Aufgabe der Bestellung Musterklauseln

Aufgabe der Bestellung. Wenn der Nutzer eine Bestellung aufgibt, gilt Folgendes: Mit Aufgabe der Bestellung kommt der Vertrag zustande. Die Aufgabe der Bestellung begründet für den Nutzer daher die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises, der Steuern und etwaig weiterer Gebühren und Auslagen entsprechend der Angaben auf der Bestellseite. Sind Angaben seitens des Nutzers erforderlich, wie persönliche Informationen oder Daten, Spezifikationen oder Sonderwünsche, begründet die Auftragserteilung eine Verpflichtung des Nutzers zur entsprechenden Mitwirkung. Nach Aufgabe der Bestellung erhalten Nutzer eine Eingangsbestätigung. Alle Benachrichtigungen im Zusammenhang mit dem beschriebenen Kaufvorgang werden an die vom Nutzer zu diesem Zweck angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Aufgabe der Bestellung. Wenn der Nutzer eine Bestellung aufgibt, gilt Folgendes: Jede aufgegebene Bestellung stellt ein Kaufangebot dar. Die Aufgabe der Bestellung begründet für den Nutzer die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises, der Steuern und etwaig weiterer Gebühren und Auslagen entsprechend der Angaben auf der Bestellseite. Sind Angaben seitens des Nutzers erforderlich, wie persönliche Informationen oder Daten, Spezifikationen oder Sonderwünsche, begründet die Auftragserteilung eine Verpflichtung des Nutzers zur entsprechenden Mitwirkung. Nach Aufgabe der Bestellung erhalten die Nutzer eine Eingangsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, stellt diese noch keine Annahme der Bestellung dar.

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  • Bestellung 1. Bestellungen/Lieferpläne, die nicht vom Einkauf, dem Shared Services Center (SSC) oder der Logistik erteilt werden, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung durch den Einkauf des Bestellers. 2. Bestellungen, Lieferpläne, Lieferplaneinteilungen und Bestätigungen oder Genehmigungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen und zwar entweder per Brief, Telefax oder Datenübertragung. 3. Nimmt der Lieferant die Bestellung bzw. den Lieferplan nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so ist der Besteller zum Widerruf berechtigt. 4. Die den Lieferplaneinteilungen vorangehende Initialbestellung (erstmaliger Lieferplan) hat der Lieferant schriftlich zu bestätigen. Lieferplaneinteilungen des Bestellers sind verbindlich, sofern der Lieferant nicht schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen seit Zugang ausdrücklich widerspricht. Im Übrigen wird auf eine schriftliche Bestätigung verzichtet. Sollte der Lieferant den Lieferplaneinteilungen form- und fristgerecht widersprechen, werden sich der Lieferant und der Besteller einigen, welche Mengen in welchem Zeitraum geliefert werden können, um den Anforderungen des Kunden des Bestellers zu entsprechen. Entstehen dem Besteller dadurch Mehrkosten, hat der Lieferant diese Kosten dem Besteller aufgrund seiner generellen Lieferverpflichtung zu ersetzen. 5. Der Lieferant verpflichtet sich, eine EDI oder webEDI Verbindung mit dem Besteller gemäß XXX Xxxxxxxxxx und EDI oder webEDI AGB (siehe xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx- de/download/vertragsdokumente) einzurichten. 6. Im Rahmen der Zumutbarkeit kann der Besteller vom Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion, Ausführung, Menge und Termin verlangen. Dabei sind die Auswirkungen insbesondere der Mehr- oder Minderkosten angemessen einvernehmlich zu regeln. 7. Der Besteller hat das Recht, Termine und Mengen jederzeit seinem tatsächlichen Bedarf anzupassen. 8. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere Vertragsteil berechtigt, für den nicht erfüllten Teil von der jeweiligen Einzelvereinbarung zurückzutreten.