Vertrag und Leistungsumfang. 1.1 Für Verträge über Festnetz- und TV-Leistungen gilt: a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese am mitgeteilten Anschaltdatum, oder falls kein An- schaltdatum mitgeteilt wurde, mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation im Kabel-Festnetz beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätes- tens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Min- destvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziff. 1.1 a) am Tag der Rufnummernübernah- me (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berechtigt, sich jeder- zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leis- tungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt und das Recht, sich bis zum Schalttag außerordentlich vom Vertrag zu lösen, erlischt. 1.2 Vodafone behält sich vor, soweit erforderlich, den Abschluss des Vertrags von der Vorlage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses während der Laufzeit des Vertrags eine solche Erklärung zu verlangen. Kann die Einverständniserklärung nicht beigebracht werden oder entfällt sie während der Laufzeit des Vertrags aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, ist Vodafone zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. 1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von er- forderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht recht- zeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nicht- verfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten. 1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern tech- nisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz und an ein – je nach gewähltem Produkt – rückkanalfähiges Haus- verteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. 1.5 Sofern Vodafone als Anschluss an das Vodafone-Netz einen Übergabepunkt installiert oder bis in die Wohnräume eine Haus- netzleitung und eine Anschlussdose einrichtet oder wieder in Betrieb nimmt, überlässt Vodafone dem Kunden Übergabepunkt und ggfs. Anschlussdose zur Nutzung. Durch den Kunden veran- lasste Mitversorgungen anderer Objekte sind ohne Zustimmung von Vodafone nicht gestattet. 1.6 Die technischen Einrichtungen von Vodafone erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von Vodafone zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an Vodafone nicht gehörenden Einrichtungen, ins- besondere der Innenhausverkabelung, übernimmt Vodafone keine Haftung und keine Gewähr. 1.7 Sämtliche bei der Einrichtung des Anschlusses an das Vodafone- Netz beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone oder im Eigentum des mit der Einrich- tung beauftragen Dritten; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Vodafone bzw. der Dritte ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in ihrem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen. 1.8 Sofern der Kunde ein eigenes Modem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikationen können unter https: //xxx.xxxxxxxx.xx/ hersteller-info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann einen Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereitgestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen. 1.9 Vodafone ist berechtigt, die zum Empfang der Produkte sowie zu deren Ergänzung, Änderung oder Sicherheit erforderliche Software auf die von Vodafone zur Verfügung gestellte Hardware aufzuspielen oder dort vorhandene Software/Firmware oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen, zu ändern oder die Hardware auf Kosten von Vodafone auszutauschen. Vodafone ist im Rahmen von Maßnahmen, die der Entstörung oder der Sicher- heit der Dienste von Vodafone dienen, auch bei Kaufhardware berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kun- den wiederherzustellen oder den aktuellen Sicherheitsstandards anzupassen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprüng- lichen Konfiguration notwendig ist. In diesen Fällen kann es zum Verlust der auf der Hardware gespeicherten (privaten) Daten/Inhalte und Einstellungen des Kunden kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen oder sonstigen privaten Inhalten nicht mehr möglich sein. 1.10 Bei von Vodafone zur Verfügung gestellter Hard- oder Soft- ware übernimmt Vodafone die Gewähr für die vereinbarte und übliche bzw. erwartbare Beschaffenheit sowie die Eignung für die gewöhnliche oder die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenz- bedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen, Auftrag Zur Übernahme Ihres Vodafone Mobilfunk Vertrags, Vertragsübernahme
Vertrag und Leistungsumfang. 1.1 Für Verträge über Festnetz- und TV-Leistungen gilt:
a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart istMindestvertragslaufzeitvereinbartist, beginnt diese am mitgeteilten Anschaltdatum, oder falls kein An- schaltdatum mitgeteilt wurde, beginntdiese mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation im Kabel-Festnetz beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätes- tens spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der AuftragsbestätigungAuftrags- bestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich außerordent- lich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Min- destvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziff. Ziffer 1.1 a) am Tag der Rufnummernübernah- me (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berechtigt, sich jeder- zeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde Nimmtder Xxxxx die Leis- tungen Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt und das Recht, sich bis zum Schalttag außerordentlich vom Vertrag zu lösen, erlischt.
1.2 Vodafone behält sich vor, soweit erforderlich, den Abschluss des Vertrags von der Vorlage Vor- lage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers Woh- nungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses während der Laufzeit des Vertrags Vertrages eine solche Erklärung zu verlangen. Kann die Einverständniserklärung nicht beigebracht werden oder entfällt sie während der Laufzeit des Vertrags Vertrages aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, ist Vodafone zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags Vertrages berechtigt.
1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von er- forderlichen erfor- derlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht recht- zeitigrechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nicht- verfügbarkeit Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte Entgel- te für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern tech- nisch technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz und an ein – je nach gewähltem Produkt rückkanalfähiges – rückkanalfähiges Haus- verteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches außer- ordentliches Kündigungsrecht zu.
1.5 Sofern Vodafone als Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz einen Übergabepunkt installiert oder bis in die Wohnräume eine Haus- netzleitung einer Hausnetzleitung und eine (ggfs. multimediale) Anschlussdose einrichtet oder wieder in Betrieb nimmt, überlässt Vodafone dem Kunden Übergabepunkt und ggfs. Anschlussdose zur Nutzung. Durch den Kunden veran- lasste veranlasste Mitversorgungen anderer Objekte sind ohne Zustimmung von Vodafone nicht gestattet.
1.6 Die technischen Einrichtungen von Vodafone erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von Vodafone zur Verfügung gestellt wurdegestelltwurde. Für etwaige Störungen an Vodafone nicht gehörenden Einrichtungen, ins- besondere insbesondere der Innenhausverkabelung, übernimmt Vodafone keine Haftung und keine Gewähr.
1.7 Sämtliche bei der Einrichtung des Anschlusses an das Vodafone- Netz Kabelnetz beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone oder im Eigentum des mit der Einrich- tung beauftragen DrittenVodafone; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Vodafone bzw. der Dritte ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in ihrem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen.
1.8 Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in den Räumlichkeiten des Kunden. Nutzt der Kunde ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Kabelmodem, können daran maximal zwei analoge Endgeräte betrieben werden, die das Mehrfrequenzwahlverfahren (DTMF) unterstützen müssen. Sofern der Kunde ein eigenes Modem Kabelmodem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikationen können Spezifikation kann unter https: //xxx.xxxxxxxx.xx/ hersteller-info.html xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx- info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann einen den Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereitgestellten bereit gestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen.
1.9 Vodafone ist berechtigt, die zum Empfang der Produkte sowie zu deren Ergänzung, Ergänzung oder Änderung oder Sicherheit erforderliche Software auf die aufdie von Vodafone zur Verfügung gestellte Hardware aufzuspielen oder dort vorhandene Software/Firmware oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen, zu ändern oder die Hardware auf Kosten von Vodafone auszutauschen. Vodafone ist im Rahmen von Maßnahmen, die der Entstörung oder der Sicher- heit der Dienste von Vodafone dienen, auch bei Kaufhardware Kaufhard- ware berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kun- den wiederherzustellen oder den aktuellen Sicherheitsstandards anzupassenKunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprüng- lichen ursprünglichen Konfiguration notwendig ist. In diesen Fällen kann es zum Verlust der auf der Hardware gespeicherten (privaten) Daten/Inhalte und Einstellungen des Kunden kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen oder sonstigen privaten Inhalten nicht mehr möglich sein.
1.10 Bei Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von Vodafone zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Soft- ware Software des Kunden übernimmt Vodafone die Gewähr für die vereinbarte und übliche bzw. erwartbare Beschaffenheit sowie die Eignung für die gewöhnliche oder die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungkeine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenz- bedingungen Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
1.11 Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der Vodafone-Dienstlei- stungen mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinaus gehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung in den unter Ziff. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fällen vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen Für Vodafone Kabel Dienstleistungen Und Tv Dienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Vodafone Dienstleistungen
Vertrag und Leistungsumfang. 1.1 Für Verträge über Festnetz- und TV-Leistungen gilt:
a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese am mitgeteilten Anschaltdatum, oder falls kein An- schaltdatum mitgeteilt wurde, die- se mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation im Kabel-Festnetz beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätes- tens spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der AuftragsbestätigungAuftrags- bestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich außerordent- lich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Min- destvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziff. Ziffer 1.1 a) am Tag der Rufnummernübernah- me (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berechtigt, sich jeder- zeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform Text- form vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leis- tungen Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt und das Recht, sich bis zum Schalttag außerordentlich vom Vertrag zu lösen, erlischt.
1.2 Vodafone behält sich vor, soweit erforderlich, den Abschluss des Vertrags von der Vorlage Vor- lage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers Woh- nungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses während der Laufzeit des Vertrags Vertrages eine solche Erklärung zu verlangen. Kann die Einverständniserklärung nicht beigebracht werden oder entfällt sie während der Laufzeit des Vertrags Vertrages aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, ist Vodafone zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags Vertrages berechtigt.
1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von er- forderlichen erfor- derlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht recht- zeitigrechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nicht- verfügbarkeit Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte Entgel- te für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern tech- nisch technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz und an ein – je nach gewähltem Produkt rückkanalfähiges – rückkanalfähiges Haus- verteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches außer- ordentliches Kündigungsrecht zu.
1.5 Sofern Vodafone als Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz einen Übergabepunkt installiert oder bis in die Wohnräume eine Haus- netzleitung einer Hausnetzleitung und eine (ggfs. multimediale) Anschlussdose einrichtet oder wieder in Betrieb nimmt, überlässt Vodafone dem Kunden Übergabepunkt und ggfs. Anschlussdose zur Nutzung. Durch den Kunden veran- lasste veranlasste Mitversorgungen anderer Objekte sind ohne Zustimmung von Vodafone nicht gestattet.
1.6 Die technischen Einrichtungen von Vodafone erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von Vodafone zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an Vodafone nicht gehörenden Einrichtungen, ins- besondere insbe- sondere der Innenhausverkabelung, übernimmt Vodafone keine Haftung und keine Gewähr.
1.7 Sämtliche bei der Einrichtung des Anschlusses an das Vodafone- Netz Kabelnetz beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone oder im Eigentum des mit der Einrich- tung beauftragen DrittenVodafone; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Vodafone bzw. der Dritte ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in ihrem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen.
1.8 Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in den Räumlichkeiten des Kunden. Nutzt der Kunde ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Kabelmodem, können daran maximal zwei analoge Endgeräte betrieben werden, die das Mehrfrequenzwahlverfahren (DTMF) unterstützen müssen. 20501.0322 ADT07-22-V_AGB Sofern der Kunde ein eigenes Modem Kabelmodem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikationen können Spezifikation kann unter https: //xxx.xxxxxxxx.xx/ hersteller-info.html xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx- info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann einen den Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereitgestellten bereit gestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen.
1.9 Vodafone ist berechtigt, die zum Empfang der Produkte sowie zu deren Ergänzung, Ergänzung oder Änderung oder Sicherheit erforderliche Software auf die von Vodafone zur Verfügung gestellte Hardware aufzuspielen oder dort vorhandene Software/Firmware oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen, zu ändern oder die Hardware auf Kosten von Vodafone auszutauschen. Vodafone ist im Rahmen von MaßnahmenMaßnah- men, die der Entstörung oder der Sicher- heit der Dienste von Vodafone dienen, auch bei Kaufhardware berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kun- den wiederherzustellen oder den aktuellen Sicherheitsstandards anzupassenKunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprüng- lichen ursprünglichen Konfiguration notwendig ist. In diesen Fällen kann es zum Verlust der auf der Hardware gespeicherten (privaten) Daten/Inhalte und Einstellungen des Kunden kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen Auf- zeichnungen oder sonstigen privaten Inhalten nicht mehr möglich sein.
1.10 Bei Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von Vodafone zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Soft- ware Software des Kunden übernimmt Vodafone die Gewähr für die vereinbarte und übliche bzw. erwartbare Beschaffenheit sowie die Eignung für die gewöhnliche oder die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungkeine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenz- bedingungen Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
1.11 Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der Vodafone-Dienstlei- stungen mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinaus gehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung in den unter Ziff. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fäl- len vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrag und Leistungsumfang. 1.1 Für Verträge über Festnetz- und TV-Leistungen gilt:
a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese am mitgeteilten Anschaltdatum, oder falls kein An- schaltdatum mitgeteilt wurde, die- se mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation im Kabel-Festnetz beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätes- tens spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der AuftragsbestätigungAuftrags- bestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich außerordent- lich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Min- destvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziff. Ziffer 1.1 a) am Tag der Rufnummernübernah- me (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berechtigt, sich jeder- zeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform Text- form vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leis- tungen Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt und das Recht, sich bis zum Schalttag außerordentlich vom Vertrag zu lösen, erlischt.
1.2 Vodafone behält sich vor, soweit erforderlich, den Abschluss des Vertrags von der Vorlage Vor- lage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers Woh- nungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses während der Laufzeit des Vertrags Vertrages eine solche Erklärung zu verlangen. Kann die Einverständniserklärung nicht beigebracht werden oder entfällt sie während der Laufzeit des Vertrags Vertrages aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, ist Vodafone zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags Vertrages berechtigt.
1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von er- forderlichen erfor- derlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht recht- zeitigrechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nicht- verfügbarkeit Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte Entgel- te für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern tech- nisch technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz und an ein – je nach gewähltem Produkt rückkanalfähiges – rückkanalfähiges Haus- verteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches außer- ordentliches Kündigungsrecht zu.
1.5 Sofern Vodafone als Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz einen Übergabepunkt installiert oder bis in die Wohnräume eine Haus- netzleitung einer Hausnetzleitung und eine (ggfs. multimediale) Anschlussdose einrichtet oder wieder in Betrieb nimmt, überlässt Vodafone dem Kunden Übergabepunkt und ggfs. Anschlussdose zur Nutzung. Durch den Kunden veran- lasste veranlasste Mitversorgungen anderer Objekte sind ohne Zustimmung von Vodafone nicht gestattet.
1.6 Die technischen Einrichtungen von Vodafone erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von Vodafone zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an Vodafone nicht gehörenden Einrichtungen, ins- besondere insbe- sondere der Innenhausverkabelung, übernimmt Vodafone keine Haftung und keine Gewähr.
1.7 Sämtliche bei der Einrichtung des Anschlusses an das Vodafone- Netz Kabelnetz beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone oder im Eigentum des mit der Einrich- tung beauftragen DrittenVodafone; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Vodafone bzw. der Dritte ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in ihrem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen.
1.8 Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in den Räumlichkeiten des Kunden. Nutzt der Kunde ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Kabelmodem, können daran maximal zwei analoge Endgeräte betrieben werden, die das Mehrfrequenzwahlverfahren (DTMF) unterstützen müssen. 20501.0322 ADT02-22-V_AGB Sofern der Kunde ein eigenes Modem Kabelmodem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikationen können Spezifikation kann unter https: //xxx.xxxxxxxx.xx/ hersteller-info.html xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx- info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann einen den Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereitgestellten bereit gestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen.
1.9 Vodafone ist berechtigt, die zum Empfang der Produkte sowie zu deren Ergänzung, Ergänzung oder Änderung oder Sicherheit erforderliche Software auf die von Vodafone zur Verfügung gestellte Hardware aufzuspielen oder dort vorhandene Software/Firmware oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen, zu ändern oder die Hardware auf Kosten von Vodafone auszutauschen. Vodafone ist im Rahmen von MaßnahmenMaßnah- men, die der Entstörung oder der Sicher- heit der Dienste von Vodafone dienen, auch bei Kaufhardware berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kun- den wiederherzustellen oder den aktuellen Sicherheitsstandards anzupassenKunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprüng- lichen ursprünglichen Konfiguration notwendig ist. In diesen Fällen kann es zum Verlust der auf der Hardware gespeicherten (privaten) Daten/Inhalte und Einstellungen des Kunden kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen Auf- zeichnungen oder sonstigen privaten Inhalten nicht mehr möglich sein.
1.10 Bei Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von Vodafone zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Soft- ware Software des Kunden übernimmt Vodafone die Gewähr für die vereinbarte und übliche bzw. erwartbare Beschaffenheit sowie die Eignung für die gewöhnliche oder die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungkeine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenz- bedingungen Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
1.11 Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der Vodafone-Dienstlei- stungen mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinaus gehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung in den unter Ziff. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fäl- len vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen.
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Samples: Ergänzende Geschäftsbedingungen
Vertrag und Leistungsumfang. 1.1 Für Verträge über Festnetz- und TV-Leistungen gilt:
a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese am mitgeteilten Anschaltdatum, oder falls kein An- schaltdatum mitgeteilt wurde, die- se mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation im Kabel-Festnetz beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätes- tens spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der AuftragsbestätigungAuftrags- bestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich außerordent- lich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Min- destvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziff. Ziffer 1.1 a) am Tag der Rufnummernübernah- me (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berechtigt, sich jeder- zeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform Text- form vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leis- tungen Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt und das Recht, sich bis zum Schalttag außerordentlich vom Vertrag zu lösen, erlischt.
1.2 Vodafone behält sich vor, soweit erforderlich, den Abschluss des Vertrags von der Vorlage Vor- lage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers Woh- nungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses während der Laufzeit des Vertrags Vertrages eine solche Erklärung zu verlangen. Kann die Einverständniserklärung nicht beigebracht werden oder entfällt sie während der Laufzeit des Vertrags Vertrages aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, ist Vodafone zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags Vertrages berechtigt.
1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von er- forderlichen erfor- derlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht recht- zeitigrechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nicht- verfügbarkeit Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte Entgel- te für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern tech- nisch technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz und an ein – je nach gewähltem Produkt rückkanalfähiges – rückkanalfähiges Haus- verteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches außer- ordentliches Kündigungsrecht zu.
1.5 Sofern Vodafone als Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz einen Übergabepunkt installiert oder bis in die Wohnräume eine Haus- netzleitung einer Hausnetzleitung und eine (ggfs. multimediale) Anschlussdose einrichtet oder wieder in Betrieb nimmt, überlässt Vodafone dem Kunden Übergabepunkt und ggfs. Anschlussdose zur Nutzung. Durch den Kunden veran- lasste veranlasste Mitversorgungen anderer Objekte sind ohne Zustimmung von Vodafone nicht gestattet.
1.6 Die technischen Einrichtungen von Vodafone erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von Vodafone zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an Vodafone nicht gehörenden Einrichtungen, ins- besondere insbe- sondere der Innenhausverkabelung, übernimmt Vodafone keine Haftung und keine Gewähr.
1.7 Sämtliche bei der Einrichtung des Anschlusses an das Vodafone- Netz Kabelnetz beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone oder im Eigentum des mit der Einrich- tung beauftragen DrittenVodafone; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Vodafone bzw. der Dritte ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in ihrem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen.
1.8 Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in den Räumlichkeiten des Kunden. Nutzt der Kunde ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Kabelmodem, können daran maximal zwei analoge Endgeräte betrieben werden, die das Mehrfrequenzwahlverfahren (DTMF) unterstützen müssen. 20501.2110 ADT09-21-V_AGB NHB Sofern der Kunde ein eigenes Modem Kabelmodem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikationen können Spezifikation kann unter https: //xxx.xxxxxxxx.xx/ hersteller-info.html xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx- info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann einen den Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereitgestellten bereit gestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen.
1.9 Vodafone ist berechtigt, die zum Empfang der Produkte sowie zu deren Ergänzung, Ergänzung oder Änderung oder Sicherheit erforderliche Software auf die von Vodafone zur Verfügung gestellte Hardware aufzuspielen oder dort vorhandene Software/Firmware oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen, zu ändern oder die Hardware auf Kosten von Vodafone auszutauschen. Vodafone ist im Rahmen von MaßnahmenMaßnah- men, die der Entstörung oder der Sicher- heit der Dienste von Vodafone dienen, auch bei Kaufhardware berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kun- den wiederherzustellen oder den aktuellen Sicherheitsstandards anzupassenKunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprüng- lichen ursprünglichen Konfiguration notwendig ist. In diesen Fällen kann es zum Verlust der auf der Hardware gespeicherten (privaten) Daten/Inhalte und Einstellungen des Kunden kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen Auf- zeichnungen oder sonstigen privaten Inhalten nicht mehr möglich sein.
1.10 Bei Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von Vodafone zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Soft- ware Software des Kunden übernimmt Vodafone die Gewähr für die vereinbarte und übliche bzw. erwartbare Beschaffenheit sowie die Eignung für die gewöhnliche oder die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungkeine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenz- bedingungen Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
1.11 Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der Vodafone-Dienstlei- stungen mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinaus gehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung in den unter Ziff. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fäl- len vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen.
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Samples: Widerrufsrecht Dienstleistungsvertrag Und Widerrufsrecht Verbrauchsgüterkauf
Vertrag und Leistungsumfang. 1.1 Für Verträge über Festnetz- und TV-Leistungen gilt:
a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese am mitgeteilten Anschaltdatum, oder falls kein An- schaltdatum mitgeteilt wurde, die- se mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation im Kabel-Festnetz beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätes- tens spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der AuftragsbestätigungAuftrags- bestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich außerordent- lich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Min- destvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziff. Ziffer 1.1 a) am Tag der Rufnummernübernah- me (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berechtigt, sich jeder- zeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform Text- form vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leis- tungen Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt und das Recht, sich bis zum Schalttag außerordentlich vom Vertrag zu lösen, erlischt.
1.2 Vodafone behält sich vor, soweit erforderlich, den Abschluss des Vertrags von der Vorlage Vor- lage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers Woh- nungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses während der Laufzeit des Vertrags Vertrages eine solche Erklärung zu verlangen. Kann die Einverständniserklärung nicht beigebracht werden oder entfällt sie während der Laufzeit des Vertrags Vertrages aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, ist Vodafone zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags Vertrages berechtigt.
1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von er- forderlichen erfor- derlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht recht- zeitigrechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nicht- verfügbarkeit Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte Entgel- te für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern tech- nisch technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz und an ein – je nach gewähltem Produkt rückkanalfähiges – rückkanalfähiges Haus- verteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außerordentliches außer- ordentliches Kündigungsrecht zu.
1.5 Sofern Vodafone als Anschluss an das Vodafone-Netz Kabelnetz einen Übergabepunkt installiert oder bis in die Wohnräume eine Haus- netzleitung einer Hausnetzleitung und eine (ggfs. multimediale) Anschlussdose einrichtet oder wieder in Betrieb nimmt, überlässt Vodafone dem Kunden Übergabepunkt und ggfs. Anschlussdose zur Nutzung. Durch den Kunden veran- lasste veranlasste Mitversorgungen anderer Objekte sind ohne Zustimmung von Vodafone nicht gestattet.
1.6 Die technischen Einrichtungen von Vodafone erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von Vodafone zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an Vodafone nicht gehörenden Einrichtungen, ins- besondere insbe- sondere der Innenhausverkabelung, übernimmt Vodafone keine Haftung und keine Gewähr.
1.7 Sämtliche bei der Einrichtung des Anschlusses an das Vodafone- Netz Kabelnetz beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone oder im Eigentum des mit der Einrich- tung beauftragen DrittenVodafone; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Vodafone bzw. der Dritte ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in ihrem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen.
1.8 Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in den Räumlichkeiten des Kunden. Nutzt der Kunde ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Kabelmodem, können daran maximal zwei analoge Endgeräte betrieben werden, die das Mehrfrequenzwahlverfahren (DTMF) unterstützen müssen. 20501.0322 ADT16-22-V_AGB Sofern der Kunde ein eigenes Modem Kabelmodem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikationen können Spezifikation kann unter https: //xxx.xxxxxxxx.xx/ hersteller-info.html xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx- info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann einen den Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereitgestellten bereit gestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen.
1.9 Vodafone ist berechtigt, die zum Empfang der Produkte sowie zu deren Ergänzung, Ergänzung oder Änderung oder Sicherheit erforderliche Software auf die von Vodafone zur Verfügung gestellte Hardware aufzuspielen oder dort vorhandene Software/Firmware oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen, zu ändern oder die Hardware auf Kosten von Vodafone auszutauschen. Vodafone ist im Rahmen von MaßnahmenMaßnah- men, die der Entstörung oder der Sicher- heit der Dienste von Vodafone dienen, auch bei Kaufhardware berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kun- den wiederherzustellen oder den aktuellen Sicherheitsstandards anzupassenKunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprüng- lichen ursprünglichen Konfiguration notwendig ist. In diesen Fällen kann es zum Verlust der auf der Hardware gespeicherten (privaten) Daten/Inhalte und Einstellungen des Kunden kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Aufzeichnungen Auf- zeichnungen oder sonstigen privaten Inhalten nicht mehr möglich sein.
1.10 Bei Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von Vodafone zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Soft- ware Software des Kunden übernimmt Vodafone die Gewähr für die vereinbarte und übliche bzw. erwartbare Beschaffenheit sowie die Eignung für die gewöhnliche oder die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungkeine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenz- bedingungen Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
1.11 Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der Vodafone-Dienstlei- stungen mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinaus gehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung in den unter Ziff. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fäl- len vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen.
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