Vertragsabschluss bei Zahlung mit Rechnung Musterklauseln

Vertragsabschluss bei Zahlung mit Rechnung. Die Produktanzeige des Händlers ist eine Einladung an den Nutzer, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit dem Händler über das in der Bestellung angeführte Produkt abzugeben. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass neben den Nutzungsbedingungen auch die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers (kurz „Händler-AGB“) zur Anwendung kommen. Der Nutzer akzeptiert die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzerklärung und allfällige Händler-AGB mittels Klick auf das entsprechende Kontrollkästchen vor Abschluss des Bestellvorgangs und der damit verbundenen Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung. Die Bestellung stellt somit ein verbindliches Anbot des Nutzers gegenüber dem anbietenden Händler auf Abschluss eines Kaufvertrages über das bestellte Produkt dar. Mit Zugang der Bestellung beim Marktplatz-Betreiber erhält der Nutzer eine Nachricht per Email an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse, die detaillierte Angaben zum bestellten Produkt sowie den Gesamtpreis inklusive aller Nebenkosten (Versandkosten, Gebühren) enthält (kurz „Bestellbestätigung“). Die Generierung der Bestellbestätigung an den Nutzer erfolgt namens und im Auftrag des jeweiligen Händlers durch den Marktplatz-Betreiber. Die Bestellbestätigung dient lediglich der Bestätigung des Einganges der Bestellung und stellt noch keine Annahme des verbindlichen Angebotes des Nutzers dar. Der Kaufvertrag über das bestellte Produkt kommt mit Zugang einer Bestätigung über den Versand des bestellten Produktes an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail- Adresse (kurz „Versandbestätigung“) zwischen dem jeweiligen Händler und dem Nutzer zu Stande. Der Marktplatz-Betreiber wird zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner des Kaufvertrages und haftet weder für das Zustande- bzw. Nichtzustandekommen eines Vertrages, noch für Sach- oder Rechtsmängel des bestellten Produktes. Wird eine Bestellung in mehreren Teillieferungen versendet, erhält der Nutzer für jede Teillieferung eine eigene Versandbestätigung. In diesem Fall kommt bezüglich jeder Versandbestätigung ein separater Kaufvertrag zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Händler des in der jeweiligen Versandbestätigung angeführten Produktes zustande. Verfügt der Nutzer über ein Kundenkonto des Marktplatzes steht ihm im Bereich der Bestellverwaltung eine Übersicht über seine Bestellungen zur Verfügung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.