Zustandekommen eines Vertrags. 2.1. Diese Bedingungen regeln die allgemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen eines Projektauftrags zwischen den Parteien.
2.2. Der jeweilige Vertrag kommt durch Angebot eines Projektauftrags in Schrift- oder Textform mit vorgesehener Leistungsbeschreibung durch engineering people und kaufmännische Bestätigung des Kunden mindestens in Textform zustande.
2.3. Die Angebote der engineering people sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist enthalten.
Zustandekommen eines Vertrags. 2.1. Diese Bedingungen regeln die allgemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen einer Arbeitnehmerüberlassung zwischen den Parteien.
2.2. Der jeweilige Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot einer Einzelüberlassung mit vorgesehener Einsatzdauer, Arbeitszeit und/oder Art der Tätigkeit der Leiharbeitnehmer durch engineering people und eine kaufmännische Bestätigung des Kunden zustande. Vor der Überlassung sind die eingesetzten Leiharbeitnehmer unter Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag zu konkretisieren, was bei einer solchen Bezugnahme auf den bestehenden Vertrag durch namentliche Benennung auch in Textform erfolgen kann.
2.3. Die Angebote der engineering people sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist enthalten.
2.4. Der Kunde prüft vor jeder Überlassung, ob der Leiharbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden selbst oder einem mit dem Kunden konzernmäßig i. S. d. § 18 AktG verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. Trifft dies zu, teilt der Kunde dies engineering people unverzüglich mit. Die Vertragsparteien haben angesichts der daraus entstehenden Rechtsfolgen sodann Gelegenheit, den Vertag wie geplant durchzuführen oder anzupassen.
Zustandekommen eines Vertrags. 3.1 Das Schloss hat jederzeit das Recht, den Abschluss eines Vertrags aus irgendeinem Grund abzulehnen, sofern diese Ablehnung nicht ausschließlich auf einem oder mehreren der nach Artikel 429 des niederländischen Strafgesetzbuchs (Wetboek van Strafrecht) als Diskriminierung anzusehenden Gründe beruht.
3.2 Die vom Schloss unterbreiteten Angebote zum Zustandekommen eines Vertrags sind unverbindlich und gelten unter dem Vorbehalt „solange der Vorrat reicht“ (bzw. Kapazität verfügbar ist). Beruft sich das Schloss innerhalb einer angemessenen Frist nach der Angebotsannahme durch den Kunden auf diesen Vorbehalt, gilt der beabsichtigte Vertrag als nicht zustande gekommen.
3.3 Hinsichtlich von Verträgen für einen oder mehrere Gäste, die von Vermittlern (Reiseveranstalter, Online Travel Agents, Veranstaltungsorganisationsbüros usw.) ggf. im Namen ihrer Kunden geschlossen worden sind, gilt, dass sie auch auf Rechnung und Gefahr dieser Vermittlungsagenturen geschlossen worden sind. Das Schloss schuldet Vermittlern keinerlei Provision jedweder Art, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Xxxx bzw. die Gäste und der Vermittler bzw. die Vermittler haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des geschuldeten Betrags.
Zustandekommen eines Vertrags. 2.1. Diese Bedingungen regeln die allgemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen eines Projektauftrags zwischen den Parteien.
2.2. Der jeweilige Vertrag kommt durch schriftliches Angebot eines Projektauftrags mit vorgesehener Leistungsbeschreibung durch buttala engineering und kaufmännische Bestätigung des Kunden zustande.
2.3. Die Angebote von buttala engineering sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist enthalten.
Zustandekommen eines Vertrags. Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch schriftliche Unterfertigung seitens des Vermieters sowie unter Geltung dieser AGB zustande.
Zustandekommen eines Vertrags. Das Absenden einer Bestellung über das Shopsystem der Internetseiten xxxxxxxx.xx und xxxxxxxx.xxx stellt Ihr Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir dieses Angebot durch eine Bestätigung Ihrer Bestellung per Email angenommen haben.
Zustandekommen eines Vertrags. 3.1 Ein vom Lieferanten an den Auftraggeber übermitteltes Angebot ist jederzeit kostenlos und bedingungslos, ungeachtet anders lautender Erklärungen des Lieferanten.
3.2 Vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden und schriftlich getroffenen Vereinbarung kommt ein Auftrag zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot und/oder eine Offerte des Lieferanten innerhalb der gesetzten Frist schriftlich angenommen hat.
3.3 Vorbehaltlich einer mit dem Auftraggeber ausdrücklich anderslautenden und schriftlich getroffenen Vereinbarung kann ein vom Lieferanten unterbreitetes Angebot oder eine Offerte vom Lieferanten während des festgelegten Zeitraums nicht geändert oder zurückgezogen werden.
Zustandekommen eines Vertrags. 2.1. Diese Bedingungen regeln die allgemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen eines Projektauftrags zwischen den Parteien.
2.2. Der jeweilige Vertrag kommt durch Angebot eines Projektauftrag sin Schrift-oder Textform mit vorgesehener Leistungsbeschreibung durch die VADARI GmbH und kaufmännische Bestätigung des Kunden mindestens in Textform zustande.
2.3. Die Angebote der VADARI GmbH sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist enthalten.
Zustandekommen eines Vertrags. 2.1. Diese Bedingungen regeln die allgemeinen und grundsätzlichen Bestimmungen eines Projektauftrags zwischen den Parteien.
2.2. Der jeweilige Vertrag kommt durch schriftliches Angebot eines Projektauftrags mit vorgesehener Leistungsbeschreibung durch ascodo und kaufmännische Bestätigung des Kunden zustande.
2.3. Die Angebote der ascodo sind freibleibend, sofern sie keine Bindungsfrist enthalten.
Zustandekommen eines Vertrags. 1.Die Angaben und Informationen der Z-SYSTEMS zu Produkten, Preisen, Lieferfristen etc. auf der Webseite, im Onlineshop, in Prospekten, Produkt-/Preisblättern etc. sind für Z-SYSTEMS unverbindlich bzw. freibleibend und verstehen sich nicht als verbindliche Offerte. Waren werden nur in praxisüblichen Mengen vertrieben. 2.Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn Z-SYSTEMS die Bestellung des Bestellers schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) bestätigt oder die Ware mit Originalrechnung und Lieferschein zusendet. 3.Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Bestellungen (einschliesslich Änderungen an Liefergegenständen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Z-SYSTEMS.