb von 30 Minuten nach Sitzungsbeginn nicht beschlussfähig, kann sie der Vorsitzende vertagen; eine vertagte Versammlung findet mindestens 14 und höchstens 42 Kalendertage nach der ersten Versammlung statt. Eine vertagte Versammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden Gläubiger

Appears in 4 contracts

Samples: www.deutsche-finanzagentur.de, www.deutsche-finanzagentur.de, www.deutsche-finanzagentur.de

Vertagung von Versammlungen. Ist eine Versammlung innerhalb von 30 Minuten nach Sitzungsbeginn nicht beschlussfähig, kann sie der Vorsitzende vertagen; eine vertagte Versammlung findet mindestens 14 und höchstens 42 Kalendertage Tage nach der ersten Versammlung statt. Eine vertagte Versammlung ist beschlussfähig, wenn die anwesenden Gläubiger

Appears in 2 contracts

Samples: www.oekb.at, www.oekb.at