Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit Musterklauseln

Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. Mit Wirksamwerden dieses Vertrages werden alle vorhergehenden Vereinbarungen die Anschlussnutzung betreffend einvernehmlich zu diesem Datum beendet.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Vertragsbeginn ist der Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Wird der Vertrag nicht zum Schuljahresanfang geschlossen, endet dieser mit Ablauf des Schuljahres zum 31.08. Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit und sind gebührenpflichtig. Nach der vierten, jedoch vor der fünften Unterrichtsstunde kann der Vertrag durch jede Vertragspartei ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. (1) Der Vertrag beginnt mit Unterschrift und endet mit der Bezahlung der von dem Kunden an den Netzbetreiber übermittelten prüffähigen Schlussrechnung, aber nie vor dem technischen Umstellungstermin.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Der Vertragsschluss kommt zustande, sobald die Bestellungsbestätigung beim Käufer eintrifft. Die besagte Bestellungsbestätigung (ohne Ergänzungen oder Streichungen, vom Lieferanten ordnungsgemäss unterzeichnet) muss dem Käufer innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Aufgabe der Bestellung zugehen, es sei denn, der Käufer hat ausdrücklich einen anderen Zeitraum festgelegt. Jede Änderung der Bestellung durch den Lieferanten muss vom Käufer ausdrücklich genehmigt werden und erfordert eine neue Bestellung (oder eine Berichtigung der ursprünglichen Bestellung), in welcher diese Änderung integriert ist. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels 4 gilt der Vertrag bei einer Online- Bestellung als abgeschlossen, wenn der Käufer nach Übermittlung der Bestellung und Erhalt der Bestellungsbestätigung des Lieferanten deren Annahme bestätigt. Der Beginn der Ausführung der Bestellung, auch vor Ablauf der Frist von zehn (10) Arbeitstagen nach Absenden der Bestellung, gilt als vorbehaltlose Annahme der Bestellung. Die Dauer und die Bedingungen für die Verlängerung des Vertrags sind in der Bestellung genau festgelegt. Der Lieferant hat zu prüfen, ob die in den Dokumenten enthaltenen Informationen und Daten, die den Vertrag bilden, mit den derzeit geltenden Gesetzen, Rechtsvorschriften und Standards der "Good Practice" vereinbar sind und muss den Käufer im Falle einer Unvereinbarkeit informieren.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Der Vertrag beginnt am mit der Unterschrift beider Vertragspartner und läuft auf unbestimmte Zeit.
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit. Vertragsbeginn ist der Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten vier Unterrichtsstunden gelten als Probezeit und sind gebührenpflichtig. Nach der vierten, jedoch vor der fünften Unterrichtsstunde kann der Vertrag durch jede Vertragspartei ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.