Umzug. 11.1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich vorab unter Angabe des Umzugsdatums, der neuen Anschrift und der neuen Zählernummer oder Marktloka- tions-Identifikationsnummer in Textform mitzuteilen. Im Regelfall muss diese Mitteilung bis spätestens zehn Werktage vor dem Umzugsdatum erfolgen, um dem Lieferanten eine rechtzeitige Ab- bzw. Ummeldung beim Netzbetreiber zu ermöglichen.
Umzug. Im Falle eines Wechsels des Versicherungsortes geht der Versicherungsschutz auf den neuen Standort über. Während des Wechsels besteht Versicherungsschutz an beiden Standorten. Der Versicherungsschutz am alten Standort erlischt spätestens vier Monate nach Umzugsbeginn, es sei denn, die Weiterversicherung wird mit dem Versicherer vereinbart.
Umzug. 14.1. Im Falle eines Umzugs des Kunden während der Vertragslaufzeit ist der TK-Anbieter verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. Der TK-Anbieter stellt dem Kunden die durch den Umzug des Kunden entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand – maximal in Höhe der Kosten für die Schaltung eines Neuanschlusses gemäß Preisliste – in Rechnung.
Umzug. Ein Umzug innerhalb eines Ortnetzes ist vom Kunden selbst durchzuführen, indem die VoIP-Endgeräte auf das dafür vorbereitete LAN gemäß den technischen Anforde- rungen aufgesteckt werden. Zusätzlich muss der Kunde EnBW den neuen Standort mitteilen. Wenn der Kunde außerhalb eines Ortsnetzes umzieht, erfolgt zusätzlich die Zuweisung neuer Rufnummern seitens der EnBW. Dafür muss der Kunde den Rufnummernbestellprozess in seinem EnBW Kundenkonto anstoßen.
Umzug. Im Falle eines Umzugs (Wohnsitzwechsels) ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kün- digung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berech- tigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zu- künftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwen- dete Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn badenova dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist.
Umzug. (1) Der Kunde ist verpflichtet, der 24/7 jeden Umzug innerhalb einer Frist von einem Monat nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen.
Umzug. Der Anspruch auf arbeitsfreie Tage für Umzug setzt voraus, dass die Umzugsarbeiten auf Ar- beitstage fallen und dass der Mitarbeiter einen zu zügelnden Haushalt mit eigenen Möbeln führt. Bezieht ein neu eingestellter Mitarbeiter lediglich ein möbliertes Zimmer, schuldet der Arbeitge- ber keine bezahlte arbeitsfreie Zeit. Erfolgt der Umzug während eines Arbeitstages innerhalb des bisherigen Wohnortes oder dessen Agglomeration, hat der Mitarbeiter Anspruch auf einen bezahlten freien Arbeitstag. Bei weiterer Entfernung bemisst sich der Anspruch auf 1,5 bis 2 Tage, wobei der konkrete Anspruch anhand der Transportzeiten zu bemessen ist. Anspruchsberechtigt ist jeder während des Arbeitsverhältnisses stattfindende Umzug, der auf einen Arbeitstag fällt. Beispiele • Eine Mitarbeiterin, die jeweils am Montag und Dienstag ihre wöchentlichen Ruhetage bezieht, wech- selt die Wohnung und zieht mit ihrem Haushalt am Montag um. Da der Zügeltag auf einen Ruhetag fällt, besteht kein Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag. • Ein Servicefachmitarbeiter, dessen Wohnung sich in Bern befindet und der beim Arbeitgeber in Zürich vorübergehend ein möbliertes Zimmer bezogen hat, findet in Kloten eine günstige Wohnung. Er zügelt seinen Haushalt inmitten seiner Arbeitswoche und verlangt dafür arbeitsfreie Tage. Der Anspruch be- läuft sich gestützt auf die Distanzen auf 2 Tage, die vom Arbeitgeber zu bezahlen sind. • Eine Servicefachmitarbeiterin, die in Bern bei ihren Eltern wohnt, hat in einem Vorort Berns eine kleine Studiowohnung gemietet. Der Einzugstag fällt auf einen Arbeitstag. Der Mitarbeiterin steht mit Blick auf die kurze Distanz ein Anspruch von einem bezahlten arbeitsfreien Tag zu.
Umzug. 14.1 Der Kunde ist verpflichtet, der EWP jeden Umzug spätestens sechs Wochen vor dem Umzugstermin - unter Angabe der Kundennummer, des voraussichtlichen Auszugsdatums und der neuen Anschrift oder einer sonstigen zur Bezeichnung der zukünftigen Entnahmestelle verwendeten Identifikationsnummer - in Textform anzuzeigen.
Umzug. Der Stromlieferungsvertrag bleibt auch nach einem Umzug des Kunden – soweit die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind – bestehen und wird auf die neue Lieferanschrift übertragen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umzug mit Angabe der neuen Anschrift mindestens zwei Wochen vor dem Umzug mitzuteilen.
Umzug. 17.1 Das Unternehmen wird im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte weiter erbringen, sofern die Leistungen am neuen Wohnsitz des Kunden von dem Un- ternehmen angeboten werden. Das Unternehmen ist berechtigt, für den durch den Umzug des Kunden entstandenen Aufwand ein Entgelt gemäß der Preisliste zu verlangen. Entsteht tatsächlich ein höherer Aufwand und weist das Unternehmen diesen nach, kann ein höherer Aufwendungsersatz anfallen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbe- halten, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.