Eigennutzung Musterklauseln

Eigennutzung. Die Lieferung von fabrikneuen Automobilen mit Mengennachlass setzt voraus, dass der Großkunde die Automobile nachweisbar als wirtschaftlicher Eigentümer mindestens für die Dauer von 6 Monaten nach Lieferung zur Eigennutzung verwendet. Bei Kauf ist erforderlich, dass die Automobile mindestens für diese Dauer im Eigentum des Großkunden verbleiben. Nach Zulassung des Automobils wird der Großkunde dem liefernden Agenten unverzüglich eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I übergeben.
Eigennutzung. Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen ausschließlich für seine eigenen Zwecke nutzen; eine Weitervermarktung jeglicher Art an Dritte ist nicht gestattet.
Eigennutzung. BEVORZUGTES BELEGUNGSRECHT Wenn Sie eine Wohneinheit gekauft haben, steht es Ihnen natürlich frei, diese selbst zu belegen. Hierbei sind jedoch folgende Vorgehensweisen zu berücksichtigen, um den reibungslosen Ablauf in dem betreuten Wohnen nicht zu gefährden. - Sollten Sie planen, nach dem Bauende die Wohneinheit sofort selbst nutzen zu wollen, müs- sen Sie dies bereits bei Vertragsabschluss anzei- gen um sicherzustellen, dass Sie Ihre eigene Woh- nung beziehen können. In diesem Fall ruht der Mietvertrag. Auf jeden Fall muss bei Eigennutzung der Wohneinheit der Betreuungsvertrag (Grund- leistung) abgeschlossen werden. - Bei dem Anzeigen einer Eigennutzung nach Bauende und voller Belegung der Wohneinheiten kann eine Eigennutzung nur erfolgen, wenn eine Wohneinheit auch frei ist.
Eigennutzung. Im vorliegenden Fall besteht allerdings die Besonderheit, dass jeder Teileigentümer verpflichtet ist, sein Sondereigentum sowie das anteilige Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft zur einheitlichen Verpachtung vorzugsweise als Hotelbetrieb zur Verfügung zu stellen. Insofern ist eine Eigennutzung des Eigentums grundsätzlich ausgeschlossen und es ist bereits ein langfristiger Hotelpachtvertrag abgeschlossen worden. Die Gebrauchsregel der einheitlichen Verpachtung kann unabhängig von der Verpach- tung nur durch einstimmigen Beschluss der Eigentümer geändert werden. Als Zusatzvereinbarung zum Hotelpachtvertrag ist in der Teilungs- erklärung das unter Teil D beschriebenes Eigennutzungsmodell vereinbart. Mit dem Erwerb der jeweiligen Teileigentumseinheit tritt der Käufer in diese Zusatzvereinbarung ein, wobei sich der Verkäu- fer einen Teil der vereinbarten Übernachtungen zurückbehalten hat und damit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitraum jeweils vom 01.10.-30.04. (außer in der Weihnachts- und Silvester- woche) ein Kontingent von 748 Übernachtungen zu einem Pau- schalbetrag von 30,00 € pro Nacht zur Verfügung steht, die nach dem in der Teilungserklärung festgelegten Verteilungsschlüssel auf die jeweiligen Eigentümer verteilt werden. Durch den Abschluss des Pachtvertrages hat der Erwerber für dessen Laufzeit, voraussichtlich also mindestens zwanzig Jahre, eine bereits jetzt feststehende Pachteinnahme, unabhängig von der tatsächlichen Belegung des Hotelzimmers. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, dass der Pächter nicht mehr leistungswillig oder leistungsfähig ist, und der Käufer daher keinen Mietzins erhält. Sollte – gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund – das Pachtverhältnis beendet werden oder vertragsmäßig auslaufen, so hat der jeweilige Eigentümer dann ggf. vertreten durch den Ver- walter oder den gewählten Beirat zunächst gemeinsam mit den an- deren Miteigentümer nach einem neuen Mieter/Pächter zu suchen, der den Hotelbetrieb dann erneut an diesem Standort fortführt. Vor einer vollständigen Nutzungsänderung in eine reine Wohnimmobilie müsste zuerst eine entsprechende Änderung der Gebrauchsregel erfolgen, bevor dann noch die Teilungserklärung notariell geändert und eine neue Baugenehmigung beantragt werden muss. Ob eine rechtliche Basis zu diesem zukünftigen Zeitpunkt vorhanden sein wird, kann heute nicht abschließend beurteilt werden, so dass eine dauerhafte Nutzung als Hotelzimmer unterstellt werden muss. Sollte sich der ...
Eigennutzung. Das Wohngebäude ist 5 Jahre ab Bezugsfertigkeit überwiegend selbst (zeitlich und räumlich) mit Erstwohnsitz zu nutzen. Es gelten die melderechtlichen Vorschriften. Während der Zeit der Eigennutzung darf das Grundstück und das Gebäude nicht verkauft werden. Eine Nutzung des Gebäudes oder der Hauptwohnung durch andere ist in dieser Zeit untersagt. Dem Erwerber sind die Folgen eines Verstoßes bekannt (vgl. Nr. E 8 bis E 10). In Einzelfällen kann der Markt Altmannstein per Beschluss von dieser Handhabung abweichen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.