Vertragsabschluss – Anzahlung Musterklauseln

Vertragsabschluss – Anzahlung. 3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Gastes zustande. Elektronische Erklärungen (E-Mails, ...) gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekanntgegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet.
Vertragsabschluss – Anzahlung. 1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch ausdrückliche Annahme der Bestellung des Gastes durch das Hotel zustande. Elektronische Erklärungen gelten dem Xxxx als zugegangen, wenn diese vom Xxxx unter gewöhnlichen Umständen und vom Hotel zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten abgerufen werden können. 2. Die Vertragspartner sind das Hotel und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Bestellung für den Xxxx vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Xxxx weiterzuleiten. Bei Nichtentsprechung haftet der Besteller dem Hotel gegenüber für alle dadurch entstandenen widrigen Folgen. a) Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung einer Anzahlung zu schließen. Dies falls ist das Hotel vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes verpflichtet, den Xxxx auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Xxxx mit der Anzahlung schriftlich oder mündlich einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung des Gastes über die Anzahlung beim Hotel zustande. Wurde der Beherbergungsvertrag unter der Bedingung einer Anzahlung geschlossen, ist der Xxxx verpflichtet, die Anzahlung spätestens 14 Tage (einlangend) nach Erhalt der Buchungssbestätigung zu auf das von uns angegeben Konto (KEINE KREDIKARTE) bezahlen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Vertragsabschluss – Anzahlung. (1) Der Beherbergungsvertrag kommt idR durch die schriftliche Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Bestellers durch den Betreiber des jeweiligen JUFA Hotels zustande. (2) Der Xxxx/Besteller hat bis zu dem in der Reser- vierungsbestätigung angeführten Zeitpunkt eine Anzahlung in der angegebenen Höhe zu leisten. Bei Nichtleistung der Anzahlung sind die JUFA Hotels berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurück- zutreten. Die JUFA Hotels können auch die Voraus- zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts verlangen.
Vertragsabschluss – Anzahlung. 3.1 Der Bewirtungsvertrag/Veranstalt- ungsvertrag kommt durch Annahme des Angebotes des Bewirters durch den Vertragspartner zustande. Mit Xxxxxxx des Angebotes anerkennt und vereinbart der Vertragspartner diese unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx veröffentlichten und abrufbaren AGB. Wird das Angebot durch ein(en) vertretungsbefugtes Organ / Gesch- äftsführer/Vollmachtnehmer erklärt dieser ausdrücklich persönlich die solidarische Haftung für sämtliche Ent- gelte und Barauslagen zu übernehmen. 3.2 Der Bewirter ist berechtigt, den Vertrag unter der Bedingung ab- zuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall wird mit dem Angebot die Höhe der Anzahlung bekannt gegeben. Mit Annahme des Angebots durch den Vertragspartner wird die Anzahlung sofort zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich eine spätere Fälligkeit vereinbart wird. 3.3 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. 3.4 Für den Fall, dass die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet wurde, kann der Bewirter ohne Nachfrist vom Vertrag zurück- treten. 3.5 Angebote haben, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine maximale Gültigkeitsdauer von 14 Kalender- tagen. 3.6 Sämtliche vom Bewirter angegebenen Kalkulationen sind offen und richten sich nach dem aktuellen Preisen zum Zeitpunkt der Bewirtung/Veranstaltung. Der Bewirter ist daher berechtigt Preisänderungen an den Vertrags- partner weiterzugeben und behält sich diesbezüglich die Abrechnung im Zeitpunkt der Bewirtung/ Veranstaltung vor.
Vertragsabschluss – Anzahlung. 3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag sowie den Vertrag über die Zurverfügungstellung von Veranstaltungs-/Seminarräumen unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Vertragsabschluss – Anzahlung. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kan n, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeitendes Beherbergers erfolgt.
Vertragsabschluss – Anzahlung a) Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Bestellung des Gastes und deren schriftliche Bestätigung durch die MSR- GROUP GMBH und die Leistung der Anzahlung durch den Xxxx an die MSR-GROUP GMBH und deren schriftlichen Bestätigung zustande. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Bestellung ab, so liegt ein neues Angebot der MSR-GROUP GMBH vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Xxxx innerhalb von 10 Tagen, dieses Angebot annimmt. c) Ansonsten ist die MSR-GROUP GMBH nach Vertragsschluss nicht mehr verpflichtet, Änderungswünschen zu entsprechen. d) Es wird vereinbart, dass der Xxxx bei Buchung eine Anzahlung von 30 % der Auftragssumme leistet. Mit Eingang der Anzahlung wird die Reservierung endgültig für beide Vertragspartner verbindlich. e) Bis einem Monat vor Anreise ist durch den Xxxx die Restzahlung (70%) und eine Kaution von Euro 500,- an die MSR- GROUP GMBH zu überweisen, die vollständig ausgefüllte Namensliste der Mitreisenden zu übermitteln. f) Wird die Zahlung - nach (e) - nicht rechtzeitig geleistet, kommt das einer Stornoerklärung des Gastes gegenüber der MSR- GROUP GMBH gleich und es kommt Artikel 5 (b) zur Anwendung. Das heißt die geleistete Anzahlung wird als Stornogebühr einbehalten.
Vertragsabschluss – Anzahlung. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Der Beherbergungsvertrag gilt für die bestätigte Personenanzahl (0-99 Jahre). Jede weitere Person nur auf Anfrage und zu einem Aufpreis von € 490,00 pro Woche. Bei einer Personenanzahl, die über die Maximalbelegung hinausgeht, behalten wir uns das Recht vor, diese nicht zu beherbergen. Die Preise beinhalten die Endreinigung, Benützung von Bettwäsche, Bade- und Handtücher, Geschirrtücher, Strom und Wasser. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspe- sen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Im Falle einer vorzeitigen Stornierung wird die Anzahlung entsprechend unserer Stornobedingungen (siehe unten) selbstverständlich unverzüglich retourniert. Bitte beachten Sie, dass auch im Falle einer fehlenden Anzahlung Ihre Buchung gemäß übermittelter "Reservierungsbestätigung" aufrecht bleibt.
Vertragsabschluss – Anzahlung. 1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch ausdrückliche Annahme der Bestellung des Gastes 2. Die Vertragspartner sind das MAS und der Xxxx. Nimmt ein Dritter die Bestellung für den Xxxx vor, haftet er dem MAS gegenüber als Besteller zusammen mit dem Xxxx als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem MAS eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Xxxx weiterzuleiten. Bei Nichtentsprechung haftet der Besteller dem MAS gegenüber für alle dadurch entstandenen widrigen Folgen. a) Das MAS ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung einer Anzahlung zu schließen. Dies falls ist das MAS vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes verpflichtet, den Xxxx auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Xxxx mit der Anzahlung schriftlich oder mündlich einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit
Vertragsabschluss – Anzahlung. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch das AVITA zustande. Das AVITA ist berechtigt, von seinem Vertragspartner eine Anzahlung im Ausmaß von 30% des vereinbarten Entgeltes und im Fall einer gesonderten Vereinbarung sowie bei Vorliegen triftiger Gründe auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes zu verlangen.