Vertragsbeginn und Kündigung Musterklauseln

Vertragsbeginn und Kündigung. Der Vertrag beginnt am und gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, gekündigt werden. Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Großkunden Anlagen Unterzeichner in Druckbuchstaben
Vertragsbeginn und Kündigung. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Es steht dem Anbieter frei, ein Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterschrift des Nutzers und des Anbieters auf dem Nutzungsvertrag sowie durch Zahlung der Nutzungsgebühr für den ersten Monat. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Mit seiner Unterschrift sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich, etwaige Änderungen seiner Daten unverzüglich anzuzeigen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Anbieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Nutzer mehr als 4 Wochen mit der Zahlung der Nutzungsgebühr im Verzug ist oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Das Recht auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
Vertragsbeginn und Kündigung. Der Mietvertrag beginnt am …………………………. Er wird bei monatlicher Zahlungsweise auf die Dauer eines Monats abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Bei jährlicher Zahlungsweise im voraus, bei der der Mieter eine Monatspauschale als Rabatt erhält, wird der Vertrag für die Dauer eines Jahres bis abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch, wenn er nicht durch eine der Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Neben der vertraglich vereinbarten Kündigung bleibt das Recht beiderseits zur außerordentlichen Kündigung unberührt. iParking ist hierzu ausdrücklich berechtigt, wenn der Mieter mit insgesamt zwei Monatsmieten in Zahlungsverzug gerät. Soweit die Parkeinrichtung wegen Bau- oder Instandsetzungsarbeiten, höherer Gewalt oder Fremdeinwirkung nicht genutzt werden kann, steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Den Zugang der Kündigung muss der Kündigende nachweisen.
Vertragsbeginn und Kündigung. Der Vertrag tritt vorbehältlich des Gemeinderatsbeschlusses bzw. wenn nötig der Volksabstimmung2 für die Auslagerung3 des Betriebes des Alters- und Pflegeheims Rössligasse, der Pflegewohngruppe Gringglen und der Pflegewohngruppe Soligänter per 01. Januar 2015 in Kraft. Er ist mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils auf Ende Kalenderjahr, erstmals auf den 31. Dezember 2020 kündbar. Wird die Auslagerung aufgrund des politischen Entscheidungsprozesses auf ein Datum nach dem 01. Januar 2015 verschoben, tritt der Vertrag nicht in Kraft. In diesem Fall müsste er nochmals neu durch den Stadtrat und den Stiftungsrat beschlossen werden.
Vertragsbeginn und Kündigung a. Der vorliegende Vertrag beginnt mit , wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von der Lizenznehmerin unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich aufgekündigt werden. b. Das ÖPA behält sich vor, die Lizenzvereinbarung aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen aufzukündigen (das sind z.B. Einstellung des Betriebs der Datenbank; Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen; Verstoß der Lizenznehmerin gegen die Lizenzvereinbarung, der trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen angemessener Frist beseitigt wird, wie insbesondere Zahlungsverzug der Lizenznehmerin).
Vertragsbeginn und Kündigung a. Der vorliegende Vertrag beginnt mit , wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann vom Lizenznehmer unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich aufgekündigt werden. b. Das BMJ behält sich vor, die Lizenzvereinbarung aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen aufzukündigen (das sind z.B. Einstellung des Betriebs der Datenbank; Verstoß des Lizenznehmers gegen die Lizenzvereinbarung, der trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen angemessener Frist beseitigt wird oder Insolvenz des Lizenznehmers).
Vertragsbeginn und Kündigung. Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht ein Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss (Tag der Unterfertigung des Vertrages) ohne angaben von gründen mittels Eingeschriebenen Brief. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zu jeden 15 des Monats oder Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich mittels eingeschrieben Briefes gekündigt werden. • Bei tätlichen Angriffen der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen, Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person gegen die Betreuungsperson. • Bei Verletzung der Intimsphäre bez. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen, Bezugspersonen oder sonstigen mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Person. • Wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson in Zuge ihrer Leistungen sich gesundheitlich oder sonstiger Weise gefährden würde. • Wenn der/die Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist. • Wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst. • Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen die/den Auftraggeber/in oder die zu betreuende Person. • Mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder der/des Auftraggeber/in. • Nichtzahlung des Honorars oder Vermittlungsgebühr Dieser Vertrag verliert seine sofortige Wirkung bei Tod oder dauernden Einweisung in ein Pflegeheim oder Seniorenheim der zu betreuenden Person.

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  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.