Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit Musterklauseln

Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Mit Wirksamwerden dieses Vertrages werden alle vorhergehenden Vereinbarungen den Netz- anschluss betreffend einvernehmlich zu diesem Datum beendet.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. (1) Der Vertrag beginnt mit Unterschrift und endet mit der Bezahlung der von dem Kunden an den Netzbetreiber übermittelten prüffähigen Schlussrechnung, aber nie vor dem technischen Umstellungstermin. (2) Ungeachtet der Beendigung des Vertrages bestehen die in den Ziffern 6 und 9 genannten Rechte und Pflichten auch nach Beendigung fort.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Vertragsbeginn ist der Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Wird der Vertrag nicht zum Schuljahresanfang geschlossen, endet dieser mit Ablauf des Schuljahres zum 31.08. Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit und sind gebührenpflichtig. Nach der vierten, jedoch vor der fünften Unterrichtsstunde kann der Vertrag durch jede Vertragspartei ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald die Bestellungsbestätigung beim Käufer eintrifft. Die besagte Bestellungsbestätigung (ohne Ergänzungen oder Streichungen, vom Lieferanten ordnungsgemäss unterzeichnet) muss dem Käufer innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Aufgabe der Bestellung zugehen, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich einen anderen Zeitraum festgelegt. Jede Änderung der Bestellung durch den Lieferanten muss vom Käufer ausdrücklich genehmigt werden und erfordert eine neue Bestellung (oder eine Berichtigung der ursprünglichen Bestellung), in welcher diese Änderung integriert ist. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels 4 gilt der Vertrag bei einer Online- Bestellung als abgeschlossen, wenn der Käufer nach Übermittlung der Bestellung und Erhalt der Bestellungsbestätigung des Lieferanten deren Annahme bestätigt. Der Beginn der Ausführung der Bestellung, auch vor Ablauf der Frist von zehn (10) Arbeitstagen nach Absenden der Bestellung, gilt als vorbehaltlose Annahme der Bestellung. Die Dauer und die Bedingungen für die Verlängerung des Vertrags sind in der Bestellung genau festgelegt. Der Lieferant hat zu prüfen, ob die in den Dokumenten enthaltenen Informationen und Daten, die den Vertrag bilden, mit den derzeit geltenden Gesetzen, Rechtsvorschriften und Standards der "Good Practice" vereinbar sind und muss den Käufer im Falle einer Unvereinbarkeit informieren.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Der Vertrag beginnt am mit der Unterschrift beider Vertragspartner und läuft auf unbestimmte Zeit.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Vertragsbeginn ist der Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit und sind gebührenpflichtig. Nach der vierten, jedoch vor der fünften Unterrichtsstunde kann der Vertrag durch jede Vertragspartei ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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  • Vertragsbeginn Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung in Textform zugeht.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.