Meldeverfahren. Die Veranlagungsbehörden überprüfen ob Ersatzbeschaffung geltend gemacht wurde. Die geltend gemachten wertvermehrenden Aufwendungen werden mittels Meldeverfahren unter den Veranlagungsbehörden ausgetauscht. Für die steuerliche Behandlung von Entschädigungen für Naturwaldreserva- te vgl. LU StB Bd. 1 Weisungen StG § 28 Nr. 7 Ziff. 3. Jede Art der Einbringung eines privaten Grundstücks in eine Personenunter- 27 nehmung (Einzelfirma oder Personengesellschaft) beinhaltet eine Überführung von Privat- in das Geschäftsvermögen. Einen solchen Überführungstatbe- stand meldet die Abteilung Natürliche Personen direkt der zuständigen Einwohnergemeinde. Der Inhaber einer Einzelfirma will ein Grundstück, das er vor 7 Jahren für CHF 70’000.– erworben hatte und das bislang zu seinem Privatvermögen gehörte, für geschäftliche Belange verwenden. Das Grundstück, dessen Verkehrswert im Zeitpunkt der Überführung in das Geschäftsvermögen CHF 150’000.– beträgt, wird in die Bilanz der Einzelfirma mit CHF 100’000.– aufgeführt.
Meldeverfahren. Unter Vorbehalt des Verlustes aller Ansprüche, außer bei zufälligen Umständen oder höherer Gewalt, müssen Sie unsere Reiseversicherungsabteilung benachrichtigen und Ihre Meldung innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise gemäß dem im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebenen Verfahren mit allen Belegen einreichen. • Nach Ablauf dieser Frist verlieren Sie jeglichen Anspruch auf Schadenersatz, wenn wir durch Ihre verspätete Meldung einen Nachteil erfahre und Sie Diese Verspätung nicht entschuldigen können • Jede Meldung, die nicht mit den Bestimmungen des Versicherungsschutzes übereinstimmt, hat den Verfall des Erstattungsanspruchs zur Folge. • Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf weitere Unterlagen anzufordern. • Die Meldung muss folgende Angaben enthalten: • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse • Vertragsnummer • Hin- und Rückreisedatum der Reise oder des Aufenthalts, • falls Ihre Fahrt/Ihr Flug storniert wird: schriftliche Bestätigung der Stornierung und Angabe des Grundes der Stornierung durch den Beförderer oder seinen Vertreter. • falls der Flug verspätet ist oder umgeleitet wird: eine Bescheinigung des Luftfahrtunternehmens oder seines Vertreters, in der der Grund und die Dauer der Verspätung sowie die ursprüngliche planmäßige Abflugzeit und die tatsächliche Abflugzeit angegeben sind, • eine Kopie des Schreibens über die Ablehnung der Erstattung der Kosten, die Sie anderweitig geltend machen können (Beförderer, Reiseveranstalter oder Reisebüro, Herausgeber der Zahlungskarte...) oder eine Kopie der Belege für die von diesen Stellen übernommenen Kosten, • das Originalticket und das Original des Reiseanmeldeformulars, • das unbenutzte Originalticket, falls zutreffend, • Originalbelege für die entstandenen unerwarteten Ausgaben.
Meldeverfahren. Versicherungsschutz besteht für sämtliche Geräte, die durch die DLRG-Gliederungen bei der Bundesgeschäftsstelle der DLRG gemeldet werden. Unterjährige neu hinzukommende Geräte gelten auf Anmeldung vor Risikobeginn mitversichert. Eine Verletzung der rechtzeitigen Anzeigepflicht kann die Leistungsfreiheit seitens des Versicherers bedeuten. Die Gliederungen können An-, Ab- und Änderungsmeldungen zur Elektronik-Versicherung über die DLRG Bundesgeschäftsstelle - Abteilung: Versicherung - tätigen. Das dafür notwendige Formular kann ebenfalls über die DLRG Bundesgeschäftsstelle oder das Internet (xxx.xxxx.xx) bezogen werden. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. Bundesgeschäftsstelle Xx Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxx Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Tel. 05723 / 955 414 FAX 05723 / 955 519 Email: xxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xxxx.xx Die Abrechnung der Jahresprämie erfolgt einheitlich jeweils im Januar eines jeden Jahres über die DLRG Bundesgeschäftsstelle.
Meldeverfahren. 3.1 Die Ausschreibung regelt das An-und Abmeldeverfahren
Meldeverfahren. Unter Vorbehalt des Verlustes aller Ansprüche, außer bei zufälligen Umständen oder höherer Gewalt, müssen Sie unsere Reiseversicherungsabteilung benachrichtigen und Ihre Meldung innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise gemäß dem im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebenen Verfahren mit allen Belegen einreichen. Im Falle einer Stornierung der Reise müssen Sie uns innerhalb von fünf Werktagen nach der Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter davon in Kenntnis setzen. • Die Meldung muss folgende Angaben enthalten: • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
Meldeverfahren. Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. - Vertragsnummer - Hin- und Rückreisedatum der Reise oder des Aufenthalts - Eine Bescheinigung des Luftfahrtunternehmens, in der Art und Dauer der Verspätung, die Flugnummer, die ursprünglich für die Ankunft des Fluges geplante Uhrzeit und die tatsächliche Ankunftszeit angegeben sind - Die Original-Bordkarte - Die Originalbelege für die entstandenen unerwarteten Ausgaben.
Meldeverfahren. Sie und alle in Ihrem Namen handelnde Personen sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten: • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse • Vertragsnummer RECHTLICHE KOSTEN UND UNTERSTÜTZUNG IM AUSLAND Wir bezahlen Rechtsanwaltskosten gemäß dem jeweiligen geltenden Vergütungsrecht am Schadensort bis zu dem in den Sonderkonditionen angegebenen Betrag zur Verteidigung einer Zivilklage auf Entschädigung nach einem unbeabsichtigten Verstoß gegen die geltenden Gesetze im Ausland; eine Verteidigung aufgrund des Vorwurfes einer Straftat/Ordnungswidrigkeit sowie eine Verteidigung ohne Aussicht auf Erfolg ist ausgeschlossen. Diese Versicherungsleistung gilt nicht im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Meldeverfahren. Sie sind verpflichtet die Verspätung Ihres Gepäcks unverzüglich einer zuständigen Person des Transportunternehmens zu melden und uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. - Vertragsnummer Wir senden Ihnen anschließend das zu vervollständigende Dossier zu. Dieses ist uns durch folgende Unterlagen vervollständigt zurückzusenden: - Eine Kopie des Vertrages - Ihre Schadensmeldung gegenüber dem Beförderer - Die Originalbelege des Einkaufs notwendiger Dinge - Der Originalbericht „Gepäckunregelmäßigkeiten“ der zuständigen Gepäckdienste - Das Original der Lieferbescheinigung
Meldeverfahren. Das Meldeverfahren ist identisch mit dem im Rahmen der Versicherungsleistung „Reiseunterbrechung“ beschriebenen.
Meldeverfahren. Sie oder einer Ihrer Anspruchsberechtigten sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Ende Ihrer Reise Ihre Reiseunterbrechung und die Gründe dafür als Schadensfall unter Einhaltung des Meldeverfahrens gemäß dem Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ zu übermitteln. • Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten: - Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse - Vertragsnummer - genauer Grund für die Unterbrechung Ihrer Reise - Name Ihres Reisebüros - Namen und Aktenzeichen des Assistance-Anbieters Wir senden Ihnen anschließend das zu erstellende Dossier zu. Dieses ist uns durch folgende Unterlagen vervollständigt zurückzusenden: - das ärztliche Erstattest mit Angabe des Datums und der Art der schweren Körperverletzung unter vertraulicher Behandlung an unseren medizinischen Direktor oder, je nach Fall, die Sterbeurkunde, den Polizeibericht, das Gutachten oder die Vorladung. - Das Original der ersten quittierten Rechnung, die bei der Reiseanmeldung ausgestellt wurde; - Die Originale der nicht verwendeten Tickets, die vom Reiseveranstalter und/oder seinem Dienstleister nicht erstattet werden können.