VERTEIDIGUNG UND RECHTSMITTEL VERTEIDIGUNG ZIVILER INTERESSEN Musterklauseln

VERTEIDIGUNG UND RECHTSMITTEL VERTEIDIGUNG ZIVILER INTERESSEN. Gegenstand dieses Versicherungsschutzes im Ausland ist: Unterstützung oder Vertretung des Versicherungsnehmers vor Gericht herangezogen werden soll, kann der Versicherungsnehmer: • seine Interessen entweder dem Anwalt seiner Xxxx anvertrauen, • oder den Versicherer beauftragen, einen Rechtsanwalt zur Verteidigung seiner Interessen zu bestellen. Des Weiteren steht es dem Versicherungsnehmer frei, seinen eigenen Anwalt zu wählen, wenn ein Interessenkonflikt zwischen ihm und dem Versicherer entsteht. Im Falle eines versicherten Streitfalls übernimmt der Versicherer bis zu der im folgenden Absatz genannten Obergrenze die Zahlung der: - Kosten für die Erstellung von Dossiers wie z. B. Ermittlungskosten, Kosten für polizeiliche Protokolle oder Gerichtsvollzieherberichte, die vom Versicherer selbst oder mit dessen Zustimmung erstellt wurden; - Honorare von Sachverständigen oder Technikern, die vom Versicherer bestellt oder mit dessen Zustimmung ausgewählt wurden; - steuerpflichtigen Kosten und Honorare von Rechtsanwälten, Prozessbevollmächtigten und Rechtspflegern sowie sonstige steuerpflichtige Kosten; - nicht steuerpflichtige Anwaltshonorare und Kosten im Rahmen der folgenden Bedingungen: • wenn der Versicherungsnehmer die Verteidigung seiner Interessen dem Rechtsanwalt seiner Xxxx anvertraut, werden die nicht steuerpflichtigen Honorare und Kosten im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Rechtsanwalt und dem Versicherungsnehmer festgesetzt. Der Versicherer übernimmt nach Vorlage der quittierten Rechnungen und der von den Streitparteien unterzeichneten Entscheidung oder Vergleichsvereinbarung im Rahmen der im Absatz „d – Höhe der Versicherungsleistung für Verteidigung und Rechtsmittel“ genannten Obergrenze und sofern der Versicherungsnehmer den Versicherer gemäß den Bedingungen des Absatzes „Information des Versicherers“ informiert hat, die Honorare und Gebühren, die dem Versicherungsnehmer entstehen. Diese Obergrenze umfasst diverse Ausgaben (Reisen, Sekretariatsarbeiten, Fotokopien) und Steuern. Bei Zahlung einer ersten Provision des Versicherungsnehmers an den Rechtsanwalt seiner Xxxx verpflichtet sich der Versicherer, im Rahmen dieser Provision einen Vorschuss an den Versicherungsnehmer zu leisten, wobei der Restbetrag nach den im Falle der freien Anwaltswahl vorgesehenen Bedingungen gezahlt wird. Höhe der Versicherungsleistung für Verteidigung und Rechtsmittel Verteidigung und Rechtsmittel 00.000 € / 380 € / Streitfall Streitfall Spezifische Anwendungsver...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.