Vertragsbeginn und Kündigung Musterklauseln

Vertragsbeginn und Kündigung. Der Vertrag beginnt am und gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, gekündigt werden. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Großkunden Anlagen Unterzeichner in Druckbuchstaben
Vertragsbeginn und Kündigung. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Anbieter frei, ein Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterschrift des Nutzers und des Anbieters auf dem Nutzungsvertrag sowie durch Zahlung der Nutzungsgebühr für den ersten Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Mit seiner Unterschrift sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, etwaige Änderungen seiner Daten unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Anbieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Nutzer mehr als 4 Wochen mit der Zahlung der Nutzungsgebühr im Verzug ist oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Das Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Vertragsbeginn und Kündigung a. Der vorliegende Vertrag beginnt mit , wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Lizenznehmer unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich aufgekündigt werden.
Vertragsbeginn und Kündigung. Der Mietvertrag beginnt am …………………………. Er wird bei monatlicher Zahlungsweise auf die Dauer eines Monats abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Bei jährlicher Zahlungsweise im voraus, bei der der Mieter eine Monatspauschale als Rabatt erhält, wird der Vertrag für die Dauer eines Jahres bis abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Neben der vertraglich vereinbarten Kündigung bleibt das Recht beiderseits zur außerordentlichen Kündigung unberührt. iParking ist hierzu ausdrücklich berechtigt, wenn der Mieter mit insgesamt zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug gerät. Soweit die Parkeinrichtung wegen Bau- oder Instandsetzungsarbeiten, höherer Gewalt oder Fremdeinwirkung nicht genutzt werden kann, steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Den Zugang der Kündigung muss der Kündigende nachweisen.
Vertragsbeginn und Kündigung. Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss (Tag der Unterfertigung des Vertrages) ohne angaben von gründen mittels Eingeschriebenen Brief. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu jeden 15 des Monats oder Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich mittels eingeschrieben Briefes gekündigt werden. • Bei tätlichen Angriffen der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen, Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person gegen die Betreuungsperson. • Bei Verletzung der Intimsphäre bez. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen, Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person. • Wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson in Zuge ihrer Leistungen sich gesundheitlich oder sonstiger Weise gefährden würde. • Wenn der/die Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist. • Wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst. • Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen die/den Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person. • Mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder der/des Auftraggeber/in. • Nichtzahlung des Honorars oder Vermittlungsgebühr Dieser Vertrag verliert seine sofortige Wirkung bei Tod oder dauernden Einweisung in ein Pflegeheim oder Seniorenheim der zu betreuenden Person.
Vertragsbeginn und Kündigung. Der Vertrag tritt vorbehältlich des Gemeinderatsbeschlusses bzw. wenn nötig der Volksabstimmung2 für die Auslagerung3 des Betriebes des Alters- und Pflegeheims Rössligasse, der Pflegewohngruppe Gringglen und der Pflegewohngruppe Soligänter per 01. Januar 2015 in Kraft. Er ist mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils auf Ende Kalenderjahr, erstmals auf den 31. Dezember 2020 kündbar. Wird die Auslagerung aufgrund des politischen Entscheidungsprozesses auf ein Datum nach dem 01. Januar 2015 verschoben, tritt der Vertrag nicht in Kraft. In diesem Fall müsste er nochmals neu durch den Stadtrat und den Stiftungsrat beschlossen werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.