Meldeverfahren Musterklauseln

Meldeverfahren. Die Veranlagungsbehörden überprüfen ob Ersatzbeschaffung geltend gemacht wurde. Die geltend gemachten wertvermehrenden Aufwendungen werden mittels Meldeverfahren unter den Veranlagungsbehörden ausgetauscht. Für die steuerliche Behandlung von Entschädigungen für Naturwaldreserva- te vgl. LU StB Bd. 1 Weisungen StG § 28 Nr. 7 Ziff. 3. Jede Art der Einbringung eines privaten Grundstücks in eine Personenunter- 27 nehmung (Einzelfirma oder Personengesellschaft) beinhaltet eine Überführung von Privat- in das Geschäftsvermögen. Einen solchen Überführungstatbe- stand meldet die Abteilung Natürliche Personen direkt der zuständigen Einwohnergemeinde. Der Inhaber einer Einzelfirma will ein Grundstück, das er vor 7 Jahren für CHF 70’000.– erworben hatte und das bislang zu seinem Privatvermögen gehörte, für geschäftliche Belange verwenden. Das Grundstück, dessen Verkehrswert im Zeitpunkt der Überführung in das Geschäftsvermögen CHF 150’000.– beträgt, wird in die Bilanz der Einzelfirma mit CHF 100’000.– aufgeführt.
Meldeverfahren. Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren und den Wert und die Existenz von gestohlenem, verlorenem oder beschädigtem Gepäck und ähnlichen Gegenständen zu belegen. - Vertragsnummer - Datum, Ursachen und Umstände des Schadensfalls - Originalbelege. Wir senden Ihnen anschließend das zu vervollständigende Dossier zu. Dieses ist uns vervollständigt, mit einer Kopie des Vertrages und den Originalbelegen zurückzusenden. Des Weiteren müssen Sie uns Folgendes zur Verfügung stellen: • Im Falle eines Diebstahl, die Bescheinigung über die Strafanzeige, die innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnisnahme des Diebstahls von den zuständigen örtlichen Behörden ausgestellt wurde; • Bei vollständiger oder teilweiser Beschädigung, die Stellungnahme einer zuständigen Behörde oder der für den Schaden verantwortlichen Person, in Ermangelung dessen durch einen Zeugen; • In den Fällen, in denen die Haftung des Beförderers oder Reiseveranstalters betroffen sein könnte, das Protokoll der Vorbehalte gegenüber dem Beförderer oder Reiseveranstalter, das mit ihm oder seinem Vertreter erstellt wurde; Bergung von gestohlenem oder verlorenem Gepäck Im Falle der Bergung aller oder eines Teils der gestohlenen oder verlorenen Gegenstände müssen Sie uns jederzeit unverzüglich benachrichtigen. Wenn die Bergung stattfindet: • Bevor die Entschädigung gezahlt wird, müssen Sie diese Gegenstände wieder in Besitz nehmen. Wir sind lediglich zur Erstattung der Ihnen entstandenen eventuellen Schäden und Kosten verpflichtet, wenn wir mit der Wiederinbesitznahme dieser Gegenstände einverstanden sind. • Nachdem Sie die Entschädigungszahlung erhalten haben, läuft ab dem Zeitpunkt der Rückgabe eine Frist von dreißig Tagen, in der Sie sich entweder für die Wiederinbesitznahme oder für die Aufgabe aller oder eines Teils der gefundenen Gegenstände entscheiden können. Nach Verstreichen dieser Frist gehen die Gegenstände in unser Eigentum über. Im Falle einer Wiederinbesitznahme wird der Entschädigungsbetrag entsprechend dem Wert der zurückgenommenen Güter zum Zeitpunkt der Wiederinbesitznahme angepasst, und Sie sind gegebenenfalls verpflichtet, die von Ihnen erhaltene überschüssige Entschädigung zurückzuerstatten. Sobald Sie erfahren, dass jemand das gestohlene oder verlorene Gut in Besitz hat, müssen Sie uns dies innerhalb von acht Tagen mitteilen.
Meldeverfahren. Wir sind dazu verpflichtet, bestimmte Versicherungsleistungen der zentralen Zulagenstelle für Altersver- mögen (Deutsche Rentenversicherung Bund) durch eine Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln. Zu den Versicherungsleistungen zählen: · Steuerpflichtige Leibrenten. · Andere Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Einkommensteuergesetz (EStG). Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu den steuerpflichtigen Leibrenten.
Meldeverfahren. Im Meldeverfahren gilt für diese Fälle in der Arbeitslosenversicherung der Beitrags- gruppenschlüssel 2. Von der Einführung einer besonderen Beitragsgruppe wurde ab- gesehen.
Meldeverfahren. Die dem zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegen- den beitragspflichtigen Einnahmen werden den Rentenversicherungsträgern im Rah- men der DÜBA gemeldet. Die Jahresmeldung ist bis zum 15.04. des folgenden Jahres zu erstatten. Das Ende des Leistungsbezuges ist innerhalb eines Monats zu melden. Die Zeiten sind dem Rechtskreis zuzuordnen, in dem der Versicherte das vor Beginn von Leistungen der Entgeltsicherung maßgebende Arbeitsentgelt (Bemessungszeit- raum § 130 SGB III) erzielt hat. Es besteht daher die Möglichkeit, dass die von der Bundesanstalt für Arbeit zu meldenden Leistungen der Entgeltsicherung einem ande- ren Rechtskreis zuzuordnen sind, als die vom Arbeitgeber aufgrund der abhängigen Beschäftigung zu meldenden beitragspflichtigen Einnahmen. Leistungen der Entgeltsicherung werden von der Bundesanstalt für Arbeit im Daten- baustein „DBEZ“ mit Leistungsart „50“ gemeldet.
Meldeverfahren. 3.1 Die Ausschreibung regelt das An-und Abmeldeverfahren 3.2 Nachstehende Gründe können dazu führen, einen Teilnehmer zu disqualifizieren: 3.3 Die Teilnahmeberechtigung ist nur mit Zustimmung des Veranstalters übertragbar. Der Teilnehmer hat die Startnummer persönlich abzuholen. Die Weitergabe der Startnummer hat ein lebenslanges Startverbot zur Folge. Startberechtigt ist, wer einen Startpass seines Triathlonverbandes oder eine Tageslizenz besitzt. 3.4 Bei Nichtantritt eines Teilnehmers zum Start, besteht 3.5 Nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung kommt 3.6 Der Teilnehmer hat das Recht zu prüfen, ob der Aufwand
Meldeverfahren. Unter Vorbehalt des Verlustes aller Ansprüche, außer bei zufälligen Umständen oder höherer Gewalt, müssen Sie unsere Reiseversicherungsabteilung benachrichtigen und Ihre Meldung innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise gemäß dem im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebenen Verfahren mit allen Belegen einreichen. Im Falle einer Stornierung der Reise müssen Sie uns innerhalb von fünf Werktagen nach der Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter davon in Kenntnis setzen. • Die Meldung muss folgende Angaben enthalten: • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse
Meldeverfahren. Sie sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. - Vertragsnummer - Hin- und Rückreisedatum der Reise oder des Aufenthalts - Eine Bescheinigung des Luftfahrtunternehmens, in der Art und Dauer der Verspätung, die Flugnummer, die ursprünglich für die Ankunft des Fluges geplante Uhrzeit und die tatsächliche Ankunftszeit angegeben sind - Die Original-Bordkarte - Die Originalbelege für die entstandenen unerwarteten Ausgaben.
Meldeverfahren. Sie und alle in Ihrem Namen handelnde Personen sind verpflichtet, uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten: • Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse • Vertragsnummer RECHTLICHE KOSTEN UND UNTERSTÜTZUNG IM AUSLAND Wir bezahlen Rechtsanwaltskosten gemäß dem jeweiligen geltenden Vergütungsrecht am Schadensort bis zu dem in den Sonderkonditionen angegebenen Betrag zur Verteidigung einer Zivilklage auf Entschädigung nach einem unbeabsichtigten Verstoß gegen die geltenden Gesetze im Ausland; eine Verteidigung aufgrund des Vorwurfes einer Straftat/Ordnungswidrigkeit sowie eine Verteidigung ohne Aussicht auf Erfolg ist ausgeschlossen. Diese Versicherungsleistung gilt nicht im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Meldeverfahren. Sie sind verpflichtet die Verspätung Ihres Gepäcks unverzüglich einer zuständigen Person des Transportunternehmens zu melden und uns innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ende Ihrer Reise über das im Abschnitt „Allgemeine Anwendungsbedingungen“ beschriebene Meldeverfahren zu informieren. - Vertragsnummer Wir senden Ihnen anschließend das zu vervollständigende Dossier zu. Dieses ist uns durch folgende Unterlagen vervollständigt zurückzusenden: - Eine Kopie des Vertrages - Ihre Schadensmeldung gegenüber dem Beförderer - Die Originalbelege des Einkaufs notwendiger Dinge - Der Originalbericht „Gepäckunregelmäßigkeiten“ der zuständigen Gepäckdienste - Das Original der Lieferbescheinigung