Meldeverfahren. Die Veranlagungsbehörden überprüfen ob Ersatzbeschaffung geltend gemacht wurde. Die geltend gemachten wertvermehrenden Aufwendungen werden mittels Meldeverfahren unter den Veranlagungsbehörden ausgetauscht. Für die steuerliche Behandlung von Entschädigungen für Naturwaldreserva- te vgl. LU StB Bd. 1 Weisungen StG § 28 Nr. 7 Ziff. 3. Jede Art der Einbringung eines privaten Grundstücks in eine Personenunter- 27 nehmung (Einzelfirma oder Personengesellschaft) beinhaltet eine Überführung von Privat- in das Geschäftsvermögen. Einen solchen Überführungstatbe- stand meldet die Abteilung Natürliche Personen direkt der zuständigen Einwohnergemeinde. Der Inhaber einer Einzelfirma will ein Grundstück, das er vor 7 Jahren für CHF 70’000.– erworben hatte und das bislang zu seinem Privatvermögen gehörte, für geschäftliche Belange verwenden. Das Grundstück, dessen Verkehrswert im Zeitpunkt der Überführung in das Geschäftsvermögen CHF 150’000.– beträgt, wird in die Bilanz der Einzelfirma mit CHF 100’000.– aufgeführt.
Meldeverfahren. Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren und den Wert und die Existenz von gestohlenem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck und ähnlichen Gegenständen zu belegen. - Vertragsnummer - Datum, Ursachen und Umstände des Schadensfalls - Originalbelege. Wir senden Ihnen anschließend das zu vervollständigende Dossier zu. Dieses ist uns vervollständigt, mit einer Kopie des Vertrages und den Originalbelegen zurückzusenden. Des Weiteren müssen Sie uns Folgendes zur Verfügung stellen: • Im Falle eines Diebstahl, die Bescheinigung über die Strafanzeige, die innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme des Diebstahls von den zuständigen örtlichen Behörden ausgestellt wurde; • Bei vollständiger oder teilweiser Beschädigung, die Stellungnahme einer zuständigen Behörde oder der für den Schaden verantwortlichen Person, in Ermangelung dessen durch einen Zeugen; • In den Fällen, in denen die Haftung des Beförderers oder Reiseveranstalters betroffen sein könnte, das Protokoll der Vorbehalte gegenüber dem Beförderer oder Reiseveranstalter, das mit ihm oder seinem Vertreter erstellt wurde; Bergung von gestohlenem oder verlorenem Gepäck Im Falle der Bergung aller oder eines Teils der gestohlenen oder verlorenen Gegenstände müssen Sie uns jederzeit unverzüglich benachrichtigen. Wenn die Bergung stattfindet: • Bevor die Entschädigung gezahlt wird, müssen Sie diese Gegenstände wieder in Besitz nehmen. Wir sind lediglich zur Erstattung der Ihnen entstandenen eventuellen Schäden und Kosten verpflichtet, wenn wir mit der Wiederinbesitznahme dieser Gegenstände einverstanden sind. • Nachdem Sie die Entschädigungszahlung erhalten haben, läuft ab dem Zeitpunkt der Rückgabe eine Frist von dreißig Tagen, in der Sie sich entweder für die Wiederinbesitznahme oder für die Aufgabe aller oder eines Teils der gefundenen Gegenstände entscheiden können. Nach Verstreichen dieser Frist gehen die Gegenstände in unser Eigentum über. Im Falle einer Wiederinbesitznahme wird der Entschädigungsbetrag entsprechend dem Wert der zurückgenommenen Güter zum Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme angepasst, und Sie sind gegebenenfalls verpflichtet, die von Ihnen erhaltene überschüssige Entschädigung zurückzuerstatten. Sobald Sie erfahren, dass jemand das gestohlene oder verlorene Gut in Besitz hat, müssen Sie uns dies innerhalb von acht Tagen mitteilen.
Meldeverfahren. Das Meldeverfahren ist identisch mit dem im Rahmen der Versicherungsleistung „Reiseunterbrechung“ beschriebenen.
Meldeverfahren. Erfolgt das Zustandekommen eines Lebensversicherungsvertrages mit einem ausländischen Versicherer, so hat dies der Versicherer oder der inländische Versicherungsvermittler dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen. Wir müssen deshalb bei Vertragsabschluss gegenüber dem Bundeszentralamt die maßgebenden Vertragsdaten melden und den Steuerpflichtigen identifizieren. Dies regelt § 45d Abs. 3 EStG. Wir sind außerdem verpflichtet, die Finanzverwaltung über Auszahlungen von steuerpflichtigen Leibrenten aus privaten Rentenversicherungen zu informieren. Das geschieht für die der Ertragsanteilbesteuerung unterliegenden Altersrenten durch eine Rentenbezugsmitteilung. Dieser Verpflichtung einer Rentenbezugsmitteilung unterliegen auch Versicherungsunternehmen ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, die das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen oder denen Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt ist.
Meldeverfahren. Wir müssen die Finanzverwaltung mit einer Rentenbezugsmitteilung über Auszahlungen von steuerpflich- tigen Leistungen aus Direktversicherungen informieren. Außerdem teilen wir dem Steuerpflichtigen den Be- trag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen abhängig von dessen Besteuerungs- grundlage gesondert mit. Dem kommen wir durch einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck nach, wenn er die Leistungen erstmals erhält. Ebenso, wenn sich die auszuzahlenden Leistungen ändern. Dies regelt § 22 Nr. 5 EStG.
Meldeverfahren. Sie oder einer Ihrer Anspruchsberechtigten sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Ende Ihrer Reise Ihre Reiseunterbrechung und die Gründe dafür als Schadensfall unter Einhaltung des Meldeverfahrens gemäß dem Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ zu übermitteln. • Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten: - Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse - Vertragsnummer - genauer Grund für die Unterbrechung Ihrer Reise - Name Ihres Reisebüros - Namen und Aktenzeichen des Assistance-Anbieters Wir senden Ihnen anschließend das zu erstellende Dossier zu. Dieses ist uns durch folgende Unterlagen vervollständigt zurückzusenden: - das ärztliche Erstattest mit Angabe des Datums und der Art der schweren Körperverletzung unter vertraulicher Behandlung an unseren medizinischen Direktor oder, je nach Fall, die Sterbeurkunde, den Polizeibericht, das Gutachten oder die Vorladung. - Das Original der ersten quittierten Rechnung, die bei der Reiseanmeldung ausgestellt wurde; - Die Originale der nicht verwendeten Tickets, die vom Reiseveranstalter und/oder seinem Dienstleister nicht erstattet werden können.
Meldeverfahren. Sie sind verpflichtet die Verspätung Ihres Gepäcks unverzüglich einer zuständigen Person des Transportunternehmens zu melden und uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. - Vertragsnummer Wir senden Ihnen anschließend das zu vervollständigende Dossier zu. Dieses ist uns durch folgende Unterlagen vervollständigt zurückzusenden: - Eine Kopie des Vertrages - Ihre Schadensmeldung gegenüber dem Beförderer - Die Originalbelege des Einkaufs notwendiger Dinge - Der Originalbericht „Gepäckunregelmäßigkeiten“ der zuständigen Gepäckdienste - Das Original der Lieferbescheinigung
Meldeverfahren. Unter Vorbehalt des Verlustes aller Ansprüche, außer bei zufälligen Umständen oder höherer Gewalt, müssen Sie unsere Reiseversicherungsabteilung benachrichtigen und Ihre Meldung innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise gemäß dem im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebenen Verfahren mit allen Belegen einreichen. Im Falle einer Stornierung der Reise müssen Sie uns innerhalb von fünf Werktagen nach der Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter davon in Kenntnis setzen. • Die Meldung muss folgende Angaben enthalten: • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
Meldeverfahren. Sie und alle in Ihrem Namen handelnde Personen sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten: • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse • Vertragsnummer RECHTLICHE KOSTEN UND UNTERSTÜTZUNG IM AUSLAND Wir bezahlen Rechtsanwaltskosten gemäß dem jeweiligen geltenden Vergütungsrecht am Schadensort bis zu dem in den Sonderkonditionen angegebenen Betrag zur Verteidigung einer Zivilklage auf Entschädigung nach einem unbeabsichtigten Verstoß gegen die geltenden Gesetze im Ausland; eine Verteidigung aufgrund des Vorwurfes einer Straftat/Ordnungswidrigkeit sowie eine Verteidigung ohne Aussicht auf Erfolg ist ausgeschlossen. Diese Versicherungsleistung gilt nicht im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Meldeverfahren. Versicherungsschutz besteht für sämtliche Geräte, die durch die DLRG-Gliederungen bei der Bundesgeschäftsstelle der DLRG gemeldet werden. Unterjährige neu hinzukommende Geräte gelten auf Anmeldung vor Risikobeginn mitversichert. Eine Verletzung der rechtzeitigen Anzeigepflicht kann die Leistungsfreiheit seitens des Versicherers bedeuten. Die Gliederungen können An-, Ab- und Änderungsmeldungen zur Elektronik-Versicherung über die DLRG Bundesgeschäftsstelle - Abteilung: Versicherung - tätigen. Das dafür notwendige Formular kann ebenfalls über die DLRG Bundesgeschäftsstelle oder das Internet (xxx.xxxx.xx) bezogen werden. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Bundesgeschäftsstelle Xx Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Tel. 05723 / 955 414 FAX 05723 / 955 519 Email: xxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xxxx.xx Die Abrechnung der Jahresprämie erfolgt einheitlich jeweils im Januar eines jeden Jahres über die DLRG Bundesgeschäftsstelle.