Vertragsbeginn Vertragslaufzeit Kündigung Und Umzug Musterklauseln

Vertragsbeginn Vertragslaufzeit Kündigung Und Umzug. 4.1 Der Vertrag kommt durch Vertragsbestätigung der SWE in Textform unter An- gabe des Lieferbeginns zustande. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwenigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Lieferver- trages etc.) erfolgt sind. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Wider- rufsfrist des Kunden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. 4.2.1 Bei Verträgen ohne Vertragserstlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, bis er vom Kunden oder von der SWE mit einer Frist von einem Monat ge- kündigt wird. 4.2.2 Bei Verträgen mit Vertragserstlaufzeit läuft der Vertrag zunächst bis zum Ablauf der Vertragserstlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ende dieser Vertragserstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden oder der SWE mit einer Frist von einem Monat, erstmals zum Ablauf der Vertragserstlaufzeit, gekündigt werden. 4.3 Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, E-Mail). Die SWE hat eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Besondere Kündigungsrechte (nach Ge- setz oder diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen) bleiben unberührt. 4.4 Der Kunde ist im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wo- chen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn die SWE dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohn- sitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Verbrauchsstelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Kunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Verbrauchsstelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.
Vertragsbeginn Vertragslaufzeit Kündigung Und Umzug. Vertragsbeginn SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. Alternativ zu Ziffer 3.1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt durch die Vertragsbestätigung von SWD in Textform zustande. Mit der Vertragsbestätigung teilt SWD das Datum für den Lieferbeginn mitteilt. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte.
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  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.